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KAVO-MP - Evangelische Kirche in Mecklenburg-Vorpommern

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Kirchliche Arbeitsvertragsordnung <strong>Mecklenburg</strong>-Pommern (<strong>KAVO</strong>-<strong>MP</strong>) vom 9. November 2012<br />

beschäftigungsfreien Zeitraum von mehr als zehn Tagen vier Wochen. E<strong>in</strong>zelne<br />

beschäftigungsfreie Tage bedürfen e<strong>in</strong>er Ankündigungsfrist von drei Tagen. E<strong>in</strong>e kurzfristigere<br />

Inanspruchnahme kann im gegenseitigen E<strong>in</strong>vernehmen erfolgen.<br />

8. Im Falle e<strong>in</strong>er unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen<br />

Arbeitsunfähigkeit während e<strong>in</strong>es Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto tritt e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>derung des<br />

Zeitguthabens nicht e<strong>in</strong>.<br />

9. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitszeitkonto bis zum Austritt auszugleichen.<br />

Ist e<strong>in</strong> Ausgleich aus dienstlichen Gründen nicht möglich, ist das Zeitguthaben abzugelten.<br />

10. Im Falle des Todes des Mitarbeiters wird das Zeitguthaben an die Anspruchsberechtigten<br />

ausgezahlt.<br />

Musterdienstvere<strong>in</strong>barung<br />

Dienstvere<strong>in</strong>barung zur E<strong>in</strong>führung von Arbeitszeitkonten<br />

(gemäß § 10 Absatz 1 <strong>KAVO</strong>-<strong>MP</strong>)<br />

zwischen<br />

nachfolgend: Dienstgeber<br />

und der Mitarbeitervertretung<br />

nachfolgend: Mitarbeitervertretung<br />

Zwischen dem Dienstgeber und der Mitarbeitervertretung wird für die E<strong>in</strong>richtung von<br />

Arbeitszeitkonten folgende Vere<strong>in</strong>barung geschlossen:<br />

1. Die Möglichkeit der E<strong>in</strong>richtung von Arbeitszeitkonten gemäß Anlage 2 „Arbeitszeitkonto“<br />

<strong>KAVO</strong>-<strong>MP</strong> wird vere<strong>in</strong>bart.<br />

2. Diese Vere<strong>in</strong>barung tritt am <strong>in</strong> Kraft.<br />

3. Diese Vere<strong>in</strong>barung gilt für folgende Betriebsteile/-bereiche:<br />

a)<br />

b)<br />

c)<br />

4. Zur Buchung auf das Arbeitszeitkonto werden folgende Kont<strong>in</strong>gente freigegeben:<br />

a)<br />

b)<br />

c)<br />

5. Der Ausgleichszeitraum von 12 Monaten beg<strong>in</strong>nt am und endet am .<br />

Ort, Datum<br />

Dienstgeber<br />

Mitarbeitervertretung<br />

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