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Modul „Landwirtschaftliche Betriebslehre“

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Zu Kapitel 2.2.1: Reichsbodenschätzung<br />

Die Reichsbodenschätzung (RBS) wurde in den 30er-Jahren des 20. Jahrhunderts<br />

flächendeckend für die landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland durchgeführt und in<br />

den 60er-Jahren überarbeitet. Die Originaldaten der Erhebung können in den<br />

Feldschätzbüchern bei den Finanzämtern eingesehen werden. Ziel der Erhebung war die<br />

steuerliche Bewertung landwirtschaftlicher Flächen. Die Bodenschätzung liegt in Form von<br />

Karten im Maßstab<br />

1:2 000 vor. Die Karten zeigen die räumliche Verbreitung der Bodenzahl, die Haupt-Bodenart<br />

etc. auf einem Feld. In einigen Bundesländern liegt die Bodenschätzung in digitalisierter<br />

Form vor.<br />

Die Bodenschätzung basiert auf drei Informationsebenen. Auf der ersten Ebene wurden die<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen im 50-m-Bohrstockraster kartiert. Angaben zu den<br />

Bohrstockkartierungen liegen nur selten vor.<br />

Auf der zweiten Ebene wurden aus den Informationen des 50-m-Bohrstockrasters Vielecke<br />

gleicher Klassenzugehörigkeit (Klassenpolygone) ausgegrenzt und inhaltlich durch das<br />

Klassenzeichen beschrieben. Das Klassenzeichen besteht aus der tiefengewichteten<br />

Hauptbodenart, der Zustandsstufe (Alterung bzw. Degradation des Bodens) und der<br />

geologischen Entstehung. Aus dem Klassenzeichen ergibt sich über den Ackerschätzrahmen<br />

(ROTHKEGEL 1930) die Bodenzahl.<br />

Eine dritte Ebene ist das beschreibende Grabloch, das repräsentativ für jedes Klassenpolygon<br />

angelegt ist. Die Erfassungstiefe liegt bei bis zu 80 cm. An diesen Grablöchern wurden an 2-4<br />

Schichten u. a. die Bodenart, der Humusgehalt, die Hydromorphie und der Kalkgehalt erfasst<br />

Die inhaltliche Beschreibung zu den Grablöchern sind in Form von Gefügestrings<br />

aufgenommen worden, die in die moderne Bodensystematik übersetzt werden müssen, um<br />

diese nutzen zu können.<br />

Skript Landwirtschaftliche Betriebslehre, Prof. Dr. B. Dohmen, HSA WS_13/14<br />

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