Dachsanierungselement - Kingspan Unidek
Dachsanierungselement - Kingspan Unidek
Dachsanierungselement - Kingspan Unidek
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<strong>Dachsanierungselement</strong><br />
UNI-Profil<br />
www.kingspanunidek.de
UNI-Profil<br />
Produktbeispiel Stahltrapezblech 35/207<br />
Ergänzungsprodukt/Zubehör<br />
Einsatzbereich<br />
Das ultimative Sanierungsprodukt im Profildachbereich.<br />
Die Konturengeschnittenen <strong>Dachsanierungselement</strong>e<br />
UNI-Profil sind zur oberseitigen<br />
Dämmung von Profildächern (Industrie, Lager,<br />
Sport- und Mehrzweckhallen) vorgesehen und<br />
finden dort ihren individuellen Einsatz. Ebenso<br />
finden Sie Anwendung in der Warm- und Kaltdachsanierung.<br />
Produktbeschreibung<br />
Die UNI-Profil-Elemente, aus EPS, B1 gemäß DIN<br />
4102-1, in der Qualität WLG 040 (WLG 035 auf<br />
Anfrage) werden nach Vorgabe passgenau in<br />
nahezu jede gewünschte zweidimensionale Form<br />
(z.B. für Faserzementplatten oder Trapezblech)<br />
computergesteuert geschnitten.<br />
Vorteile und Eigenschaften<br />
• Ideal zur Nachträglichen Sanierung von<br />
Profildächern<br />
•Wärmebrückenfrei, da passgenau computergesteuert<br />
geschnitten<br />
•EPS ist nachweislich sehr umweltfreundlicher<br />
Dämmstoff<br />
•Schnelle und unkomplizierte Verlegung<br />
durch geringes Gewicht<br />
•Weniger Gewicht bei gleicher Dämmleistung<br />
als bei Faserdämmstoffen<br />
•Hohe Trittfestigkeit und stabilisierende<br />
Wirkung bei labilen Dachkonstruktionen<br />
Verlegung<br />
UNI-Profil-<strong>Dachsanierungselement</strong>e können sowohl<br />
mechanisch, als auch per Kleber auf dem<br />
vorhanden Dach befestigt werden. Der längsseitige<br />
Stufenfalz ist standardmäßig für das<br />
Einfügen einer EPS-Feder (Zubehör) vorgesehen,<br />
alternativ kann dort bauseits auch eine Holzlatte<br />
eingebracht werden. Das genaue Feder/Lattenmaß<br />
ist abhängig vom vorhanden Dachaufbau.<br />
Kopfseitig sind die Elemente mit einem Stufenfalz<br />
versehen.<br />
Zubehör<br />
Montageschaum<br />
EPS-Feder für Längsfugen (Profil Welle 5)<br />
UNI-Montageschaum<br />
Inhalt 750 ml<br />
Produktbeispiel UNI-Profil Welle 5<br />
Kantenausbildung:<br />
15mm Stufenfalz kopfseitig, längsseitig offener<br />
Stufenfalz 15mm für Zubehör EPS Feder oder<br />
Holzlatte 60x40mm bauseits<br />
Profiltyp-Beispiel:<br />
Welle 5, Profiltyp 177/51<br />
Abmessungen netto:<br />
1200mmx863mm<br />
Mittlere Dicken in mm:<br />
80 (Profil 80) - 100 (Profil 100) – 120 (Profil 120)<br />
Verpackungseinheit:<br />
4 Stück, unverpackt mit Tape;<br />
max. Pakethöhe 480mm<br />
Mindestabnahme:<br />
100 m 2 auf Basis voller Pakete<br />
<strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH<br />
<strong>Unidek</strong>straße 4•D-75015 Bretten<br />
Fon +49 / (0) 72 52 /9787-70<br />
Fax +49 / (0) 72 52 /9787-7990<br />
Besuchen Sie uns im Internet:<br />
www.kingspanunidek.de<br />
E-Mail: info@kingspanunidek.de
Projektbau Dach<br />
Konturengeschnittene<br />
Dachsanierung<br />
UNI-Profil<br />
<strong>Dachsanierungselement</strong><br />
Produktbeschreibung:<br />
Expandiertes Polystyrol, B1 gem. DIN 4102-1<br />
in nahezu jeder gewünschten Formgebung (z.B. für Faserzementplatte<br />
oder Trapezblech) und Qualität (040/035 auf Anfrage).<br />
Die UNI-Profilelemente werden über eine computergesteuerte<br />
Schneidanlage gefertigt.<br />
Zertifizierung: gem. DIN EN 13163, bzw. BFA (EPS 040 und 035)<br />
Einsatzbereiche:<br />
Die Konturengeschnittenen <strong>Dachsanierungselement</strong>e UNI-Profil<br />
sind zur oberseitigen Dämmung von Profildächern (Industrie, Lager,<br />
Sport- und Mehrzweckhallen) vorgesehen. Ebenso finden sie Anwendung<br />
bei Warm- und Kaltdach-Konstruktionen.<br />
Produktbeispiel UNI-PROFIL WELLE 5<br />
Kantenausbildung:<br />
15mm Stufenfalz kopfseitig,<br />
längsseitig offener Stufenfalz für Zubehör EPS-Feder,<br />
oder Holzlatte 60x40mm bauseits<br />
