KAVO-MP - Evangelische Kirche in Mecklenburg-Vorpommern
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Kirchliche Arbeitsvertragsordnung <strong>Mecklenburg</strong>-Pommern (<strong>KAVO</strong>-<strong>MP</strong>) vom 9. November 2012<br />
2. Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn der Mitarbeiter das Besoldungsdienstalter<br />
erstmals, die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erstmals, die ruhegehaltfähige<br />
Dienstzeit, die Beschäftigungszeit, die Dienstzeit sowie das Tabellenentgelt nach<br />
§§ 14 und 15 bei E<strong>in</strong>stellung nicht festzusetzen, ke<strong>in</strong>e Widerspruchsbescheide zu<br />
erteilen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.<br />
E 7<br />
E 6<br />
E 5<br />
E 4<br />
E 3<br />
E 2<br />
1. Mitarbeiter, dessen Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und zu<br />
m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Fünftel selbstständige Leistungen erfordert.<br />
1. Mitarbeiter, dessen Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.<br />
2. Mitarbeiter, dessen Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2<br />
heraushebt, dass er aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oder<br />
Versorgungsbezüge, Entgelte e<strong>in</strong>schließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte<br />
selbstständig errechnet.<br />
3. Mitarbeiter, der aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errechnung und<br />
Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte e<strong>in</strong>schließlich der<br />
Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und<br />
Kontrollen zur masch<strong>in</strong>ellen Berechnung verantwortlich vornimmt.<br />
Anmerkung:<br />
Zu den Dienst- und Versorgungsbezügen und den Entgelten im S<strong>in</strong>ne dieses<br />
Tätigkeitsmerkmals gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen, z. B. K<strong>in</strong>dergeld,<br />
Beitragszuschuss nach § 257 SGB V und vermögenswirksame Leistungen.<br />
1. Mitarbeiter mit Tätigkeit, die gründliche Fachkenntnisse erfordern<br />
2. Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten e<strong>in</strong>schließlich der<br />
Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte, dessen Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse<br />
erfordert.<br />
Anmerkung:<br />
Die Übertragung von Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 5 setzt grundsätzlich das<br />
Vorliegen e<strong>in</strong>er förderlichen Berufsausbildung nach dem BBiG voraus.<br />
Anmerkung zu Fallgruppe 1:<br />
Erforderlich s<strong>in</strong>d nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und<br />
Bestimmungen des Aufgabenkreises.<br />
Anmerkung zu Fallgruppe 2:<br />
Zu den Dienst- und Versorgungsbezügen und den Entgelten im S<strong>in</strong>ne dieses<br />
Tätigkeitsmerkmals gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen, z. B. K<strong>in</strong>dergeld,<br />
Beitragszuschuss nach § 257 SGB V und vermögenswirksame Leistungen.<br />
1. Mitarbeiter mit schwieriger Tätigkeit<br />
2. Mitarbeiter, dessen Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass<br />
sie m<strong>in</strong>destens zu e<strong>in</strong>em Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert (Erforderlich<br />
s<strong>in</strong>d nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Bestimmungen<br />
des Aufgabenkreises.)<br />
1. Mitarbeiter mit Tätigkeit, für die e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gehende E<strong>in</strong>arbeitung bzw. e<strong>in</strong> fachliches<br />
Anlernen erforderlich ist, die über e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>arbeitung im S<strong>in</strong>ne der Entgeltgruppe 2<br />
h<strong>in</strong>ausgeht.<br />
1. Mitarbeiter mit e<strong>in</strong>facher Tätigkeit<br />
Anmerkung:<br />
E<strong>in</strong>fache Tätigkeiten s<strong>in</strong>d Tätigkeiten, die ke<strong>in</strong>e Vor- und Ausbildung, aber e<strong>in</strong>e<br />
E<strong>in</strong>arbeitung erfordern, die über e<strong>in</strong>e sehr kurze E<strong>in</strong>weisung oder Anlernphase<br />
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