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KAVO-MP - Evangelische Kirche in Mecklenburg-Vorpommern

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Kirchliche Arbeitsvertragsordnung <strong>Mecklenburg</strong>-Pommern (<strong>KAVO</strong>-<strong>MP</strong>) vom 9. November 2012<br />

E 4<br />

E 3<br />

1. Küster<br />

2. Hausmeister<br />

1. Küster mit e<strong>in</strong>facher Tätigkeit<br />

2. Hausmeister mit e<strong>in</strong>facher Tätigkeit<br />

B. 9 Sozial- und Erziehungsdienst<br />

Vorbemerkung<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätten<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätten s<strong>in</strong>d Krippen, K<strong>in</strong>dergärten, Horte, K<strong>in</strong>derbetreuungsstuben,<br />

K<strong>in</strong>derhäuser und Tagese<strong>in</strong>richtungen der örtlichen K<strong>in</strong>dererholungsfürsorge.<br />

Durchschnittsbelegung<br />

Soweit die E<strong>in</strong>gruppierung von der Durchschnittsbelegung der jeweiligen E<strong>in</strong>richtung<br />

abhängt, ist die Zahl der tatsächlich belegten, nicht jedoch der vorhandenen Plätze<br />

zugrundezulegen. Vorübergehend oder für kurze Zeit z. B. wegen Erkrankung nicht<br />

belegte Plätze s<strong>in</strong>d mitzurechnen. Zeiten, <strong>in</strong> denen die E<strong>in</strong>richtung vorübergehend z. B.<br />

wegen Betriebsferien nicht oder nur ger<strong>in</strong>g belegt ist, s<strong>in</strong>d außer Betracht zu lassen. Bei<br />

der Feststellung der Belegung ist von der täglichen Höchstbelegung auszugehen. Der<br />

Ermittlung der Durchschnittsbelegung s<strong>in</strong>d bei Schwankungen während des<br />

Dienstverhältnisses die letzten zwölf Monate vor dem Tag, an dem die betreffende<br />

arbeitsrechtliche Maßnahme (Herabgruppierung, Höhergruppierung, Änderungskündigung)<br />

getroffen wird, zugrundezulegen. Ändert sich die Belegungszahl durch organisatorische<br />

Maßnahmen auf Dauer (z. B. Schließung e<strong>in</strong>er vorhandenen oder H<strong>in</strong>zunahme e<strong>in</strong>er<br />

neuen Gruppe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>dergarten oder Heim) so ist von dem Tage an, mit dem die<br />

Änderung wirksam wird, von der geänderten Belegungszahl auszugehen. Bei<br />

altersgemischten Gruppen, <strong>in</strong>tegrativen Gruppen oder Krabbelgruppen s<strong>in</strong>d die<br />

Berechnungszahlen unter Anwendung der landesspezifischen Vorgaben (z. B.<br />

K<strong>in</strong>dertagesstättengesetze) <strong>in</strong>s Verhältnis zu setzen. Bei der Bestimmung der<br />

Durchschnittsbelegung ist der Zeitpunkt des Beg<strong>in</strong>ns des K<strong>in</strong>dergartenjahres<br />

maßgeblich. Dabei werden<br />

- K<strong>in</strong>der ab drei Jahren mit dem Faktor 1,0,<br />

- K<strong>in</strong>der unter drei Jahren mit dem Faktor 2,0 und<br />

- beh<strong>in</strong>derte oder von wesentlicher Beh<strong>in</strong>derung bedrohte K<strong>in</strong>der im S<strong>in</strong>ne von §<br />

53 SGB IV mit dem Faktor 3,0 gerechnet.<br />

Ständige Vertreter<br />

Ständige Vertreter s<strong>in</strong>d Erzieher, die durch ausdrückliche Anordnung als ständiger<br />

Vertreter des Leiters von K<strong>in</strong>dertagesstätten bestellt s<strong>in</strong>d. Ständige Vertreter s<strong>in</strong>d nicht<br />

die Vertreter <strong>in</strong> Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen.<br />

Entgeltgruppenzulage<br />

Tätigkeitsmerkmale, die mit e<strong>in</strong>em * gekennzeichnet s<strong>in</strong>d, erhalten e<strong>in</strong>e monatliche<br />

Entgeltgruppenzulage <strong>in</strong> Höhe von 105,00 €.<br />

Schwierige fachliche Tätigkeiten<br />

Schwierige fachliche Tätigkeiten s<strong>in</strong>d z. B.<br />

a) Tätigkeiten <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen für beh<strong>in</strong>derte Menschen im S<strong>in</strong>ne des § 2 SGB IX,<br />

b) alle<strong>in</strong>verantwortliche Betreuung von Gruppen z. B. <strong>in</strong> Randzeiten,<br />

c) Tätigkeiten <strong>in</strong> Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere Aufgaben<br />

<strong>in</strong> der geme<strong>in</strong>samen Förderung beh<strong>in</strong>derter und nicht beh<strong>in</strong>derter K<strong>in</strong>der zugewiesen<br />

s<strong>in</strong>d) mit e<strong>in</strong>em Anteil von m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Drittel von beh<strong>in</strong>derten Menschen im<br />

S<strong>in</strong>ne des § 2 SGB IX <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen der K<strong>in</strong>dertagesbetreuung,<br />

d) Tätigkeiten <strong>in</strong> Gruppen von beh<strong>in</strong>derten Menschen im S<strong>in</strong>ne des § 2 SGB IX oder <strong>in</strong><br />

Gruppen von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten<br />

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