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Haushaltsrede - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

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7) Zu fassende Beschlüsse<br />

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a) Die beiden Beschlüsse über das Haushaltsgesetz 2007 sowie über den Landeskirchensteuerbeschluss<br />

2007 f<strong>in</strong>den Sie am Beg<strong>in</strong>n der Planung.<br />

b) Die Haushaltsstelle 07490 im Bauste<strong>in</strong> 4120.00 (Seite 92) wird mit e<strong>in</strong>em Sperrvermerk<br />

versehen. Über die Aufhebung des Sperrvermerkes wird nach Beratung im F<strong>in</strong>anz- und<br />

Synodalausschuss entschieden.<br />

Begründung:<br />

Das Beschäftigungsverhältnis mit Herrn Pfarrer Kögel wurde von Seiten des <strong>Luth</strong>erischen<br />

Verlagshauses zum 31. Dezember 2006 gekündigt. Die <strong>Ev</strong>.-<strong>Luth</strong>. <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />

stellt zwischen der Gewährung der zweckgebundenen Zuweisung für die EZ<br />

und der weiteren Beschäftigung von Pfarrer Kögel e<strong>in</strong> Junktim her (Vermerk von Herrn<br />

Präsidenten He<strong>in</strong>sen vom 14. November 2006).<br />

Allen, die an der Vorbereitung des Haushaltsgesetzes beteiligt waren und denjenigen, die mit<br />

ihrem <strong>Kirche</strong>nsteuerbeitrag die wesentliche Grundlage für die Tragung unserer f<strong>in</strong>anziellen<br />

Lasten beigetragen haben, also unseren Geme<strong>in</strong>degliedern, der Synode, <strong>in</strong>sbesondere den<br />

Mitgliedern des F<strong>in</strong>anzausschusses, dem Oberkirchenrat und den Mitarbeitenden im Oberkirchenrat<br />

gilt me<strong>in</strong> herzlicher Dank.<br />

Friedrichs<br />

Oberkirchenrat<br />

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