Modul „Landwirtschaftliche Betriebslehre“
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Finanzierung durch Abschreibungen (Finanzierungsfunktion):<br />
Da den in den Verkaufserlösen enthaltenen Abschreibungsquoten der<br />
Aufwandsposten Abschreibung gegenübersteht, treten die Abschreibungswerte<br />
nicht als Gewinn auf und werden daher weder versteuert noch ausgeschüttet. Es<br />
kommt somit zu einer allmählichen Umschichtung von Anlagevermögen in<br />
Umlaufvermögen (Kapitalfreisetzung der Abschreibungen), da die liquiden<br />
Mittel, die für längere Zeit in Sachmittel (Gebäude, Maschinen,...) gebunden<br />
sind, schrittweise wieder in liquide Form übergeführt werden.<br />
Aus den angesammelten Abschreibungsquoten müssen nach Ablauf der<br />
Nutzungsdauer Ersatzinvestitionen durchgeführt werden; bis zu diesem<br />
Zeitpunkt stehen die freigesetzten Abschreibungsquoten aber dem Betrieb zur<br />
Verfügung und können zur Anschaffung zusätzlicher Anlagegegenstände<br />
verwendet werden, ohne dass dem Betrieb zusätzliches Kapital zugeführt<br />
werden muss (Kapazitätserweiterungs- bzw. Lohmann-Ruchti-Effekt).<br />
Beispiel für den „Lohmann-Ruchti-Effekt“:<br />
Ein Unternehmen schafft in fünf aufeinanderfolgenden Jahren je eine Maschine<br />
im Wert von 10.000 € an, deren Nutzungsdauer fünf Jahre beträgt. Die<br />
Abschreibung erfolgt in konstanten Quoten (lineare Abschreibung); es wird<br />
unterstellt, dass die verrechneten Abschreibungen dem Wertminderungsverlauf<br />
entsprechen und „über den Markt verdient“ werden. Der<br />
Kapazitätserweiterungseffekt durch die Jahresabschreibung je Maschine beträgt<br />
2.000 €.<br />
Im 6. Jahr muss die 1. Maschine ersetzt werden, im 7. Jahr die 2. Maschine<br />
usw., die Ersatzbeschaffung beläuft sich also vom 6. Jahr an auf 10.000 GE.<br />
Vom Ende des 5. Jahres an entspricht die Abschreibungsquote jedes Jahres<br />
genau dem Reinvestitionsbetrag von 10.000 GE. Die Abschreibungsbeträge des<br />
1.-4. Jahres von insgesamt 20.000 GE sind zur Reinvestition nicht erforderlich,<br />
sondern stehen für zusätzliche Investitionen zur Verfügung. Der in den ersten 4<br />
Jahren freigesetzte Betrag könnte zur Anschaffung von zwei weiteren<br />
Maschinen verwendet werden. Damit könnte also die Produktionskapazität<br />
erweitert werden, ohne dass eine zusätzliche Finanzierung (Kapitalbeschaffung)<br />
von außen erforderlich wäre.<br />
Ist die Finanzierung des Anlagevermögens durch Fremdkapital erfolgt, tritt der<br />
Kapazitätserweiterungseffekt dann nicht ein, wenn das Fremdkapital in<br />
gleichem oder größerem Umfang zurückgezahlt wird, als die<br />
Abschreibungsquoten eingehen. Die Wirkung der Abschreibung besteht jedoch<br />
darin, dass innerhalb der Nutzungsdauer das Fremdkapital kleiner wird<br />
(Tilgung), ohne dass die Produktionskapazität verkleinert wird. Es muss<br />
allerdings dafür gesorgt werden, dass zum Zeitpunkt der notwendigen<br />
Ersatzbeschaffung wieder genügend Kapital zur Verfügung steht<br />
(Folgefinanzierung).<br />
Skript Landwirtschaftliche Betriebslehre, Prof. Dr. B. Dohmen, HSA WS_13/14<br />
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