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Dachsanierungselement - Kingspan Unidek

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<strong>Dachsanierungselement</strong><br />

UNI-Profil<br />

www.kingspanunidek.de


UNI-Profil<br />

Produktbeispiel Stahltrapezblech 35/207<br />

Ergänzungsprodukt/Zubehör<br />

Einsatzbereich<br />

Das ultimative Sanierungsprodukt im Profildachbereich.<br />

Die Konturengeschnittenen <strong>Dachsanierungselement</strong>e<br />

UNI-Profil sind zur oberseitigen<br />

Dämmung von Profildächern (Industrie, Lager,<br />

Sport- und Mehrzweckhallen) vorgesehen und<br />

finden dort ihren individuellen Einsatz. Ebenso<br />

finden Sie Anwendung in der Warm- und Kaltdachsanierung.<br />

Produktbeschreibung<br />

Die UNI-Profil-Elemente, aus EPS, B1 gemäß DIN<br />

4102-1, in der Qualität WLG 040 (WLG 035 auf<br />

Anfrage) werden nach Vorgabe passgenau in<br />

nahezu jede gewünschte zweidimensionale Form<br />

(z.B. für Faserzementplatten oder Trapezblech)<br />

computergesteuert geschnitten.<br />

Vorteile und Eigenschaften<br />

• Ideal zur Nachträglichen Sanierung von<br />

Profildächern<br />

•Wärmebrückenfrei, da passgenau computergesteuert<br />

geschnitten<br />

•EPS ist nachweislich sehr umweltfreundlicher<br />

Dämmstoff<br />

•Schnelle und unkomplizierte Verlegung<br />

durch geringes Gewicht<br />

•Weniger Gewicht bei gleicher Dämmleistung<br />

als bei Faserdämmstoffen<br />

•Hohe Trittfestigkeit und stabilisierende<br />

Wirkung bei labilen Dachkonstruktionen<br />

Verlegung<br />

UNI-Profil-<strong>Dachsanierungselement</strong>e können sowohl<br />

mechanisch, als auch per Kleber auf dem<br />

vorhanden Dach befestigt werden. Der längsseitige<br />

Stufenfalz ist standardmäßig für das<br />

Einfügen einer EPS-Feder (Zubehör) vorgesehen,<br />

alternativ kann dort bauseits auch eine Holzlatte<br />

eingebracht werden. Das genaue Feder/Lattenmaß<br />

ist abhängig vom vorhanden Dachaufbau.<br />

Kopfseitig sind die Elemente mit einem Stufenfalz<br />

versehen.<br />

Zubehör<br />

Montageschaum<br />

EPS-Feder für Längsfugen (Profil Welle 5)<br />

UNI-Montageschaum<br />

Inhalt 750 ml<br />

Produktbeispiel UNI-Profil Welle 5<br />

Kantenausbildung:<br />

15mm Stufenfalz kopfseitig, längsseitig offener<br />

Stufenfalz 15mm für Zubehör EPS Feder oder<br />

Holzlatte 60x40mm bauseits<br />

Profiltyp-Beispiel:<br />

Welle 5, Profiltyp 177/51<br />

Abmessungen netto:<br />

1200mmx863mm<br />

Mittlere Dicken in mm:<br />

80 (Profil 80) - 100 (Profil 100) – 120 (Profil 120)<br />

Verpackungseinheit:<br />

4 Stück, unverpackt mit Tape;<br />

max. Pakethöhe 480mm<br />

Mindestabnahme:<br />

100 m 2 auf Basis voller Pakete<br />

<strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH<br />

<strong>Unidek</strong>straße 4•D-75015 Bretten<br />

Fon +49 / (0) 72 52 /9787-70<br />

Fax +49 / (0) 72 52 /9787-7990<br />

Besuchen Sie uns im Internet:<br />

www.kingspanunidek.de<br />

E-Mail: info@kingspanunidek.de


Projektbau Dach<br />

Konturengeschnittene<br />

Dachsanierung<br />

UNI-Profil<br />

<strong>Dachsanierungselement</strong><br />

Produktbeschreibung:<br />

Expandiertes Polystyrol, B1 gem. DIN 4102-1<br />

in nahezu jeder gewünschten Formgebung (z.B. für Faserzementplatte<br />

oder Trapezblech) und Qualität (040/035 auf Anfrage).<br />

Die UNI-Profilelemente werden über eine computergesteuerte<br />

Schneidanlage gefertigt.<br />

Zertifizierung: gem. DIN EN 13163, bzw. BFA (EPS 040 und 035)<br />

Einsatzbereiche:<br />

Die Konturengeschnittenen <strong>Dachsanierungselement</strong>e UNI-Profil<br />

sind zur oberseitigen Dämmung von Profildächern (Industrie, Lager,<br />

Sport- und Mehrzweckhallen) vorgesehen. Ebenso finden sie Anwendung<br />

bei Warm- und Kaltdach-Konstruktionen.<br />

Produktbeispiel UNI-PROFIL WELLE 5<br />

Kantenausbildung:<br />

15mm Stufenfalz kopfseitig,<br />

längsseitig offener Stufenfalz für Zubehör EPS-Feder,<br />

oder Holzlatte 60x40mm bauseits<br />

Profiltyp-Beispiel: Welle 5, Profiltyp 177/51<br />

Abmessungen netto:<br />

1200mm x 863mm<br />

Mittlere Dicken in mm: 80 (Profil 80) - 100 (Profil 100) - 120 mm (Profil 120)<br />

