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Amtsblatt Nr. 25 - Klingenberg am Main

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zu finden. Hierzu hat sich in einer ersten Gesprächsrunde <strong>am</strong> 28.02.2013 ein Arbeitskreis<br />

gebildet.<br />

Wir laden den Arbeitskreis „Vereinsförderung“ zu einer weiteren Besprechung <strong>am</strong><br />

Mittwoch, 10.07.2013, um 19 Uhr, im Rathaus, Zimmer <strong>Nr</strong>. 1, ein.<br />

Wer Interesse hat, <strong>am</strong> Arbeitskreis mitzuwirken, ist ebenfalls herzlich eingeladen.<br />

Bauleitplanung der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a. <strong>Main</strong><br />

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB<br />

in Verbindung mit § 13a BauGB für den Bebauungsplan „Burkarder<br />

Hof“<br />

Die Stadt <strong>Klingenberg</strong> a. <strong>Main</strong> gibt bekannt, dass der Entwurf zum Bebauungsplan<br />

„Burkarder Hof“ mit Begründung in der Zeit vom 08.06.2013 bis einschließlich<br />

zum 22.06.2013 erneut öffentlich im Rathaus der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a. <strong>Main</strong>. Rathausstraße<br />

9, Zimmer 4 ausgelegt wird. Während der Dienststunden der Stadtverwaltung,<br />

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwoch von 14.00<br />

Uhr bis 18.00 Uhr können die Planunterlagen eingesehen werden.<br />

Stellungnahmen zum Entwurf mit Begründung sind schriftlich an das Bau<strong>am</strong>t der<br />

Stadt <strong>Klingenberg</strong> a. <strong>Main</strong>, Rathausstraße 9, 63911 <strong>Klingenberg</strong> a. <strong>Main</strong> zu richten.<br />

Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die<br />

Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für<br />

die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauleitplan gemäß §13a BauGB im beschleunigten<br />

Verfahren durchgeführt wird und insofern von einer Umweltprüfung und einem<br />

Umweltbericht abgesehen wird.<br />

Grundlage für die erneute Auslegung sind folgende Änderungen:<br />

Das Anwesen Wilhelmstraße 42 wurde aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

herausgenommen und die im Süden angeordneten Parkplätze in den nördlichen<br />

Planungsbereich angeordnet, so dass sich die Bebauung insges<strong>am</strong>t Richtung Süden<br />

verschiebt. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Stellungnahmen abgegeben werden<br />

dürfen, die sich auf die Planänderungen beziehen.<br />

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragstellter im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Klingenberg</strong> a. <strong>Main</strong>, <strong>25</strong>.06.2013<br />

Reichwein<br />

1. Bürgermeister<br />

409 <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong> vom 27.06.2013

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