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und Subventions Reglement - Kleintiere Schweiz

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ZIERVÖGEL SCHWEIZ<br />

Weiterbildung- <strong>und</strong> <strong>Subventions</strong> <strong>Reglement</strong><br />

I. Allgemeines<br />

1.1 Um das fachliche Allgemeinwissen <strong>und</strong> als Beitrag zur<br />

Förderung von Jungzüchtern <strong>und</strong> Vogelliebhabern zur<br />

Finanzierung von speziellen Fachtagungen – wie<br />

wissenschaftliche Vorträge, Exkursionen, die der Fachabteilung<br />

dienlich sein können, Beziehungen zu gleichgesinnten Organisationen -,ist eine<br />

Spezialkasse zu führen.<br />

II.<br />

Finanzierung der Spezialkasse<br />

2.1 Die Finanzierung erfolgt durch freiwillige Beiträge von an der Fachabteilung<br />

interessierten Kreisen <strong>und</strong> Einzelpersonen sowie aus einem zugewiesenen Betrag<br />

aus einem allfälligen Jahresüberschuss der Hauptkasse.<br />

2.2 Die für die Weiterbildungskasse zur Verfügung gestellten<br />

Beträge werden vom Kassier verbucht <strong>und</strong> verwaltet.<br />

III. Subventionierung<br />

Aus dieser Spezialkasse werden Kurse <strong>und</strong> Vorträge der angeschlossenen Verbände<br />

<strong>und</strong> Sektionen wie folgt subventioniert.<br />

3.1 Zweck der Veranstaltung<br />

3.1.1 Vorträge über Vogelzucht <strong>und</strong> Vogelhaltung, Einrichtungen,<br />

(Fütterung), gesetzliche Bestimmungen, usw.<br />

3.1.2 Jugendkurse <strong>und</strong> wissenschaftliche Arbeiten<br />

3.1.3 Referentenkurse für Vogelliebhaberei.<br />

3.2 Höhe der Subventionen<br />

3.2.1 Vortrag nach Abschnitt 3.1.1: Verband oder Region mit mind. 4<br />

Sektionen:Verband oder Region = 50 % max. Fr. 150.—<br />

Sektion = 50 % max. Fr. 120.—<br />

Beiträge unter Fr. 50.— werden nicht<br />

subventioniert.<br />

3.2.2 Jugendkurse <strong>und</strong> wissenschaftliche<br />

Arbeiten werden vom Vorstand festgelegt.<br />

3.2.3 Referentenkurse: Die Prüfungsexperten erhalten die Reisespesen<br />

(Bahnbillet 2. Klasse), Verpflegung sowie eine Tagesentschädigung<br />

von Fr. 40.—.


Weiterbildung- <strong>und</strong> <strong>Subventions</strong> <strong>Reglement</strong><br />

IV. Besondere Bestimmungen<br />

4.1 <strong>Subventions</strong>formulare sind beim Kassier zu verlangen <strong>und</strong> ausgefüllt an diesen<br />

zurückzusenden.<br />

4.2 Die Auszahlung erfolgt quartalweise bis zur Höhe des budgetierten Betrages.<br />

4.3 Referenten <strong>und</strong> Kursleiter müssen von der Fachabteilung anerkannt sein. Spartenleiter der<br />

SZV werden bei Fachvorträgen wie von der<br />

Fachabteilung anerkannte Referenten subventioniert.<br />

4.4 Bei Kursen ist ein Kostenvoranschlag einzureichen.<br />

4.5 Vorträge von Referenten der eigenen Sektion werden nicht subventioniert.<br />

4.6 Vereinsjubiläen (25-, 50-, 75-, 100 Jahre<br />

usw.) werden mit einer Ehrengabe der Fachabteilung geehrt.<br />

4.7 Der Vorstand ist über die laufenden Ein- <strong>und</strong> Ausgänge der Kasse zu orientieren.<br />

4.8 Alle Rechnungen <strong>und</strong> Belege sind vom Präsidenten zu visieren.<br />

V. Ergänzung des <strong>Subventions</strong>reglements<br />

Nachtrag des <strong>Subventions</strong>-<strong>Reglement</strong>es aufgr<strong>und</strong> der Delegierten-Versammlung des ZIERVÖGEL<br />

SCHWEIZ vom 15. Juni 1996 in Willisau.<br />

Der Vorstand kann in eigener Kompetenz Mitglieder (Art. 3.2. der Statuten) zur Realisierung<br />

besonderer Aktivitäten finanziell unterstützen.<br />

5.1. Bedingungen<br />

5.1.1. Der Gesuchsteller muss Mitglied des ZIERVÖGEL SCHWEIZ sein, gemäss Statuten<br />

Art. 3.2.<br />

5.1.2. Der Gesuchsteller hat die offizielle SOG-Statistik korrekt, vollständig <strong>und</strong><br />

fristgerecht eingereicht<br />

5.1.3. Das Gesuch muss schriftlich an den Präsidenten erfolgen<br />

5.1.4. Dem Gesuch ist eine detaillierte Abrechnung des Anlasses beizulegen<br />

5.1.5. Bei Vorabklärung ist ein Budget des geplanten Anlasses beizulegen.<br />

5.2. Mögliche Anlässe<br />

5.2.1. Aktivitäten von regionaler, Kantonaler, nationaler oder internationaler Bedeutung<br />

in den Belangen:<br />

- Vogelhaltung, Vogelzucht, Artenschutz<br />

- Jugendarbeit, Unterstützung an aktive Kind<strong>und</strong><br />

Tierbeziehungen<br />

- Kontakte mit ausländischen Institutionen mit<br />

gleicher Zielsetzung<br />

- Oeffentlichkeitsarbeiten, wenn die oben<br />

aufgeführten Themen enthalten sind<br />

5.2.2. Teilfinanzierung der Richterkosten gem. Vergütung nach prozentueller<br />

Aufteilung des Jahresbudgets, max. 50 % der effektiven Kosten (Zuchtrichter-<br />

Honorare + Reisespesen)<br />

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