Profiltyp-Beispiel: Welle 5, Profiltyp 177/51<br />
Abmessungen netto:<br />
1200mm x 863mm<br />
Mittlere Dicken in mm: 80 (Profil 80) - 100 (Profil 100) - 120 mm (Profil 120)<br />
Verpackungseinheit:<br />
Mindestabnahme:<br />
4 Stück, unverpackt mit Tape; max. Pakethöhe 480mm<br />
100m² auf Basis voller Pakete<br />
„Die technischen Angaben zu den Produkten beziehen sich auf den jeweils beschriebenen Anwendungsfall. Sollen die Produkte abweichend von dem<br />
beschriebenen Anwendungsfall eingesetzt werden, ist das mit unserer Anwendungstechnik abzustimmen.“
UNI-Profil AUSSCHREIBUNGSBEISPIEL Welle 5<br />
Produktbeschreibung<br />
UNI–Profil-<strong>Dachsanierungselement</strong> ist ein Element zur Verlegung<br />
oberhalb von Profildächern.<br />
Die Unterseite wird weitestgehend der Profilierung der Tragschicht<br />
angepasst.<br />
Die Einsetzbarkeit ist objektbezogen auch mit dem Lieferanten der<br />
Profildeckung abzustimmen.<br />
Es erfüllt die Funktionen<br />
- Wärmedämmung<br />
- Grundlage der zukünftigen Abdichtung/Eindeckung<br />
Pos. Menge Ausschreibungbeispiel z.B. Welle 5<br />
1 ca. m² Profildach von Moosbewuchs, Staub,<br />
Bewachsungen u.ä. mit einem Stahlbesen<br />
säubern. Die Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften<br />
für Arbeiten auf Dächern und die<br />
einschläg. Normen sind zu beachten.<br />
EP ................... GP ...................<br />
2 ca. m² beschädigte Profilplatten austauschen<br />
und entsorgen.<br />
EP ................... GP ...................<br />
3 ca. m² vorhandene Lichtplatten gegen neue,<br />
dem neuen Dachaufbau angepasste<br />
Lichtelemente austauschen.<br />
EP ................... GP ...................<br />
4 ca. lfdm. Imprägnierte Randbohlen für die Befestigung<br />
des Ortgangs, des Firsts, der<br />
Traufe und eventueller Lichtkuppeln vor<br />
der Verlegung der Dämmelemente liefern<br />
und entsprechend den Anforderungen<br />
der DIN 1055 (Windlast), sowie gegen Schub<br />
mit der tragenden Konstruktion, verbinden.<br />
Die Höhe der Bohlen richtet sich nach der<br />
Dicke des verwendeten Dämmelements.<br />
Im Bereich von in der Fläche vorhandenen Dachdurchdringungen<br />
muss die Bohle mindestens 5cm über die<br />
neue Entwässerungsebene hinaus ragen. Dies gilt<br />
auch für den Ortgang.<br />
EP ................... GP ...................<br />
5 ca. lfdm.Dachrinne entsprechend der höheren<br />
Wasserfließebene neu ausrichten und befestigen.<br />
EP ................... GP ...................<br />
6 ca. lfdm.Firstformstücke entfernen. Die Firstöffnung<br />
ist zur Rauminnenseite hin<br />
mit einem Blech oder einer Hartfaser- bzw.<br />
Spanplatte abzudecken.<br />
EP ................... GP ...................<br />
7 ca. lfm Trauf- und Ortgangbereich unterhalb der<br />
Profildachplatte dämmen und gegen die<br />
Außenluft abdichten.<br />
EP ................... GP ...................<br />
Profildachhochpunkts darf nicht unterschritten werden.<br />
EP ................... GP ...................<br />
9 ca. m² Elemente der Pos. 8 befestigen<br />
durch Einlegen in den offenen Falz an den<br />
Längsseiten der Element und Verschrauben<br />
mit Holz-, oder Stahlschrauben in die tragende<br />
Dachunterkonstruktion. Im Eck/ Randbereich werden<br />
zusätzliche Befestigungen<br />
erforderlich. Es ist zu prüfen, in wie weit das<br />
vorhandene Profildach in der Lage ist, diese<br />
zusätzliche Befestigung aufzunehmen.<br />
Auf die Anforderungen der DIN 1055 wird<br />
ausdrücklich hingewiesen.<br />
EP ................... GP ...................<br />
Alternativ:<br />
10 ca. m² der Pos. 8 mit geeignetem Kleber<br />
Fabrikat:……… fachgerecht auf der gereinigten<br />
und vorbereiteten Profilplatte verkleben.<br />
Im Rand-, u. Eckbereich eventuell erforderliche<br />
zusätzliche mechanische Befestigung<br />
beachten. Auf die Anforderungen der DIN 1055 wird<br />
ausdrücklich hingewiesen.<br />