Verpackungseinheit:<br />

Mindestabnahme:<br />

4 Stück, unverpackt mit Tape; max. Pakethöhe 480mm<br />

100m² auf Basis voller Pakete<br />

„Die technischen Angaben zu den Produkten beziehen sich auf den jeweils beschriebenen Anwendungsfall. Sollen die Produkte abweichend von dem<br />

beschriebenen Anwendungsfall eingesetzt werden, ist das mit unserer Anwendungstechnik abzustimmen.“


UNI-Profil AUSSCHREIBUNGSBEISPIEL Welle 5<br />

Produktbeschreibung<br />

UNI–Profil-<strong>Dachsanierungselement</strong> ist ein Element zur Verlegung<br />

oberhalb von Profildächern.<br />

Die Unterseite wird weitestgehend der Profilierung der Tragschicht<br />

angepasst.<br />

Die Einsetzbarkeit ist objektbezogen auch mit dem Lieferanten der<br />

Profildeckung abzustimmen.<br />

Es erfüllt die Funktionen<br />

- Wärmedämmung<br />

- Grundlage der zukünftigen Abdichtung/Eindeckung<br />

Pos. Menge Ausschreibungbeispiel z.B. Welle 5<br />

1 ca. m² Profildach von Moosbewuchs, Staub,<br />

Bewachsungen u.ä. mit einem Stahlbesen<br />

säubern. Die Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften<br />

für Arbeiten auf Dächern und die<br />

einschläg. Normen sind zu beachten.<br />

EP ................... GP ...................<br />

2 ca. m² beschädigte Profilplatten austauschen<br />

und entsorgen.<br />

EP ................... GP ...................<br />

3 ca. m² vorhandene Lichtplatten gegen neue,<br />

dem neuen Dachaufbau angepasste<br />

Lichtelemente austauschen.<br />

EP ................... GP ...................<br />

4 ca. lfdm. Imprägnierte Randbohlen für die Befestigung<br />

des Ortgangs, des Firsts, der<br />

Traufe und eventueller Lichtkuppeln vor<br />

der Verlegung der Dämmelemente liefern<br />

und entsprechend den Anforderungen<br />

der DIN 1055 (Windlast), sowie gegen Schub<br />

mit der tragenden Konstruktion, verbinden.<br />

Die Höhe der Bohlen richtet sich nach der<br />

Dicke des verwendeten Dämmelements.<br />

Im Bereich von in der Fläche vorhandenen Dachdurchdringungen<br />

muss die Bohle mindestens 5cm über die<br />

neue Entwässerungsebene hinaus ragen. Dies gilt<br />

auch für den Ortgang.<br />

EP ................... GP ...................<br />

5 ca. lfdm.Dachrinne entsprechend der höheren<br />

Wasserfließebene neu ausrichten und befestigen.<br />

EP ................... GP ...................<br />

6 ca. lfdm.Firstformstücke entfernen. Die Firstöffnung<br />

ist zur Rauminnenseite hin<br />

mit einem Blech oder einer Hartfaser- bzw.<br />

Spanplatte abzudecken.<br />

EP ................... GP ...................<br />

7 ca. lfm Trauf- und Ortgangbereich unterhalb der<br />

Profildachplatte dämmen und gegen die<br />

Außenluft abdichten.<br />

EP ................... GP ...................<br />

Profildachhochpunkts darf nicht unterschritten werden.<br />

EP ................... GP ...................<br />

9 ca. m² Elemente der Pos. 8 befestigen<br />

durch Einlegen in den offenen Falz an den<br />

Längsseiten der Element und Verschrauben<br />

mit Holz-, oder Stahlschrauben in die tragende<br />

