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Aktuelles Mitteilungsblatt 27/2013 - Verbandsgemeinde Kirchen, Sieg

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<strong>Kirchen</strong> aktuell 12 Nr. <strong>27</strong>/<strong>2013</strong><br />

Die Schutzzwecke von Natura2000-Gebieten der EU werden somit nicht<br />

berührt. Damit sind die Voraussetzung für die Durchführung eines<br />

beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />

insgesamt erfüllt. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes<br />

ist in nachfolgender Skizze mit einer schwarz gestrichelten, breiten<br />

Linie gekennzeichnet und liegt westlich der Barbarastraße in <strong>Kirchen</strong><br />

im Baugebiet „Höfergarten“.<br />

Der Stadtrat <strong>Kirchen</strong> hat in seiner Sitzung am 25.06.<strong>2013</strong> die Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Wehbach Süd“ in <strong>Kirchen</strong> - Wehbach<br />

beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte<br />

einzuleiten.<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Gelände des<br />

brachliegenden Freibades - Wehbach einer baulichen Nutzung zugeführt<br />

werden. Das Plangebiet befindet sich in einer Gemengelage aus<br />

gewerblichen Nutzungen, Einrichtungen für Sport und aus Wohnnutzung.<br />

Die im Umfeld an das Freibadgelände bestehende Wohnbebauung<br />

soll in ihrer Nutzung gesichert werden.<br />

Bei dem Planvorhaben handelt es sich um einen Bebauungsplan, der<br />

der Innenentwicklung dient. Somit handelt es sich grundsätzlich um ein<br />

Vorhaben gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB), das im vereinfachten<br />

Verfahren und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt<br />

werden kann.<br />

Da die zu erwartende bebaubare Grundfläche unter 20000 qm liegt und<br />

eine Beeinträchtigung von Natura 2000 Flächen nicht zu erwarten ist,<br />

sind die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

nach § 13 a BauGB gegeben.<br />

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist in vorstehenden<br />

Skizze mit einer gestrichelten, Linie gekennzeichnet und<br />

umfasst das Gelände des ehemaligen Freibades Wehbach sowie einige<br />

angrenzende Flächen.<br />

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wehbach Süd“<br />

wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.<br />

<strong>Kirchen</strong>, den 01.07.<strong>2013</strong> Wolfgang Müller, Stadtbürgermeister<br />

Der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Höfergarten“,<br />

Stadt <strong>Kirchen</strong> wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.<br />

<strong>Kirchen</strong>, den 01.07.<strong>2013</strong> Wolfgang Müller, Stadtbürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

■ Bebauungsplan „Wehbach Süd“, Stadt <strong>Kirchen</strong><br />

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

■ Ortsbürgermeister: Maik Köhler<br />

Öffnungszeiten: Gemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg 2 - 4<br />

Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12.00 Uhr, Do. nachm. von 14.00 bis 18.00 Uhr,<br />

Tel.: 0<strong>27</strong>1/35777, Telefax 0<strong>27</strong>1/356287<br />

E-Mail: post@mudersbach.net<br />

Homepage: www.mudersbach.net.<br />

Gemeindebüro Mudersbach, Konrad-Adenauer-Straße 22 - 24<br />

Mo. von 09:00 bis 13:00 Uhr, Di.: von 11:30 bis 13:00 Uhr, Mi. von 10:15<br />

bis 13:00 Uhr, Do.: 14:00 - 18:00 Uhr, Tel.: 0<strong>27</strong>45/8305<br />

E-Mail: christa.jung@mudersbach.net<br />

Bürgersprechstunde des Ortsbürgermeisters:<br />

Gemeindebüro Mudersbach, Freitag, von 16.30 bis 17.30 Uhr<br />

Gemeindebüro Niederschelderhütte, Freitag, von 18.00 bis 19.00 Uhr<br />

(und nach tel. Vereinbarung)<br />

Naturfreibad Schinderweiher<br />

Weiherstraße <strong>27</strong>, Mudersbach-Niederschelderhütte, Tel.: 0<strong>27</strong>1- 3177373<br />

Sprechtag des Notars<br />

An jedem zweiten Dienstag im Monat (bei entsprechender Resonanz<br />

auch häufiger) findet im Gemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg<br />

2, nachmittags der Sprechtag des Notars Volker Puderbach aus Betzdorf<br />

statt. Ausnahmsweise Terminänderung: Nächster Sprechtag ist<br />

am Dienstag, 09. Juli <strong>2013</strong>. Termine sind vorab telefonisch mit dem<br />

Notariat Volker Puderbach in Betzdorf, Bismarckstr. 9, unter der Telefonnummer<br />

0 <strong>27</strong> 41 / 93 98 00 abzustimmen.<br />

■ Bekanntmachung zur nicht öffentlichen Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Mudersbach<br />

Am Donnerstag, 11.07.<strong>2013</strong>, findet im Bürgerhaus Birken, Alte Schulstraße<br />

5, 57555 Mudersbach-Birken, eine nicht öffentliche Sitzung des<br />

Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Mudersbach statt.<br />

Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr.<br />

Mudersbach, 01.07.<strong>2013</strong><br />

Maik Köhler<br />

Ortsgemeinde Mudersbach<br />

Ortsbürgermeister<br />

■ Bekanntmachung<br />

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der<br />

Schöffinnen und Schöffen der Ortsgemeinde Mudersbach für die<br />

Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 in den Strafkammern<br />

des Landgerichts Koblenz und den Schöffengerichten<br />

des Amtsgerichtes Betzdorf.<br />

Der Ortsgemeinderat Mudersbach hat in der Sitzung am <strong>27</strong>. Juni <strong>2013</strong><br />

den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und<br />

Schöffen für das Landgericht Koblenz und das Amtsgericht Betzdorf<br />

gefasst. Die Vorschlagslisten liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz<br />

(GVG) in der Zeit vom 08. Juli bis 15. Juli <strong>2013</strong> zu den üblichen<br />

Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:<br />

· Ortsgemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg 2-4,<br />

57555 Mudersbach<br />

· <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung (Zimmer 334), Lindenstraße 1,<br />

57548 <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche<br />

nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei den vorbezeichneten<br />

Verwaltungsstellen Einspruch mit der Begründung erhoben<br />

werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§<br />

32 - 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen<br />

werden durften oder sollten.<br />

Mudersbach, <strong>27</strong>. Juni <strong>2013</strong><br />

Maik Köhler, Ortsbürgermeister

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