und Subventions Reglement - Kleintiere Schweiz
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ZIERVÖGEL SCHWEIZ<br />
Weiterbildung- <strong>und</strong> <strong>Subventions</strong> <strong>Reglement</strong><br />
I. Allgemeines<br />
1.1 Um das fachliche Allgemeinwissen <strong>und</strong> als Beitrag zur<br />
Förderung von Jungzüchtern <strong>und</strong> Vogelliebhabern zur<br />
Finanzierung von speziellen Fachtagungen – wie<br />
wissenschaftliche Vorträge, Exkursionen, die der Fachabteilung<br />
dienlich sein können, Beziehungen zu gleichgesinnten Organisationen -,ist eine<br />
Spezialkasse zu führen.<br />
II.<br />
Finanzierung der Spezialkasse<br />
2.1 Die Finanzierung erfolgt durch freiwillige Beiträge von an der Fachabteilung<br />
interessierten Kreisen <strong>und</strong> Einzelpersonen sowie aus einem zugewiesenen Betrag<br />
aus einem allfälligen Jahresüberschuss der Hauptkasse.<br />
2.2 Die für die Weiterbildungskasse zur Verfügung gestellten<br />
Beträge werden vom Kassier verbucht <strong>und</strong> verwaltet.<br />
III. Subventionierung<br />
Aus dieser Spezialkasse werden Kurse <strong>und</strong> Vorträge der angeschlossenen Verbände<br />
<strong>und</strong> Sektionen wie folgt subventioniert.<br />
3.1 Zweck der Veranstaltung<br />
3.1.1 Vorträge über Vogelzucht <strong>und</strong> Vogelhaltung, Einrichtungen,<br />
(Fütterung), gesetzliche Bestimmungen, usw.<br />
3.1.2 Jugendkurse <strong>und</strong> wissenschaftliche Arbeiten<br />
3.1.3 Referentenkurse für Vogelliebhaberei.<br />
3.2 Höhe der Subventionen<br />
3.2.1 Vortrag nach Abschnitt 3.1.1: Verband oder Region mit mind. 4<br />
Sektionen:Verband oder Region = 50 % max. Fr. 150.—<br />
Sektion = 50 % max. Fr. 120.—<br />
Beiträge unter Fr. 50.— werden nicht<br />
subventioniert.<br />
3.2.2 Jugendkurse <strong>und</strong> wissenschaftliche<br />
Arbeiten werden vom Vorstand festgelegt.<br />
3.2.3 Referentenkurse: Die Prüfungsexperten erhalten die Reisespesen<br />
(Bahnbillet 2. Klasse), Verpflegung sowie eine Tagesentschädigung<br />
von Fr. 40.—.
Weiterbildung- <strong>und</strong> <strong>Subventions</strong> <strong>Reglement</strong><br />
IV. Besondere Bestimmungen<br />
4.1 <strong>Subventions</strong>formulare sind beim Kassier zu verlangen <strong>und</strong> ausgefüllt an diesen<br />
zurückzusenden.<br />
4.2 Die Auszahlung erfolgt quartalweise bis zur Höhe des budgetierten Betrages.<br />
4.3 Referenten <strong>und</strong> Kursleiter müssen von der Fachabteilung anerkannt sein. Spartenleiter der<br />
SZV werden bei Fachvorträgen wie von der<br />
Fachabteilung anerkannte Referenten subventioniert.<br />
4.4 Bei Kursen ist ein Kostenvoranschlag einzureichen.<br />
4.5 Vorträge von Referenten der eigenen Sektion werden nicht subventioniert.<br />
4.6 Vereinsjubiläen (25-, 50-, 75-, 100 Jahre<br />
usw.) werden mit einer Ehrengabe der Fachabteilung geehrt.<br />
4.7 Der Vorstand ist über die laufenden Ein- <strong>und</strong> Ausgänge der Kasse zu orientieren.<br />
4.8 Alle Rechnungen <strong>und</strong> Belege sind vom Präsidenten zu visieren.<br />
V. Ergänzung des <strong>Subventions</strong>reglements<br />
Nachtrag des <strong>Subventions</strong>-<strong>Reglement</strong>es aufgr<strong>und</strong> der Delegierten-Versammlung des ZIERVÖGEL<br />
SCHWEIZ vom 15. Juni 1996 in Willisau.<br />
Der Vorstand kann in eigener Kompetenz Mitglieder (Art. 3.2. der Statuten) zur Realisierung<br />
besonderer Aktivitäten finanziell unterstützen.<br />
5.1. Bedingungen<br />
5.1.1. Der Gesuchsteller muss Mitglied des ZIERVÖGEL SCHWEIZ sein, gemäss Statuten<br />
Art. 3.2.<br />
5.1.2. Der Gesuchsteller hat die offizielle SOG-Statistik korrekt, vollständig <strong>und</strong><br />
fristgerecht eingereicht<br />
5.1.3. Das Gesuch muss schriftlich an den Präsidenten erfolgen<br />
5.1.4. Dem Gesuch ist eine detaillierte Abrechnung des Anlasses beizulegen<br />
5.1.5. Bei Vorabklärung ist ein Budget des geplanten Anlasses beizulegen.<br />
5.2. Mögliche Anlässe<br />
5.2.1. Aktivitäten von regionaler, Kantonaler, nationaler oder internationaler Bedeutung<br />
in den Belangen:<br />
- Vogelhaltung, Vogelzucht, Artenschutz<br />
- Jugendarbeit, Unterstützung an aktive Kind<strong>und</strong><br />
Tierbeziehungen<br />
- Kontakte mit ausländischen Institutionen mit<br />
gleicher Zielsetzung<br />
- Oeffentlichkeitsarbeiten, wenn die oben<br />
aufgeführten Themen enthalten sind<br />
5.2.2. Teilfinanzierung der Richterkosten gem. Vergütung nach prozentueller<br />
Aufteilung des Jahresbudgets, max. 50 % der effektiven Kosten (Zuchtrichter-<br />
Honorare + Reisespesen)<br />
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