Modul „Landwirtschaftliche Betriebslehre“
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Zu 4.1.2: Wesen der Teilkostenrechnung<br />
In der Teilkostenrechnung wird nur der direkt zuordenbare Teil der Kosten erfasst. Die<br />
Herkunft dieser Rechnungsart ist die Grenzwertbetrachtung: “Was verändert sich, wenn sich<br />
dies oder das ändert?“<br />
Deckungsbeitrag:<br />
Der Deckungsbeitrag entspricht den Leistungen abzüglich der (variablen) Direktkosten (=<br />
variable Spezialkosten). Die Höhe des Deckungsbeitrags leitet sich von den Leistungen, den<br />
(variablen) Direktkosten, den Kosten für Lohnarbeit, Leihmaschinen, Dienstleistungen, den<br />
variablen Kosten für die eigenen Maschinen und den Zinsansätzen für das gebundene Umlaufvermögen<br />
ab. Der Deckungsbeitrag stellt den Betrag dar, der zur Deckung der Gemeinund<br />
Fixkosten, der Pacht und zur Erzielung des Gewinns beiträgt. Er findet Verwendung bei<br />
der Betriebsplanung, dient zur Verfahrensbeurteilung bzw. –vergleich, erlaubt eine Optimierung<br />
von Prozessen durch die Ermittlung der optimalen speziellen Intensität und kann schließlich<br />
auch als Zwischenstufe zur Einkommens- bzw. Gewinnkalkulation verwendet werden.<br />
Direkt- und arbeitserledigungskostenfreie Leistung:<br />
Diese Kennzahl erhält man, indem von der Marktleistung die Direktkosten und die fixen und<br />
variablen Bestandteile der Arbeitserledigungskosten abgezogen werden. Die direkt- und arbeitserledigungskostenfreie<br />
Leistung trägt zur Deckung der Gemeinkosten und zum Gewinn<br />
bei. Durch die Berücksichtigung der fixen Kosten, die durch die Bereitstellung von Produktionskapazitäten<br />
entstehen, kann die direkt- und arbeitserledigungskostenfreie Leistung als<br />
Maßstab für horizontale Vergleiche herangezogen werden.<br />
Skript Landwirtschaftliche Betriebslehre, Prof. Dr. B. Dohmen, HSA WS_13/14<br />
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