Konzernabschluss zum 30. September 2004 - Klassik Radio AG
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Anlage 5/4<br />
C. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Alle in den <strong>Konzernabschluss</strong> einbezogenen Unternehmen wenden grundsätzlich einheitliche<br />
Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden nach den Vorschriften des HGB an.<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten<br />
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren)<br />
bewertet.<br />
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um<br />
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach Maßgabe der<br />
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Zugänge <strong>zum</strong> Sachanlagevermögen<br />
werden ab dem Anschaffungszeitpunkt pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige<br />
Anlagegegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr<br />
voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten oder dem niedrigeren<br />
beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch<br />
Wertberichtigungen berücksichtigt.<br />
Der Ausweis von Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt <strong>zum</strong> Nennbetrag.<br />
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden <strong>zum</strong> Nennwert ausgewiesen. Sie werden<br />
gebildet für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach<br />
darstellen.<br />
Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe<br />
des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.<br />
Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert.<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag,<br />
soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.