Dachunterkonstruktion. Im Eck/ Randbereich werden<br />

zusätzliche Befestigungen<br />

erforderlich. Es ist zu prüfen, in wie weit das<br />

vorhandene Profildach in der Lage ist, diese<br />

zusätzliche Befestigung aufzunehmen.<br />

Auf die Anforderungen der DIN 1055 wird<br />

ausdrücklich hingewiesen.<br />

EP ................... GP ...................<br />

Alternativ:<br />

10 ca. m² der Pos. 8 mit geeignetem Kleber<br />

Fabrikat:……… fachgerecht auf der gereinigten<br />

und vorbereiteten Profilplatte verkleben.<br />

Im Rand-, u. Eckbereich eventuell erforderliche<br />

zusätzliche mechanische Befestigung<br />

beachten. Auf die Anforderungen der DIN 1055 wird<br />

ausdrücklich hingewiesen.<br />

EP ................... GP ...................<br />

11 ca. m² Dachabdichtung aus :<br />

Fabrikat…….. inkl. Notwendigem Zubehör<br />

Zubehör liefern und verlegen<br />

EP ................... GP ...................<br />

Gesamt: ................................................<br />

zzgl. gesetzl. MwSt.<br />

.............................................................<br />

Datum / Unterschrift<br />

Anmerkungen:<br />

Bei vorhandener Dämmung sowie bei von der DIN 4108 abweichender<br />

Nutzung ist grundsätzlich eine Taupunktberechnung erforderlich. Bei<br />

Dächern aus nicht begehbaren Platten ist das Dach nur mit Laufbohlen<br />

zu betreten. Das Material darf nicht ohne zusätzliche Maßnahmen<br />

zwischengelagert werden. Punktlasten sind grundsätzlich zu vermeiden.<br />

Auch das fertige Dach darf weiterhin nur mit Laufbohlen betreten werden.<br />

Entsprechende Schilder sind anzubringen.<br />

8 ca. m² UNI-Profil-Dachsanierungs- Elemente,<br />

mittlere Dicke………………..<br />

Profil….., in der Qualität DAA dm 040/035 liefern und<br />

abladen. Eine Mindestdicke von 55mm oberhalb des<br />

Uns zur Verfügung gestellte Unterlagen wurden weder in rechtlicher<br />

noch in bautechnischer Hinsicht überprüft. Dies gilt insbesondere für die<br />

Thematik des Schallschutzes, Wärmeschutzes und des Feuerwiderstandes.<br />

Dieser Ausschreibungstext ersetzt nicht die objektbezogene Planung<br />

und Prüfung der Einsetzbarkeit der Elemente.<br />

Stand: März 2012<br />

<strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH E-Mail: info@kingspanunidek.com aktuelle AGBs und weitere Informationen unter:<br />

www.kingspanunidek.de<br />

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UNI-Profil VERLEGEBEISPIEL Welle 5<br />

1. Lagerung<br />

UNI-Profil-<strong>Dachsanierungselement</strong>e werden standardmäßig<br />

unverpackt geliefert. Auf der Baustelle muss durch<br />

Auflast gewährleistet sein, dass die Pakete auch bei ungünstigen<br />

Witterungsverhältnissen an ihrem Lagerplatz<br />

verbleiben.<br />

2. Einsatzbereiche<br />

UNI-PROFIL-<strong>Dachsanierungselement</strong>e sind zur Renovierung<br />

von Profildächern vorgesehen. Eine objektbezogene<br />

Prüfung der Einsetzbarkeit in statischer, baurechtlicher und<br />

bauphysikalischer Hinsicht wird nicht durch <strong>Unidek</strong> vorgenommen<br />