EP ................... GP ...................<br />
11 ca. m² Dachabdichtung aus :<br />
Fabrikat…….. inkl. Notwendigem Zubehör<br />
Zubehör liefern und verlegen<br />
EP ................... GP ...................<br />
Gesamt: ................................................<br />
zzgl. gesetzl. MwSt.<br />
.............................................................<br />
Datum / Unterschrift<br />
Anmerkungen:<br />
Bei vorhandener Dämmung sowie bei von der DIN 4108 abweichender<br />
Nutzung ist grundsätzlich eine Taupunktberechnung erforderlich. Bei<br />
Dächern aus nicht begehbaren Platten ist das Dach nur mit Laufbohlen<br />
zu betreten. Das Material darf nicht ohne zusätzliche Maßnahmen<br />
zwischengelagert werden. Punktlasten sind grundsätzlich zu vermeiden.<br />
Auch das fertige Dach darf weiterhin nur mit Laufbohlen betreten werden.<br />
Entsprechende Schilder sind anzubringen.<br />
8 ca. m² UNI-Profil-Dachsanierungs- Elemente,<br />
mittlere Dicke………………..<br />
Profil….., in der Qualität DAA dm 040/035 liefern und<br />
abladen. Eine Mindestdicke von 55mm oberhalb des<br />
Uns zur Verfügung gestellte Unterlagen wurden weder in rechtlicher<br />
noch in bautechnischer Hinsicht überprüft. Dies gilt insbesondere für die<br />
Thematik des Schallschutzes, Wärmeschutzes und des Feuerwiderstandes.<br />
Dieser Ausschreibungstext ersetzt nicht die objektbezogene Planung<br />
und Prüfung der Einsetzbarkeit der Elemente.<br />
Stand: März 2012<br />
<strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH E-Mail: info@kingspanunidek.com aktuelle AGBs und weitere Informationen unter:<br />
www.kingspanunidek.de<br />
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UNI-Profil VERLEGEBEISPIEL Welle 5<br />
1. Lagerung<br />
UNI-Profil-<strong>Dachsanierungselement</strong>e werden standardmäßig<br />
unverpackt geliefert. Auf der Baustelle muss durch<br />
Auflast gewährleistet sein, dass die Pakete auch bei ungünstigen<br />
Witterungsverhältnissen an ihrem Lagerplatz<br />
verbleiben.<br />
2. Einsatzbereiche<br />
UNI-PROFIL-<strong>Dachsanierungselement</strong>e sind zur Renovierung<br />
von Profildächern vorgesehen. Eine objektbezogene<br />
Prüfung der Einsetzbarkeit in statischer, baurechtlicher und<br />
bauphysikalischer Hinsicht wird nicht durch <strong>Unidek</strong> vorgenommen<br />
und ist Aufgabe des für das Objekt Verantwortlichen<br />
vor Ort.<br />
Der Einsatz als Dämmung von Asbestzementplatten ist<br />
baurechtlich unzulässig, siehe hierzu auch das<br />
<strong>Unidek</strong>-Merkblatt Wellesbestsanierung.<br />
3. Verlegung<br />
UNI-Profil-<strong>Dachsanierungselement</strong>e können sowohl<br />
mechanisch, als auch per Kleber auf dem vorhandenen<br />
Dach befestigt werden. Der längsseitige Stufenfalz ist standardmäßig<br />
für das Einfügen einer EPS-Feder(Zubehör)<br />
vorgesehen, alternativ kann dort bauseits auch eine Holzlatte<br />
eingebracht werden. Das genaue Feder/Lattenmaß ist<br />
abhängig vom<br />
vorhandenen Dachaufbau. Kopfseitig sind die Elemente<br />
mit einem Stufenfalz versehen.<br />
Die Regeln der Berufsgenossenschaften in Bezug auf die<br />
Begehbarkeit von nicht tragenden Dächern sind zu beachten.<br />
Solche Dächer sind grundsätzlich, auch nach der Renovierung<br />
nur mit Laufbohlen zu begehen und entsprechend<br />
zu kennzeichnen.<br />
3. Bearbeitung<br />
UNI-Profil-<strong>Dachsanierungselement</strong>e können sowohl<br />
mechanisch, als auch mit geeignetem Kleber auf der vorhandenen<br />
Dacheindeckung fixiert werden.<br />
Die einschlägigen DIN-Normen, z.B. DIN 1055, DIN 4108,<br />
oder die Flachdachrichtlinien sind ebenso wie weitere zutreffende<br />
Normen und Richtlinien zu beachten. Bei einer<br />
rein mechanischen Befestigung ist darauf zu achten, dass<br />
der Befestigungsuntergrund die Lasten aufnehmen kann.<br />
Statt der losen EPS-Feder kann bauseits auch eine Holzlatte<br />
in den längsseitigen Falz eingelegt werden. Im Eck-, und<br />
