Modul „Landwirtschaftliche Betriebslehre“
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Kapitel 6: Außenfinanzierung durch Kredite (2)<br />
Rating<br />
Unter Rating versteht man die systematische Klassifizierung der Bonität eines Unternehmens.<br />
Damit soll beurteilt werden, wie groß das Kreditausfallrisiko ist. Je nach Einordnung auf<br />
einer Ratingskala, die z.B. aus 25 Bonitätsklassen von beispielsweise 1a – hervorragende<br />
Kreditwürdigkeit – bis 5e – zwangsweise Abwicklung des Kredits - bestehen kann,<br />
entscheidet sich, ob seitens der Bank ein Kredit befürwortet oder abgelehnt wird. Die<br />
Einstufung auf der Skala bestimmt auch die Zinshöhe, d.h. Unternehmen mit einer guten<br />
Bonität können einen günstigeren Zinssatz als solche mit schlechter Einstufung erhalten.<br />
Nach welchen Kriterien erfolgt die Einstufung? Hierbei wird zwischen „harten“ und<br />
„weichen“ Faktoren unterschieden: Zu den harten Faktoren, die auch früher in die<br />
Risikoabwägung einbezogen wurden, zählen neben den wirtschaftlichen Verhältnissen des<br />
Betriebes, dokumentiert durch den Buchführungsabschluss und daraus abgeleitete<br />
Kennzahlen, die Unternehmensplanung sowie besondere betriebliche Risiken. Faktoren wir<br />
die Persönlichkeit des Unternehmers, dessen Managementfähigkeiten sowie die Beziehung<br />
zwischen Kunde und Bank gelten als weiche Faktoren, die erst in neuerer Zeit mit einbezogen<br />
werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.agrarrating.de<br />
Kreditsicherung:<br />
Die Art der Kreditabsicherung hängt von verschiedenen Faktoren, u.a. der Bonität des<br />
Kreditnehmers, der Höhe des gewährten Darlehens und der Investitionsart ab.<br />
Bei Kontokorrentkrediten hängt die festgelegte Kreditlinie von der Höhe der regelmäßigen<br />
oder durchschnittlichen Eingänge auf dem Girokonto ab. In der Landwirtschaft schwanken<br />
die Eingänge je nach Betriebsstruktur naturgemäß stark, so dass eine eingeräumte Kreditlinie<br />
für die Liquidität im Jahresverlauf sehr wichtig ist.<br />
Bei Ratenkrediten ist meist die dingliche Sicherheit bzw. Sicherungsübereignung üblich, d.h.<br />
der gekaufte Gegenstand bleibt bis zur endgültigen Bezahlung im Eigentum der Bank oder<br />
sonstigen Kreditgebers.<br />
Eine weitere Kreditsicherheit ist die Abtretung von Ansprüchen aus einer<br />
Lebensversicherung. Oder es wird eine spezielle Risiko-Lebensversicherung für die<br />
Kreditabsicherung abgeschlossen, die im Falle eines vorzeitigen Todes des Kreditnehmers<br />
eintritt.<br />
Bei größeren Investitionen, die mit dem Erwerb von Vermögensgegenständen wie Gebäude<br />
oder Land einhergehen, ist die Eintragung einer Grundschuld die übliche Sicherheitsform.<br />
Die Bank wird in das Grundbuch eingetragen und kann bei Nichteinhaltung der<br />
Rückzahlungsverpflichtungen selbst als Verkäufer auftreten, um die Kreditsumme ablösen zu<br />
können.<br />
Auch eine Bürgschaft kann als Sicherheit für einen Kredit gefordert werden. Hierbei<br />
verpflichtet sich der Bürge durch Unterschrift, für die Zahlungsverpflichtungen des<br />
Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber einzutreten. Da der Bürge mit seinem<br />
Privatvermögen für die Zahlungsverpflichtungen des anderen aufkommen muss, sollte genau<br />
überlegt werden, wem, wofür und in welcher Höhe eine Bürgschaft geleistet wird. Im<br />
Extremfall kann die eigene Existenz durch eine leichtfertige Unterschrift als Bürge aufs Spiel<br />
gesetzt werden.<br />
Skript Landwirtschaftliche Betriebslehre, Prof. Dr. B. Dohmen, HSA WS_13/14<br />
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