und ist Aufgabe des für das Objekt Verantwortlichen<br />

vor Ort.<br />

Der Einsatz als Dämmung von Asbestzementplatten ist<br />

baurechtlich unzulässig, siehe hierzu auch das<br />

<strong>Unidek</strong>-Merkblatt Wellesbestsanierung.<br />

3. Verlegung<br />

UNI-Profil-<strong>Dachsanierungselement</strong>e können sowohl<br />

mechanisch, als auch per Kleber auf dem vorhandenen<br />

Dach befestigt werden. Der längsseitige Stufenfalz ist standardmäßig<br />

für das Einfügen einer EPS-Feder(Zubehör)<br />

vorgesehen, alternativ kann dort bauseits auch eine Holzlatte<br />

eingebracht werden. Das genaue Feder/Lattenmaß ist<br />

abhängig vom<br />

vorhandenen Dachaufbau. Kopfseitig sind die Elemente<br />

mit einem Stufenfalz versehen.<br />

Die Regeln der Berufsgenossenschaften in Bezug auf die<br />

Begehbarkeit von nicht tragenden Dächern sind zu beachten.<br />

Solche Dächer sind grundsätzlich, auch nach der Renovierung<br />

nur mit Laufbohlen zu begehen und entsprechend<br />

zu kennzeichnen.<br />

3. Bearbeitung<br />

UNI-Profil-<strong>Dachsanierungselement</strong>e können sowohl<br />

mechanisch, als auch mit geeignetem Kleber auf der vorhandenen<br />

Dacheindeckung fixiert werden.<br />

Die einschlägigen DIN-Normen, z.B. DIN 1055, DIN 4108,<br />

oder die Flachdachrichtlinien sind ebenso wie weitere zutreffende<br />

Normen und Richtlinien zu beachten. Bei einer<br />

rein mechanischen Befestigung ist darauf zu achten, dass<br />

der Befestigungsuntergrund die Lasten aufnehmen kann.<br />

Statt der losen EPS-Feder kann bauseits auch eine Holzlatte<br />

in den längsseitigen Falz eingelegt werden. Im Eck-, und<br />

Randbereich sind in der Regel zusätzliche Befestiger erforderlich.<br />

Bei einer Verlegung der UNI-Profil-<br />

<strong>Dachsanierungselement</strong>e ist darauf zu achten, dass die<br />

Verklebung gem. den Herstellerrichtlinien des Kleberherstellers<br />

durchgeführt wird. Ebenso sind die Vorgaben des<br />

Herstellers der Befestigungsmittel zu beachten.<br />

Objektbezogen können ebenso Profile für Zink-, oder Kupferdächer,<br />

sowie Trapezblechprofile hergestellt werden.<br />

Hierfür wird die genaue Profilierung unsererseits benötigt.<br />

Als Zubehör können zudem auch UNIDEK-Sickenfüller<br />

profilbezogen geliefert werden.<br />

Diese Druckschrift dient zu Ihrer Unterrichtung und Beratung.<br />

Eine verbindliche Zusicherung im Rechtssinne kann<br />

daraus nicht abgeleitet werden.<br />

Stand: März 2012<br />

<strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH E-Mail: info@kingspanunidek.com aktuelle AGBs und weitere Informationen unter:<br />

www.kingspanunidek.de<br />

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UNI-Profil<br />

SANIERUNG bei ASBESTDÄCHERN<br />

Die oberseitige Abdeckung von Asbestdächern ist nicht zulässig!<br />

Häufig gibt es Unsicherheiten und dadurch Probleme vor Ort, ob die Sanierung eines Wellasbestdachs durch eine oberseitige Abdeckung,<br />

z.B. mit Ortschäumen oder auch werksmäßig hergestellter Dämmung zulässig ist oder nicht.<br />

Diese Diskussion betrifft, obwohl die UNI-Profil-Sanierungselemente eindeutig nur für den Einsatz bei Faserzementdächern oder Stahlprofildächern<br />

definiert sind, auch diese Produkte. Schon seit mehr als 15 Jahren wird dieses Produkt verkauft und es ist zu vermuten,<br />

dass hier sehr häufig ohne das Wissen UNIDEKs auch Asbestdächer saniert wurden und werden.<br />

Das vorhandene große Potential an zu sanierenden Wellasbestdächern verführt die Verarbeiter geradezu, solche Dächer oberseitig<br />

kostengünstig zu sanieren; letztlich mit dem Hintergedanken: „Wenn es bei einem Faserzementdach funktioniert, dann sicher auch bei<br />

einem Asbestdach.“ Mag dieser Gedanke technisch auch nachvollziehbar sein,<br />

> rechtlich ist diese Art der Sanierung, also ein Überdecken von Asbestdächern<br />

lt. Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 1 Asbest nicht zulässig! <<br />

Dieser Passus ist übrigens auch in der aktuellen TRGS 519 enthalten.<br />

Das bedeutet, dass ein Verarbeiter, der ein Asbestdach oberseitig abdeckt z.B. mit Dämmung, auch nach Meinung des Zentralverbands<br />

für das Dachdeckerhandwerk, mit allen rechtlichen Konsequenzen entgegen der aktuellen Gefahrstoffverordnung und entgegen<br />

der TRGS arbeitet!<br />

Daher kann unsere Empfehlung nur lauten, die UNI-Profil-Sanierungselemente in den Bereichen einzusetzen, für die sie gedacht sind:<br />

im Bereich von Profildächern aus Zink, Blech oder Aluminium, oder aber Faserzementplatten.<br />

Hier geben sie mit ihrer dämmenden, aber auch stabilisierenden Wirkung in Verbindung mit einem sehr geringen Gewicht, dem Planer<br />

und dem Verarbeiter Möglichkeiten, schnell und kostengünstig Dächer zu sanieren, während in den Gebäuden die Produktion oder<br />

Lagerung weiter gehen kann und das auf Basis der rechtlichen Absicherung. Gerade unter Berücksichtigung der aktuellen EnEV und<br />

der damit verbundenen Sanierungsanforderungen bei vorhandenen Industrieobjekten, sind dies Produkteigenschaften ein großes Plus<br />

gegenüber anderen Dämmstoffen.<br />

Oft ist es aber auch eine lohnende Alternative, vor allem bei einer Nutzungsänderung, die vorhandene Dacheindeckung zu entsorgen<br />

und die Dämmung in Form von statisch tragenden großflächigen Dachelementen(bis 10m 2 ), wie dem UNI-Plan Element, auf die vorhandenen<br />

