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KAVO-MP - Evangelische Kirche in Mecklenburg-Vorpommern

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Kirchliche Arbeitsvertragsordnung <strong>Mecklenburg</strong>-Pommern (<strong>KAVO</strong>-<strong>MP</strong>) vom 9. November 2012<br />

2. Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn der Mitarbeiter das Besoldungsdienstalter<br />

erstmals, die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erstmals, die ruhegehaltfähige<br />

Dienstzeit, die Beschäftigungszeit, die Dienstzeit sowie das Tabellenentgelt nach<br />

§§ 14 und 15 bei E<strong>in</strong>stellung nicht festzusetzen, ke<strong>in</strong>e Widerspruchsbescheide zu<br />

erteilen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.<br />

E 7<br />

E 6<br />

E 5<br />

E 4<br />

E 3<br />

E 2<br />

1. Mitarbeiter, dessen Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und zu<br />

m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Fünftel selbstständige Leistungen erfordert.<br />

1. Mitarbeiter, dessen Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.<br />

2. Mitarbeiter, dessen Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2<br />

heraushebt, dass er aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oder<br />

Versorgungsbezüge, Entgelte e<strong>in</strong>schließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte<br />

selbstständig errechnet.<br />

3. Mitarbeiter, der aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und<br />

Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte e<strong>in</strong>schließlich der<br />

Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und<br />

Kontrollen zur masch<strong>in</strong>ellen Berechnung verantwortlich vornimmt.<br />

Anmerkung:<br />

Zu den Dienst- und Versorgungsbezügen und den Entgelten im S<strong>in</strong>ne dieses<br />

Tätigkeitsmerkmals gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen, z. B. K<strong>in</strong>dergeld,<br />

Beitragszuschuss nach § 257 SGB V und vermögenswirksame Leistungen.<br />

1. Mitarbeiter mit Tätigkeit, die gründliche Fachkenntnisse erfordern<br />

2. Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten e<strong>in</strong>schließlich der<br />

Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte, dessen Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse<br />

erfordert.<br />

Anmerkung:<br />

Die Übertragung von Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 5 setzt grundsätzlich das<br />

Vorliegen e<strong>in</strong>er förderlichen Berufsausbildung nach dem BBiG voraus.<br />

Anmerkung zu Fallgruppe 1:<br />

Erforderlich s<strong>in</strong>d nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und<br />

Bestimmungen des Aufgabenkreises.<br />

Anmerkung zu Fallgruppe 2:<br />

Zu den Dienst- und Versorgungsbezügen und den Entgelten im S<strong>in</strong>ne dieses<br />

Tätigkeitsmerkmals gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen, z. B. K<strong>in</strong>dergeld,<br />

Beitragszuschuss nach § 257 SGB V und vermögenswirksame Leistungen.<br />

1. Mitarbeiter mit schwieriger Tätigkeit<br />

2. Mitarbeiter, dessen Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass<br />

sie m<strong>in</strong>destens zu e<strong>in</strong>em Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert (Erforderlich<br />

s<strong>in</strong>d nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Bestimmungen<br />

des Aufgabenkreises.)<br />

1. Mitarbeiter mit Tätigkeit, für die e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gehende E<strong>in</strong>arbeitung bzw. e<strong>in</strong> fachliches<br />

Anlernen erforderlich ist, die über e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>arbeitung im S<strong>in</strong>ne der Entgeltgruppe 2<br />

h<strong>in</strong>ausgeht.<br />

1. Mitarbeiter mit e<strong>in</strong>facher Tätigkeit<br />

Anmerkung:<br />

E<strong>in</strong>fache Tätigkeiten s<strong>in</strong>d Tätigkeiten, die ke<strong>in</strong>e Vor- und Ausbildung, aber e<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>arbeitung erfordern, die über e<strong>in</strong>e sehr kurze E<strong>in</strong>weisung oder Anlernphase<br />

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