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und Subventions Reglement - Kleintiere Schweiz

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Weiterbildung- <strong>und</strong> <strong>Subventions</strong> <strong>Reglement</strong><br />

IV. Besondere Bestimmungen<br />

4.1 <strong>Subventions</strong>formulare sind beim Kassier zu verlangen <strong>und</strong> ausgefüllt an diesen<br />

zurückzusenden.<br />

4.2 Die Auszahlung erfolgt quartalweise bis zur Höhe des budgetierten Betrages.<br />

4.3 Referenten <strong>und</strong> Kursleiter müssen von der Fachabteilung anerkannt sein. Spartenleiter der<br />

SZV werden bei Fachvorträgen wie von der<br />

Fachabteilung anerkannte Referenten subventioniert.<br />

4.4 Bei Kursen ist ein Kostenvoranschlag einzureichen.<br />

4.5 Vorträge von Referenten der eigenen Sektion werden nicht subventioniert.<br />

4.6 Vereinsjubiläen (25-, 50-, 75-, 100 Jahre<br />

usw.) werden mit einer Ehrengabe der Fachabteilung geehrt.<br />

4.7 Der Vorstand ist über die laufenden Ein- <strong>und</strong> Ausgänge der Kasse zu orientieren.<br />

4.8 Alle Rechnungen <strong>und</strong> Belege sind vom Präsidenten zu visieren.<br />

V. Ergänzung des <strong>Subventions</strong>reglements<br />

Nachtrag des <strong>Subventions</strong>-<strong>Reglement</strong>es aufgr<strong>und</strong> der Delegierten-Versammlung des ZIERVÖGEL<br />

SCHWEIZ vom 15. Juni 1996 in Willisau.<br />

Der Vorstand kann in eigener Kompetenz Mitglieder (Art. 3.2. der Statuten) zur Realisierung<br />

besonderer Aktivitäten finanziell unterstützen.<br />

5.1. Bedingungen<br />

5.1.1. Der Gesuchsteller muss Mitglied des ZIERVÖGEL SCHWEIZ sein, gemäss Statuten<br />

Art. 3.2.<br />

5.1.2. Der Gesuchsteller hat die offizielle SOG-Statistik korrekt, vollständig <strong>und</strong><br />

fristgerecht eingereicht<br />

5.1.3. Das Gesuch muss schriftlich an den Präsidenten erfolgen<br />

5.1.4. Dem Gesuch ist eine detaillierte Abrechnung des Anlasses beizulegen<br />

5.1.5. Bei Vorabklärung ist ein Budget des geplanten Anlasses beizulegen.<br />

5.2. Mögliche Anlässe<br />

5.2.1. Aktivitäten von regionaler, Kantonaler, nationaler oder internationaler Bedeutung<br />

in den Belangen:<br />

- Vogelhaltung, Vogelzucht, Artenschutz<br />

- Jugendarbeit, Unterstützung an aktive Kind<strong>und</strong><br />

Tierbeziehungen<br />

- Kontakte mit ausländischen Institutionen mit<br />

gleicher Zielsetzung<br />

- Oeffentlichkeitsarbeiten, wenn die oben<br />

aufgeführten Themen enthalten sind<br />

5.2.2. Teilfinanzierung der Richterkosten gem. Vergütung nach prozentueller<br />

Aufteilung des Jahresbudgets, max. 50 % der effektiven Kosten (Zuchtrichter-<br />

Honorare + Reisespesen)<br />

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