Randbereich sind in der Regel zusätzliche Befestiger erforderlich.<br />
Bei einer Verlegung der UNI-Profil-<br />
<strong>Dachsanierungselement</strong>e ist darauf zu achten, dass die<br />
Verklebung gem. den Herstellerrichtlinien des Kleberherstellers<br />
durchgeführt wird. Ebenso sind die Vorgaben des<br />
Herstellers der Befestigungsmittel zu beachten.<br />
Objektbezogen können ebenso Profile für Zink-, oder Kupferdächer,<br />
sowie Trapezblechprofile hergestellt werden.<br />
Hierfür wird die genaue Profilierung unsererseits benötigt.<br />
Als Zubehör können zudem auch UNIDEK-Sickenfüller<br />
profilbezogen geliefert werden.<br />
Diese Druckschrift dient zu Ihrer Unterrichtung und Beratung.<br />
Eine verbindliche Zusicherung im Rechtssinne kann<br />
daraus nicht abgeleitet werden.<br />
Stand: März 2012<br />
<strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH E-Mail: info@kingspanunidek.com aktuelle AGBs und weitere Informationen unter:<br />
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UNI-Profil<br />
SANIERUNG bei ASBESTDÄCHERN<br />
Die oberseitige Abdeckung von Asbestdächern ist nicht zulässig!<br />
Häufig gibt es Unsicherheiten und dadurch Probleme vor Ort, ob die Sanierung eines Wellasbestdachs durch eine oberseitige Abdeckung,<br />
z.B. mit Ortschäumen oder auch werksmäßig hergestellter Dämmung zulässig ist oder nicht.<br />
Diese Diskussion betrifft, obwohl die UNI-Profil-Sanierungselemente eindeutig nur für den Einsatz bei Faserzementdächern oder Stahlprofildächern<br />
definiert sind, auch diese Produkte. Schon seit mehr als 15 Jahren wird dieses Produkt verkauft und es ist zu vermuten,<br />
dass hier sehr häufig ohne das Wissen UNIDEKs auch Asbestdächer saniert wurden und werden.<br />
Das vorhandene große Potential an zu sanierenden Wellasbestdächern verführt die Verarbeiter geradezu, solche Dächer oberseitig<br />
kostengünstig zu sanieren; letztlich mit dem Hintergedanken: „Wenn es bei einem Faserzementdach funktioniert, dann sicher auch bei<br />
einem Asbestdach.“ Mag dieser Gedanke technisch auch nachvollziehbar sein,<br />
> rechtlich ist diese Art der Sanierung, also ein Überdecken von Asbestdächern<br />
lt. Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 1 Asbest nicht zulässig! <<br />
Dieser Passus ist übrigens auch in der aktuellen TRGS 519 enthalten.<br />
Das bedeutet, dass ein Verarbeiter, der ein Asbestdach oberseitig abdeckt z.B. mit Dämmung, auch nach Meinung des Zentralverbands<br />
für das Dachdeckerhandwerk, mit allen rechtlichen Konsequenzen entgegen der aktuellen Gefahrstoffverordnung und entgegen<br />
der TRGS arbeitet!<br />
Daher kann unsere Empfehlung nur lauten, die UNI-Profil-Sanierungselemente in den Bereichen einzusetzen, für die sie gedacht sind:<br />
im Bereich von Profildächern aus Zink, Blech oder Aluminium, oder aber Faserzementplatten.<br />
Hier geben sie mit ihrer dämmenden, aber auch stabilisierenden Wirkung in Verbindung mit einem sehr geringen Gewicht, dem Planer<br />
und dem Verarbeiter Möglichkeiten, schnell und kostengünstig Dächer zu sanieren, während in den Gebäuden die Produktion oder<br />
Lagerung weiter gehen kann und das auf Basis der rechtlichen Absicherung. Gerade unter Berücksichtigung der aktuellen EnEV und<br />
der damit verbundenen Sanierungsanforderungen bei vorhandenen Industrieobjekten, sind dies Produkteigenschaften ein großes Plus<br />
gegenüber anderen Dämmstoffen.<br />
Oft ist es aber auch eine lohnende Alternative, vor allem bei einer Nutzungsänderung, die vorhandene Dacheindeckung zu entsorgen<br />
und die Dämmung in Form von statisch tragenden großflächigen Dachelementen(bis 10m 2 ), wie dem UNI-Plan Element, auf die vorhandenen<br />
Pfetten aufzubringen. Mit der weißen Innenansicht, der Unterspannung ab ca. 16° Dachneigung und den 3 Konterlatten<br />
werkseitig, ist das Dach im Sanierungsfall ebenfalls schnell wieder abzudichten, so dass keine allzu großen Behinderungen bei der<br />
