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BlickvomSchwedengraben inKirchen(Sieg) - Verbandsgemeinde ...

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Kirchen aktuell 35 Nr. 11/2013<br />

Mängel rechtzeitig anzeigen<br />

Der ersten Ski-Abfahrt steht zwar<br />

nichts im Wege, das Hotel bietet<br />

aber nicht den vom Veranstalter<br />

angegebenen Standard? Dann<br />

sollte der Betroffene die Mängel<br />

auf jeden Fall noch vor Ort<br />

beim Reiseleiter anzeigen. Sollte<br />

der Reiseleiter nicht vor Ort sein,<br />

so ist der Reiseveranstalter über<br />

die Probleme zu informieren. Als<br />

Beweismaterial bieten sich in jedem<br />

Fall Fotos von den Mängeln<br />

an. Um sich bestmöglich abzusichern,<br />

empfiehlt es sich, zudem<br />

schriftliche Zeugenaussagen zu<br />

sammeln. Nachdem die Mängel<br />

aufgezeigt wurden, haben die<br />

Verantwortlichen die Möglichkeit,<br />

diese zu beseitigen oder ein<br />

Ersatzangebot zu unterbreiten.<br />

Dieses muss aber nur akzeptiert<br />

werden, wenn es der gebuchten<br />

Leistung entspricht oder diese<br />

übertrifft. Hilft der Veranstalter<br />

vor Ort nicht weiter, kann binnen<br />

eines Monats nach Rückkehr eine<br />

Minderung des Reisepreises geltend<br />

gemacht werden – geeignet<br />

ist hierfür ein Einschreiben<br />

mit Rückschein.<br />

Auf dem neuesten Stand<br />

Der DAV-Ratgeber für junge<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

wurde neu aufgelegt.<br />

Die komplett neu überarbeitete<br />

13. Auflage enthält auf rund<br />

770 Seiten die wichtigsten Informationen<br />

für den Berufseinstieg<br />

in die Anwaltschaft. Ob für<br />

Existenzgründer/innen oder Angestellte<br />

– der DAV-Ratgeber ist<br />

ein Standardwerk, das die wichtigsten<br />

Informationen bündelt. Es<br />

gibt Beiträge zur Gründungsplanung,<br />

zur Finanzierung, zum Personalmanagement,<br />

zum Vergütungsrecht<br />

und zu vielem mehr.<br />

Neu sind ein Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit<br />

als Marketinginstrument,<br />

Hinweise zum elektronischen<br />

Rechtsverkehr (EGVP)<br />

sowie zu Social Media-Portalen<br />

als Instrument für die Mandantenbindung.<br />

Wichtige Hinweise<br />

findet man auch hinsichtlich der<br />

Spezialisierungen in einzelnen<br />

Rechtsgebieten.<br />

Die namhaften Autoren des Ratgebers<br />

sind durch die Bank erfahrene<br />

Praktiker und können<br />

Berufseinsteigern Informationen<br />

von praktischem Wert vermitteln.<br />

Neben Fragen, die sich z. B. der<br />

Anwaltschaft allgemein, der eigenen<br />

Kanzlei oder den ersten 100<br />

Tagen widmen, sind von besonderem<br />

Wert auch die Musterverträge<br />

für Sozietäten.<br />

Der DAV-Ratgeber wird vom DAV<br />

und dem FORUM Junge Anwaltschaft<br />

im DAV herausgegeben<br />

und ist gegen eine Schutzgebühr<br />

von fünf Euro erhältlich.<br />

Alles was Recht ist<br />

Wenn’s ungemütlich wird<br />

Wir kämpfen für Ihr Recht.<br />

DEVK Geschäftsstelle<br />

Michael Kranz<br />

Schulstr.8<br />

57537 Wissen<br />

Telefon: 02742-912487<br />

www.michael-kranz.devk.de<br />

Deutsche können Führerscheine<br />

auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten<br />

erwerben. Voraussetzung<br />

für die Gültigkeit ist, dass der Betreffende<br />

einige Zeit in dem Mitgliedsstaat<br />

gelebt hat. Erwirbt jemand<br />

außerhalb einer Sperrfrist<br />

eine ausländische EU-Fahrerlaubnis,<br />

darf er in Deutschland Auto<br />

fahren, solange man ihm nicht<br />

vorwerfen kann, er hätte in dem<br />

Staat, in dem die Fahrerlaubnis<br />

ausgestellt wurde, nicht gewohnt.<br />

So entschied das Oberlandesgericht<br />

Hamm am 26. September<br />

2012 (AZ: III-3 RVs 46/12), wie<br />

die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht<br />

des Deutschen Anwaltvereins<br />

(DAV) mitteilt.<br />

Ein 31-jähriger Autofahrer hatte<br />

nach dem Entzug der deutschen<br />

Fahrerlaubnis außerhalb einer gegen<br />

ihn verhängten Sperrfrist im<br />

Jahre 2009 eine spanische Fahrerlaubnis<br />

erworben. Weil er danach<br />

in Deutschland am Steuer gesessen<br />

hatte, hatte ihn die Staatsanwaltschaft<br />

wegen Fahrens ohne<br />

Führerschein mit der Begründung<br />

angeklagt, er dürfe nach der entzogenen<br />

deutschen Fahrerlaubnis<br />

in Deutschland auch nicht mit<br />

der ausländischen Fahrerlaubnis<br />

fahren.<br />

Dem widersprach das Gericht.<br />

Der Mann sei aufgrund seiner<br />

spanischen Fahrerlaubnis berechtigt,<br />

im Inland Kraftfahrzeuge zu<br />

führen.<br />

Die Normen seien so auszulegen,<br />

dass eine außerhalb einer Sperrfrist<br />

von einem Mitgliedsstaat der<br />

Europäischen Union erteilte Fahrerlaubnis<br />

als gültig anzuerkennen<br />

sei, wenn der Inhaber bei Erwerb<br />

einen ordentlichen Wohnsitz in<br />

dem Mitgliedstaat gehabt habe.<br />

Es gebe keine Anhaltspunkte dafür,<br />

dass der Mann beim Erwerb<br />

des spanischen Führerscheins keinen<br />

Wohnsitz in Spanien gehabt<br />

habe.<br />

Zertifizierter Zwangsverwalter

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