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Modul „Landwirtschaftliche Betriebslehre“

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Kapitel 6: Außenfinanzierung durch Kredite (2)<br />

Rating<br />

Unter Rating versteht man die systematische Klassifizierung der Bonität eines Unternehmens.<br />

Damit soll beurteilt werden, wie groß das Kreditausfallrisiko ist. Je nach Einordnung auf<br />

einer Ratingskala, die z.B. aus 25 Bonitätsklassen von beispielsweise 1a – hervorragende<br />

Kreditwürdigkeit – bis 5e – zwangsweise Abwicklung des Kredits - bestehen kann,<br />

entscheidet sich, ob seitens der Bank ein Kredit befürwortet oder abgelehnt wird. Die<br />

Einstufung auf der Skala bestimmt auch die Zinshöhe, d.h. Unternehmen mit einer guten<br />

Bonität können einen günstigeren Zinssatz als solche mit schlechter Einstufung erhalten.<br />

Nach welchen Kriterien erfolgt die Einstufung? Hierbei wird zwischen „harten“ und<br />

„weichen“ Faktoren unterschieden: Zu den harten Faktoren, die auch früher in die<br />

Risikoabwägung einbezogen wurden, zählen neben den wirtschaftlichen Verhältnissen des<br />

Betriebes, dokumentiert durch den Buchführungsabschluss und daraus abgeleitete<br />

Kennzahlen, die Unternehmensplanung sowie besondere betriebliche Risiken. Faktoren wir<br />

die Persönlichkeit des Unternehmers, dessen Managementfähigkeiten sowie die Beziehung<br />

zwischen Kunde und Bank gelten als weiche Faktoren, die erst in neuerer Zeit mit einbezogen<br />

werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.agrarrating.de<br />

Kreditsicherung:<br />

Die Art der Kreditabsicherung hängt von verschiedenen Faktoren, u.a. der Bonität des<br />

Kreditnehmers, der Höhe des gewährten Darlehens und der Investitionsart ab.<br />

Bei Kontokorrentkrediten hängt die festgelegte Kreditlinie von der Höhe der regelmäßigen<br />

oder durchschnittlichen Eingänge auf dem Girokonto ab. In der Landwirtschaft schwanken<br />

die Eingänge je nach Betriebsstruktur naturgemäß stark, so dass eine eingeräumte Kreditlinie<br />

für die Liquidität im Jahresverlauf sehr wichtig ist.<br />

Bei Ratenkrediten ist meist die dingliche Sicherheit bzw. Sicherungsübereignung üblich, d.h.<br />

der gekaufte Gegenstand bleibt bis zur endgültigen Bezahlung im Eigentum der Bank oder<br />

sonstigen Kreditgebers.<br />

Eine weitere Kreditsicherheit ist die Abtretung von Ansprüchen aus einer<br />

Lebensversicherung. Oder es wird eine spezielle Risiko-Lebensversicherung für die<br />

Kreditabsicherung abgeschlossen, die im Falle eines vorzeitigen Todes des Kreditnehmers<br />

eintritt.<br />

Bei größeren Investitionen, die mit dem Erwerb von Vermögensgegenständen wie Gebäude<br />

oder Land einhergehen, ist die Eintragung einer Grundschuld die übliche Sicherheitsform.<br />

Die Bank wird in das Grundbuch eingetragen und kann bei Nichteinhaltung der<br />

Rückzahlungsverpflichtungen selbst als Verkäufer auftreten, um die Kreditsumme ablösen zu<br />

können.<br />

Auch eine Bürgschaft kann als Sicherheit für einen Kredit gefordert werden. Hierbei<br />

verpflichtet sich der Bürge durch Unterschrift, für die Zahlungsverpflichtungen des<br />

Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber einzutreten. Da der Bürge mit seinem<br />

Privatvermögen für die Zahlungsverpflichtungen des anderen aufkommen muss, sollte genau<br />

überlegt werden, wem, wofür und in welcher Höhe eine Bürgschaft geleistet wird. Im<br />

Extremfall kann die eigene Existenz durch eine leichtfertige Unterschrift als Bürge aufs Spiel<br />

gesetzt werden.<br />

Skript Landwirtschaftliche Betriebslehre, Prof. Dr. B. Dohmen, HSA WS_13/14<br />

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