Nutzung in Kauf genommen werden müssen. Anschließend braucht in der Regel nur noch die eigentliche Lattung und die neue Eindeckung<br />
aufgebracht werden. Das Ergebnis ist ein Hallendach, welches in seinen Belangen einem modernen, wirtschaftlichen Dach in<br />
nichts nach steht.<br />
Diese Seite dient der Information. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Werte wird nicht übernommen.<br />
Stand: März 2012<br />
<strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH E-Mail: info@kingspanunidek.com aktuelle AGBs und weitere Informationen unter:<br />
www.kingspanunidek.de<br />
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der KINGSPAN UNIDEK GmbH<br />
(AGB der <strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.kingspanunidek.de)<br />
Stand: März 2012<br />
I. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt<br />
1. Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden Verkaufsund<br />
Lieferbedingungen ab. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen<br />
mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht ausdrücklich<br />
nochmals vereinbart werden. Abweichungen von diesen Bedingungen<br />
sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen<br />
des Bestellers wird hiermit widersprochen.<br />
2. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Besteller schriftlich<br />
bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Besteller nicht<br />
innerhalb eines Monats nach Datum der Bekanntgabe schriftlich Widerspruch<br />
erhebt. Auf diese Folge werden wir ihn bei der Bekanntgabe<br />
besonders hinweisen.<br />
3. Soweit erforderlich gibt der Besteller Produktinformation an dessen<br />
Abnehmer weiter.<br />
II. Angebote, Lieferspezifikationen, Bestellungen<br />
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere mündlichen Angebote<br />
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Jede Bestellung wird nur<br />
verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt wird.<br />
2. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen<br />
und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd<br />
maßgebend, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.<br />
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir<br />
uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere<br />
schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br />
3. Die Lieferteile entsprechen den in der Bundesrepublik Deutschland<br />
geltenden Standards und Bestimmungen. Andere Standards und<br />
Bestimmungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Für eine etwa<br />
erforderliche Prüfung und Abnahme der Lieferteile nach ausländischen<br />
technischen Standards und Bestimmungen hat der Besteller zu sorgen. Sollen<br />
derartige Prüfungen in unserem Werk vorgenommen werden, so sind<br />
sie durch in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Abnahmegesellschaften<br />
auf Kosten des Bestellers durchzuführen.<br />
4. Alle Angaben, welche für unsere Leistung maßgebend sind, bedürfen<br />
einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Das gilt sowohl für alle<br />
Anforderungen des Bestellers als auch für unsere eigenen mündlichen<br />
Angaben.<br />
III. Preise und Zahlungsbedingungen<br />
1. Preise gelten ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer. Für Lieferungen ins Ausland kann die Mehrwertsteuerverpflichtung<br />
entfallen. Materialpreis- und Lohnänderungen, die zwei Monate<br />
nach Vertragsabschluß und vor Lieferung entstehen, berechtigen uns zu<br />
entsprechenden Preisänderungen.<br />
Unsere Produkte haben unsere Standardverpackung. Andere Verpackungen<br />
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Verpackung wird nach der<br />
Lieferung von dem Besteller auf eigene Kosten entsorgt.<br />
2. Sofern der Preis vom Teilegewicht abhängt, errechnet er sich auf der<br />
Grundlage des Gewichts der freigegebenen Ausfallmuster.<br />
3. Wir können auf einer Barzahlung und auf Vorkasse bestehen. Die<br />
