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Modul „Landwirtschaftliche Betriebslehre“

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4.2.: Vollkostenrechnung: Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger:<br />

Alle im Unternehmen angefallenen Kosten können bestimmten Kostenarten zugeordnet<br />

werden. So können zum Beispiel die gezahlten Löhne der Kostenart »Personalkosten« oder<br />

die Gebäudeabschreibungen den »Gebäudekosten« zugewiesen werden. Manche in den<br />

Kostenarten zusammengefassten Kosten können bestimmten Kostenträgern direkt zugerechnet<br />

werden. Kostenträger sind die im Unternehmen produzierten Produkte oder<br />

erzeugten Leistungen.<br />

Bestimmte Kosten fallen für mehrere Kostenträger gemeinsam an, zum Beispiel die Kosten<br />

für einen Schlepper, der zur Erzeugung oder Erbringung verschiedener Produkte oder<br />

Leistungen verwendet wird. Diese von mehreren Kostenträgern gemeinsam verursachten<br />

Kosten sind Gemeinkosten. Sie können einzelnen Produkten nicht direkt verursachungsgerecht<br />

zugerechnet werden. Die Gemeinkosten werden in Kostenstellen gesammelt und<br />

später den Kostenträgern auf geeignete Weise zugeteilt. Kostenstellen sind nach bestimmten<br />

Kriterien (zum Beispiel organisatorisch, räumlich, sachlich) abgegrenzte Teilbereiche<br />

eines Unternehmens. Beispiele für Gemeinkosten, die auf Kostenstellen erfasst werden,<br />

sind die Kosten für eine Werkstatt, die Verwaltung und den Fuhrpark.<br />

In der Landwirtschaft werden oft Kostenstellen und Kostenträger zusammengefasst. In der<br />

Betriebszweigabrechnung werden Leistungen und Kosten Betriebszweigen zugerechnet.<br />

Ein Betriebszweig kann sowohl Charakteristika einer Kostenstelle als auch gleichzeitig<br />

eines Kostenträgers aufweisen. Der Betriebszweig ist Kostenträger, wenn Kosten einzelnen<br />

Produkten oder Leistungen des betreffenden Betriebszweiges zugeordnet werden. Der<br />

Betriebszweig kann gleichzeitig die Funktion einer Kostenstelle ausfüllen, wenn die Kosten,<br />

die ihm zugeordnet werden, auch in ihm entstanden sind.<br />

Definition für den Betriebszweig:<br />

Der Betriebszweig ist ein auf die Produktion eines oder mehrerer Produkte oder die<br />

Erbringung von Leistungen ausgerichteter Teilbereich eines landwirtschaftlich geprägten<br />

Unternehmens beliebiger Rechtsform.<br />

Skript Landwirtschaftliche Betriebslehre, Prof. Dr. B. Dohmen, HSA WS_13/14<br />

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