Pfetten aufzubringen. Mit der weißen Innenansicht, der Unterspannung ab ca. 16° Dachneigung und den 3 Konterlatten<br />

werkseitig, ist das Dach im Sanierungsfall ebenfalls schnell wieder abzudichten, so dass keine allzu großen Behinderungen bei der<br />

Nutzung in Kauf genommen werden müssen. Anschließend braucht in der Regel nur noch die eigentliche Lattung und die neue Eindeckung<br />

aufgebracht werden. Das Ergebnis ist ein Hallendach, welches in seinen Belangen einem modernen, wirtschaftlichen Dach in<br />

nichts nach steht.<br />

Diese Seite dient der Information. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Werte wird nicht übernommen.<br />

Stand: März 2012<br />

<strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH E-Mail: info@kingspanunidek.com aktuelle AGBs und weitere Informationen unter:<br />

www.kingspanunidek.de<br />

Seite 1 von 1


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der KINGSPAN UNIDEK GmbH<br />

(AGB der <strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.kingspanunidek.de)<br />

Stand: März 2012<br />

I. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt<br />

1. Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Verkaufsund<br />

Lieferbedingungen ab. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen<br />

mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht ausdrücklich<br />

nochmals vereinbart werden. Abweichungen von diesen Bedingungen<br />

sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen<br />

des Bestellers wird hiermit widersprochen.<br />

2. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Besteller schriftlich<br />

bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Besteller nicht<br />

innerhalb eines Monats nach Datum der Bekanntgabe schriftlich Widerspruch<br />

erhebt. Auf diese Folge werden wir ihn bei der Bekanntgabe<br />

besonders hinweisen.<br />

3. Soweit erforderlich gibt der Besteller Produktinformation an dessen<br />

Abnehmer weiter.<br />

II. Angebote, Lieferspezifikationen, Bestellungen<br />

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere mündlichen Angebote<br />

bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Jede Bestellung wird nur<br />

verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt wird.<br />

2. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen<br />

und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd<br />

maßgebend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.<br />

An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir<br />

uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere<br />

schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br />

3. Die Lieferteile entsprechen den in der Bundesrepublik Deutschland<br />

geltenden Standards und Bestimmungen. Andere Standards und<br />

Bestimmungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Für eine etwa<br />

erforderliche Prüfung und Abnahme der Lieferteile nach ausländischen<br />

technischen Standards und Bestimmungen hat der Besteller zu sorgen. Sollen<br />

derartige Prüfungen in unserem Werk vorgenommen werden, so sind<br />

sie durch in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Abnahmegesellschaften<br />

auf Kosten des Bestellers durchzuführen.<br />

4. Alle Angaben, welche für unsere Leistung maßgebend sind, bedürfen<br />

einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Das gilt sowohl für alle<br />

Anforderungen des Bestellers als auch für unsere eigenen mündlichen<br />

Angaben.<br />

III. Preise und Zahlungsbedingungen<br />

1. Preise gelten ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer. Für Lieferungen ins Ausland kann die Mehrwertsteuerverpflichtung<br />

entfallen. Materialpreis- und Lohnänderungen, die zwei Monate<br />

nach Vertragsabschluß und vor Lieferung entstehen, berechtigen uns zu<br />

entsprechenden Preisänderungen.<br />

Unsere Produkte haben unsere Standardverpackung. Andere Verpackungen<br />

bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Verpackung wird nach der<br />

Lieferung von dem Besteller auf eigene Kosten entsorgt.<br />

2. Sofern der Preis vom Teilegewicht abhängt, errechnet er sich auf der<br />

Grundlage des Gewichts der freigegebenen Ausfallmuster.<br />

3. Wir können auf einer Barzahlung und auf Vorkasse bestehen. Die<br />

Zahlung mit Wechsel ist ausgeschlossen. Die Zahlung mit Schecks<br />

führt erst dann zur Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung, wenn aus<br />

jedem Scheck eine bleibende Zahlung an uns entstanden ist. Kommt der<br />

Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach, löst er insbesondere<br />

