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BISCHÖFLICHES ORDINARIAT WÜRZBURG

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<strong>BISCHÖFLICHES</strong> <strong>ORDINARIAT</strong> <strong>WÜRZBURG</strong><br />

KANTINENORDNUNG<br />

Als Sozialeinrichtung ist die Kantine für die Mitarbeiter/innen und Gäste des Bischöflichen<br />

Ordinariates und des Caritasverbandes ein gerne angenommenes und<br />

wertgeschätztes Angebot. Der Koch mit seinen Mitarbeiterinnen geben sich alle<br />

erdenkliche Mühe, ein schmackhaftes Essen in guter Atmosphäre anzubieten.<br />

Die Kantine lebt vom Mitsorgen und Mitdenken eines jeden einzelnen Benutzers.<br />

Durch Einhaltung der Ordnung und der Regeln ermöglicht jeder Einzelne einen<br />

störungsfreien und effizienten Ablauf, der gerade in organisatorischer Hinsicht<br />

viel von den Kantinenmitarbeitern verlangt.<br />

Deshalb sind folgende Regelungen unbedingt zu beachten:<br />

1. Um eine genaue, rechtzeitige und wirtschaftliche Planung möglich zu machen,<br />

müssen der Küche die genauen Essenszahlen bekannt sein. Daher sind di Essensmarken<br />

bei den Vorverkaufsstellen Caritas und Marmelsteiner Hof bis Donnerstag<br />

12.00 Uhr, und in der Vorverkaufsstelle Kirchensteueramt bis Freitag 12.00 Uhr<br />

für die folgende Woche zu kaufen.<br />

Im MAV-Büro erfolgt der Vorverkauf Montag bis Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr.<br />

2. In der Kasse des Kirchensteueramtes können Essensmarken von 7.30 Uhr bis<br />

spätestens 9.30 Uhr und von 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr gekauft werden. Der Kauf<br />

bzw. die telefonische Bestellung (Tel. 386 274) von Essensmarken für den gleichen<br />

Tag ist nur bis 9.30 Uhr möglich.<br />

3. Die Essensausgabe in der Kantine erfolgt nur gegen Vorlage der Essensmarke<br />

für den entsprechenden Tag. Barzahlung in der Kantine, eine Übertragung von<br />

Essensmarken auf andere Tage sowie ein nachträglicher Kauf von Essensmarken<br />

ist aus Gründen der Planung nicht möglich.<br />

4. Die Rückgabe von Essensmarken ist nur in Ausnahmefällen wie z. B. Krankheit,<br />

unvorhergesehener Aussendienst möglich, und muss innerhalb einer Woche nach<br />

Gültigkeit erfolgen.


-2-<br />

5. Öffnungszeiten der Kantine<br />

Essensausgabe:<br />

Montag - Donnerstag: 11.30 Uhr bis 13.15 Uhr<br />

Freitag:<br />

11.30 Uhr bis 12.45 Uhr<br />

Eis und offene Getränke können zu folgenden Zeiten gekauft werden:<br />

Montag - Donnerstag: 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Freitag<br />

: 10.30 Uhr bis 12.45 Uhr<br />

Von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr erfolgt in der Kantine wegen Mittagspause kein<br />

Verkauf.<br />

Wir bitten, diese Zeiten einzuhalten.<br />

6. Der Essenspreis wird den wirtschaftlichen und steuerlichen Entwicklungen<br />

angepasst. Derzeit beträgt er für Mitarbeiter 2,75 EURO und für Familienanghörige<br />

oder Besucher 3,75 EURO.<br />

7. Größere Anzahlen von Essensmarken (ab 15 Stück, z. B. bei Schulungen), sind<br />

spätestens zwei Tage im Voraus der Vorverkaufsstelle Kirchensteueramtes<br />

(Tel. 386 274) zu melden.<br />

Im Kantinenrat werden Ihre Wünsche und Anregungen gerne angenommen und<br />

soweit möglich auch verwirklicht.<br />

Wir bitten noch einmal eindringlich, diese selbstverständlichen Regelungen zu<br />

beachten, damit diese soziale Einrichtung zum Wohle aller Beteiligten geführt<br />

werden kann.<br />

01. Januar 2003<br />

Dr. Karl Hillenbrand<br />

Generalvikar<br />

Rita Metzger<br />

MAV-Vorsitzende

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