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Modul „Landwirtschaftliche Betriebslehre“

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Finanzierung durch Abschreibungen (Finanzierungsfunktion):<br />

Da den in den Verkaufserlösen enthaltenen Abschreibungsquoten der<br />

Aufwandsposten Abschreibung gegenübersteht, treten die Abschreibungswerte<br />

nicht als Gewinn auf und werden daher weder versteuert noch ausgeschüttet. Es<br />

kommt somit zu einer allmählichen Umschichtung von Anlagevermögen in<br />

Umlaufvermögen (Kapitalfreisetzung der Abschreibungen), da die liquiden<br />

Mittel, die für längere Zeit in Sachmittel (Gebäude, Maschinen,...) gebunden<br />

sind, schrittweise wieder in liquide Form übergeführt werden.<br />

Aus den angesammelten Abschreibungsquoten müssen nach Ablauf der<br />

Nutzungsdauer Ersatzinvestitionen durchgeführt werden; bis zu diesem<br />

Zeitpunkt stehen die freigesetzten Abschreibungsquoten aber dem Betrieb zur<br />

Verfügung und können zur Anschaffung zusätzlicher Anlagegegenstände<br />

verwendet werden, ohne dass dem Betrieb zusätzliches Kapital zugeführt<br />

werden muss (Kapazitätserweiterungs- bzw. Lohmann-Ruchti-Effekt).<br />

Beispiel für den „Lohmann-Ruchti-Effekt“:<br />

Ein Unternehmen schafft in fünf aufeinanderfolgenden Jahren je eine Maschine<br />

im Wert von 10.000 € an, deren Nutzungsdauer fünf Jahre beträgt. Die<br />

Abschreibung erfolgt in konstanten Quoten (lineare Abschreibung); es wird<br />

unterstellt, dass die verrechneten Abschreibungen dem Wertminderungsverlauf<br />

entsprechen und „über den Markt verdient“ werden. Der<br />

Kapazitätserweiterungseffekt durch die Jahresabschreibung je Maschine beträgt<br />

2.000 €.<br />

Im 6. Jahr muss die 1. Maschine ersetzt werden, im 7. Jahr die 2. Maschine<br />

usw., die Ersatzbeschaffung beläuft sich also vom 6. Jahr an auf 10.000 GE.<br />

Vom Ende des 5. Jahres an entspricht die Abschreibungsquote jedes Jahres<br />

genau dem Reinvestitionsbetrag von 10.000 GE. Die Abschreibungsbeträge des<br />

1.-4. Jahres von insgesamt 20.000 GE sind zur Reinvestition nicht erforderlich,<br />

sondern stehen für zusätzliche Investitionen zur Verfügung. Der in den ersten 4<br />

Jahren freigesetzte Betrag könnte zur Anschaffung von zwei weiteren<br />

Maschinen verwendet werden. Damit könnte also die Produktionskapazität<br />

erweitert werden, ohne dass eine zusätzliche Finanzierung (Kapitalbeschaffung)<br />

von außen erforderlich wäre.<br />

Ist die Finanzierung des Anlagevermögens durch Fremdkapital erfolgt, tritt der<br />

Kapazitätserweiterungseffekt dann nicht ein, wenn das Fremdkapital in<br />

gleichem oder größerem Umfang zurückgezahlt wird, als die<br />

Abschreibungsquoten eingehen. Die Wirkung der Abschreibung besteht jedoch<br />

darin, dass innerhalb der Nutzungsdauer das Fremdkapital kleiner wird<br />

(Tilgung), ohne dass die Produktionskapazität verkleinert wird. Es muss<br />

allerdings dafür gesorgt werden, dass zum Zeitpunkt der notwendigen<br />

Ersatzbeschaffung wieder genügend Kapital zur Verfügung steht<br />

(Folgefinanzierung).<br />

Skript Landwirtschaftliche Betriebslehre, Prof. Dr. B. Dohmen, HSA WS_13/14<br />

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