Schecks nicht ein oder stellt er seine Zahlungen ein, so sind wir<br />

berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks<br />

angenommen haben.<br />

4. Rechnungen sind sofort zahlbar mit 2 % Skonto per Bankeinzug oder<br />

ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum, soweit nicht etwas anderes<br />

vereinbart.<br />

5. Die Aufrechnung des Bestellers mit Gegenforderungen oder die<br />

Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Besteller ist nur<br />

zulässig, soweit die Ansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig<br />

festgestellt sind. Sofern wir begründeten Anlaß haben, an der Zahlungsfähigkeit<br />

des Bestellers zu zweifeln, können wir auch nach Vertragsabschluß<br />

die Lieferung von einer Vorauszahlung oder von einer Sicherheitsleistung<br />

des Bestellers abhängig machen, mit der die über den Eigentumsvorbehalt<br />

hinausgehenden Risiken abgedeckt werden.<br />

IV. Lieferung<br />

Maßgeblich sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten oder<br />

anderweitig schriftlich mit dem Besteller vereinbarten Lieferfristen unter<br />

folgender Voraussetzung:<br />

1. Die Einhaltung der Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom<br />

Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten<br />

Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese<br />

Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist<br />

um die Dauer der Verzögerung.<br />

2. Die Lieferzeit gilt durch Versand oder Abholung innerhalb der Lieferfrist<br />

als eingehalten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Verzögert sich die<br />

Ablieferung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so gilt<br />

die Lieferzeit als eingehalten durch Meldung der Versandbereitschaft<br />

innerhalb der Lieferfrist.<br />

3. Sofern wir den Versand übernommen haben und darüber hinaus ohne<br />

zusätzliche Vergütung die Sicherung einer zeitlich bestimmten Auslieferung<br />

an einer Baustelle oder an anderer Stelle übernommen haben, so handelt<br />

es sich bei den zur Fristwahrung von uns getroffenen Maßnahmen um eine<br />

Gefälligkeitsleistung.<br />

4. Wir bemühen uns zwar um die Einhaltung der Lieferfrist, eine Gewähr<br />

dafür kann aber wegen der bekannten Transport- und Lieferprobleme nicht<br />

übernommen werden. Der Besteller wird durch entsprechende Vorratsmengen<br />

verhindern, dass sich Bauarbeiten aus Unwägbarkeiten von Transportund<br />

Verkehrsschwierigkeiten verzögern.<br />

5. Sofern eine nach der Uhrzeit vereinbarte Lieferfrist um mehr als 48 Stunden<br />

überschritten wird, hat der Besteller das Recht, von dem Vertrag zurück<br />

zu treten. Ist die Lieferfrist dagegen nur nach Tagen bestimmt, so kann<br />

der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferzeit um mehr als<br />

eine Woche überschritten ist. Voraussetzung für das Rücktrittsrecht ist,<br />

dass wir sofort von der Überschreitung der Lieferfrist informiert werden.<br />

6. Wenn wir an der Erfüllung einer Lieferpflicht durch den Eintritt von<br />

außergewöhnlichen Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach<br />

den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten<br />

– gleichviel, ob die Umstände bei uns oder bei unseren Vertretern oder<br />

Erfüllungsgehilfen eintreten – so verlängert sich die Lieferfrist um die<br />

Dauer der Behinderung, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich<br />

wird. Zu solchen Umständen gehören z.B. Betriebsstörungen, Streik,<br />

Aussperrung, behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung<br />

wesentlicher Roh- und Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten.<br />

Wird durch die vorstehenden Umstände die Lieferung oder Leistung<br />

unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Auf die Unmöglichkeit<br />

können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller nach Kenntniserlangung<br />

unverzüglich informiert haben.<br />

7. Verlängert sich in den unter Ziff. 6 genannten Fällen die Lieferfrist in<br />

einem für den Besteller nicht mehr zumutbaren Maß, so ist der Besteller<br />

auch dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die<br />

Verzögerung nicht zu vertreten haben. Die Geltendmachung von<br />

Schadensersatzansprüchen für den Besteller ist in den in Ziff. 1 bis 7<br />

genannten Fällen ausgeschlossen, soweit das zulässig ist.<br />

Das umfasst auch Ansprüche aus der Behinderung von Bauarbeiten.<br />

8. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers,<br />

so können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,<br />

Lagergeld in Höhe von einem halben Prozent des<br />

Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen. Das<br />

Lagergeld wird auf 5 Prozent des Nettorechnungsbetrages begrenzt, es sei<br />

denn, wir weisen höhere Kosten nach.<br />

9. Teillieferungen sind im angemessenen Rahmen zulässig.<br />

V. Versand und Gefahrübergang<br />

1. Die Gefahr geht mit der Absendung oder der Abholung auf den Besteller<br />

über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Einwirkungsbereich<br />

des Bestellers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr<br />

bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.<br />

2. Grundsätzlich sind die von uns veranlaßten Lieferungen branchenüblich<br />

versichert. Wir haften für Transportschäden nur im Umfang der<br />

Versicherung bis maximal EUR 25.000,- Weitere Versicherungen werden<br />

nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers auf dessen Kosten und gegen<br />

Vorauszahlung abgeschlossen.<br />

VI. Eigentumsvorbehalt<br />

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher<br />

Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender<br />

Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum Sicherung für unsere Saldoforderung.<br />

2. Eine Weiterveräußerung ist dem Besteller im Rahmen des ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsverkehrs gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt seine<br />

Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere<br />

den Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer, an uns ab. Wir nehmen<br />

diese Abtretung an. Der Besteller ist verpflichtet, seinen Schuldnern die<br />

Abtretung auf unser Verlangen hin anzuzeigen. Forderungen und Namen<br />

der Schuldner des Bestellers sind uns mitzuteilen.<br />

3. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der KINGSPAN UNIDEK GmbH<br />

(AGB der <strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.kingspanunidek.de)<br />

Stand: März 2012<br />

einzuziehen. Bei Zahlungsverzug oder sofern uns Umstände bekannt<br />

werden, die nach kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit<br />

des Bestellers zu mindern, sind wir zum Widerruf des<br />

Einzugsrechtes berechtigt.<br />

4. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller<br />

im Sinne von § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen,<br />

uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so<br />

erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des<br />

Nettorechnungswertes der Vorbehaltsware zum Nettorechnungswert<br />

der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder<br />

Vermischung.<br />

5. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung von in unserem<br />

Eigentum stehender Ware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die<br />

Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Besteller auf unser<br />

Eigentum an der Ware hinweisen und uns unverzüglich unter Übersendung<br />

einer Abschrift des Pfändungsprotokolls benachrichtigen.<br />

6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers oder bei sonstiger Nichterfüllung<br />

der vertraglichen Pflichten durch diesen sind wir, nach Setzung<br />

einer angemessenen Nachfrist, berechtigt, die Weiterverarbeitung zu<br />

untersagen, die von uns gelieferte Ware zurückzunehmen und hierzu den<br />

Betrieb des Bestellers zu betreten. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt<br />

vom Vertrag. Darüber hinaus sind wir, wenn der Besteller seinen Verbindlichkeiten<br />

bei Fälligkeit nicht nachkommt, befugt, die Vorbehaltsware<br />

und sonstige Sicherheiten unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die<br />

Belange des Bestellers zu beliebiger Zeit und auch ohne gerichtliches<br />

Verfahren zu verwerten. Verwertung darf nur erfolgen, wenn wir dies dem<br />

Besteller mindestens 14 Tage zuvor angezeigt haben.<br />

7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen<br />

um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit<br />

zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl<br />

verpflichtet.<br />

VII. Gewährleistung<br />

1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sie beginnt mit dem<br />

Gefahrübergang.<br />

2. Soweit unsere Lieferung mangelhaft ist und dies auf Vorlieferanten oder<br />

auf Transportunternehmen zurückzuführen ist, treten wir unsere diesbezüglichen<br />

Ansprüche gegen unsere Lieferanten und Transportunternehmen<br />

hiermit erfüllungshalber an den Besteller ab.<br />

3. Der Besteller muß uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb<br />

von fünf Werktagen, nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen.<br />

Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht<br />

entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung<br />

schriftlich mitzuteilen. Der Besteller muß uns die Möglichkeit geben, die<br />

Mängel in angemessener Zeit selbst oder durch Dritte umfassend zu<br />

prüfen. Sofern unsere Lieferung verarbeitet worden ist, obliegt dem<br />

Besteller der Nachweis, daß die von ihm geltend gemachten Mängel nicht<br />

durch die Verarbeitung verursacht worden ist.<br />

4. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, binnen angemessener<br />

Frist von mindestens 14 Tagen nach unserer eigenen Prüfung<br />

nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlagen Nachbesserung bzw.<br />

Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller den Preis mindern oder die<br />

Wandlung des Vertrages verlangen. Dasselbe gilt, wenn wir eine uns<br />

gestellte angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen.<br />

5. Es gilt nur die ausdrücklich mit dem Besteller vereinbarte Beschaffenheit<br />

der Liefergegenstände. Soweit in unserer Produktbeschreibung,<br />

Werbung oder in sonstigen für den Besteller bestimmten Unterlagen zur<br />

Materialbeschaffenheit auf eine deutsche oder europäische Norm oder<br />

auf ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder auf eine allgemeine<br />

bauaufsichtliche Zulassung Bezug genommen wird, gelten die darin<br />

geforderten Eigenschaften als vereinbart. Darüber hinausgehende<br />

Beschreibungen in unseren Prospekten und anderen Unterlagenbeinhalten<br />

nur den Hinweis auf die grundsätzliche Machbarkeit, keinesfalls eine<br />

Garantie für die Verwendung und Verarbeitung im Einzelfall. Die Verwendung<br />

und Verarbeitung von Liefergegenständen zu anderen Zwecken<br />

als mit uns vereinbart oder als in unseren Anwendungsbeispielen vorgesehen,<br />

insbesondere eine Verwendung und Verarbeitung entgegen<br />

unserer Verwendungs- und Verarbeitungsanleitungen erfolgt durch<br />

Besteller auf eigene Gefahr.<br />

6. Zumutbare Abweichungen von den vereinbarten Eigenschaften sind zulässig.<br />

Zumutbar sind Abweichungen, welche die Gebrauchstauglichkeit für<br />

den Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.<br />

7. Rückgriffsansprüche des Bestellers nach § 478 BGB gegen uns sind<br />

beschränkt auf den gesetzlichen Umfang der gegen den Besteller geltend<br />

gemachten Gewährleistungsansprüche Dritter und setzen voraus, dass der<br />

Besteller seiner Rügepflicht nach § 377 HGB nachgekommen ist.<br />

8. Für weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz<br />

von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,<br />

haften wir nur bei Vorsatz oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspflichten durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.<br />

Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, wie Produktionsausfall,<br />

Produktionsminderung oder entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.<br />

9. Der Haftungsausschluß gilt nicht in den Fällen, in denen wir nach dem<br />

Produkthaftungsgesetz für durch Fehler des Liefergegenstandes verursachte<br />

Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen<br />

haften. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die wir<br />

ausdrücklich zugesichert haben, wenn die Zusicherung den Zweck hatte,<br />

den Besteller gegen nicht am Liefergegenstand selbst entstandene<br />

Schäden abzusichern.<br />

10. Der Besteller wird aus Mängeln, die erst bei der Weiterveräußerung<br />

des Liefergegenstandes an Dritte erkennbar werden, nur dann Rechte<br />

gegen uns geltend machen, wenn und soweit der Besteller sichergestellt<br />

hat, daß unsere vereinbarten Rechte durch die Vereinbarung mit den<br />

Dritten nicht beeinträchtigt worden sind.<br />

11. Dem Besteller obliegt bei nicht fachgerechter Verarbeitung und Bearbeitung<br />

des Liefergegenstandes der Nachweis, daß die nicht fachgerechte Verarbeitung<br />

nicht für geltend gemachte Mängel und Schäden ursächlich ist.<br />

VIII. Haftung für sonstige Pflichten<br />

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver<br />

Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubte<br />

Handlung werden in dem vorstehend in Ziffer VlI. genannten Umfang<br />

ausgeschlossen bzw. beschränkt, soweit zulässig.<br />

IX. Materialbeistellungen<br />

1. Werden Materialien vom Besteller geliefert, so sind sie auf seine Kosten<br />

und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 5<br />

% rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.<br />

2. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen verlängert sich die Lieferzeit<br />

angemessen. Der Besteller trägt die Mehrkosten, welche durch von ihm zu<br />

vertretene Fertig-stellungsunterbrechung verursacht werden.<br />

3. Sofern sich an den Liefergegenständen Mängel zeigen, obliegt dem<br />

Besteller der Nachweis, daß die Mängel nicht durch die beigestellten<br />

Materialien verursacht worden sind.<br />

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist<br />

Steinhagen.<br />

2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />

Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann,<br />

eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches<br />

Sondervermögen handelt, Bretten. Es steht uns jedoch frei, das für<br />

den Sitz des Bestellers zuständige Gericht anzurufen.<br />

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der<br />

Vereinten Nationen über Verträge über internationalen Warenkauf vom<br />

11. April 1980 ist ausgeschlossen.<br />

XI. Datenschutz<br />

Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers zu speichern,<br />

zu übermitteln, zu verändern und zu löschen. Der Besteller erhält hiermit<br />

Kenntnis gemäß § 26 BDSG.<br />

XII. Stornierungen<br />

Eine Bestellung kann nur mit unserer Zustimmung storniert werden.<br />

Soweit bereits eine Teillieferung erfolgt ist, kann sich eine Stornierung nur<br />

auf unsere noch nicht erbrachte Teilleistung beziehen. Der Besteller ist<br />

verpflichtet, uns im Falle einer Stornierung Ersatz für die uns durch die Stornierung<br />

entstehenden Kosten zu leisten. Zumindest können 100,-¤ pauschal<br />

als Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Stornierung von uns geltend<br />

gemacht werden.<br />

XIII. Sonstiges<br />

Sofern diese Geschäftsbedingungen in Widerspruch zu den individuellen<br />

Regelungen einer Bestellung stehen, gehen die individuellen Regelungen<br />

der Bestellung den Geschäftsbedingungen vor. Sofern sich einzelne<br />

Regelungen als unwirksam erweisen, werden die Vertragspartner die<br />

unwirksamen Regelungen durch wirksame ersetzen, welche den<br />

unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommen.


<strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH<br />

<strong>Unidek</strong>straße 4 • 75015 Bretten<br />

Telefon: +49/(0)72 52/97 87-70<br />

Fax: +49/(0)72 52/97 87-7990<br />

E-mail: info@kingspanunidek.de<br />

Internet: www.kingspanunidek.de<br />

Stand: März 2012<br />

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

Ihr Fachhändler:

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