Zahlung mit Wechsel ist ausgeschlossen. Die Zahlung mit Schecks<br />
führt erst dann zur Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung, wenn aus<br />
jedem Scheck eine bleibende Zahlung an uns entstanden ist. Kommt der<br />
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach, löst er insbesondere<br />
Schecks nicht ein oder stellt er seine Zahlungen ein, so sind wir<br />
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks<br />
angenommen haben.<br />
4. Rechnungen sind sofort zahlbar mit 2 % Skonto per Bankeinzug oder<br />
ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum, soweit nicht etwas anderes<br />
vereinbart.<br />
5. Die Aufrechnung des Bestellers mit Gegenforderungen oder die<br />
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Besteller ist nur<br />
zulässig, soweit die Ansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig<br />
festgestellt sind. Sofern wir begründeten Anlaß haben, an der Zahlungsfähigkeit<br />
des Bestellers zu zweifeln, können wir auch nach Vertragsabschluß<br />
die Lieferung von einer Vorauszahlung oder von einer Sicherheitsleistung<br />
des Bestellers abhängig machen, mit der die über den Eigentumsvorbehalt<br />
hinausgehenden Risiken abgedeckt werden.<br />
IV. Lieferung<br />
Maßgeblich sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten oder<br />
anderweitig schriftlich mit dem Besteller vereinbarten Lieferfristen unter<br />
folgender Voraussetzung:<br />
1. Die Einhaltung der Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom<br />
Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten<br />
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese<br />
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist<br />
um die Dauer der Verzögerung.<br />
2. Die Lieferzeit gilt durch Versand oder Abholung innerhalb der Lieferfrist<br />
als eingehalten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Verzögert sich die<br />
Ablieferung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so gilt<br />
die Lieferzeit als eingehalten durch Meldung der Versandbereitschaft<br />
innerhalb der Lieferfrist.<br />
3. Sofern wir den Versand übernommen haben und darüber hinaus ohne<br />
zusätzliche Vergütung die Sicherung einer zeitlich bestimmten Auslieferung<br />
an einer Baustelle oder an anderer Stelle übernommen haben, so handelt<br />
es sich bei den zur Fristwahrung von uns getroffenen Maßnahmen um eine<br />
Gefälligkeitsleistung.<br />
4. Wir bemühen uns zwar um die Einhaltung der Lieferfrist, eine Gewähr<br />
dafür kann aber wegen der bekannten Transport- und Lieferprobleme nicht<br />
übernommen werden. Der Besteller wird durch entsprechende Vorratsmengen<br />
verhindern, dass sich Bauarbeiten aus Unwägbarkeiten von Transportund<br />
Verkehrsschwierigkeiten verzögern.<br />
5. Sofern eine nach der Uhrzeit vereinbarte Lieferfrist um mehr als 48 Stunden<br />
überschritten wird, hat der Besteller das Recht, von dem Vertrag zurück<br />
zu treten. Ist die Lieferfrist dagegen nur nach Tagen bestimmt, so kann<br />
der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferzeit um mehr als<br />
eine Woche überschritten ist. Voraussetzung für das Rücktrittsrecht ist,<br />
dass wir sofort von der Überschreitung der Lieferfrist informiert werden.<br />
6. Wenn wir an der Erfüllung einer Lieferpflicht durch den Eintritt von<br />
außergewöhnlichen Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach<br />
den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten<br />
– gleichviel, ob die Umstände bei uns oder bei unseren Vertretern oder<br />
Erfüllungsgehilfen eintreten – so verlängert sich die Lieferfrist um die<br />
Dauer der Behinderung, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich<br />
wird. Zu solchen Umständen gehören z.B. Betriebsstörungen, Streik,<br />
Aussperrung, behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung<br />
wesentlicher Roh- und Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten.<br />
Wird durch die vorstehenden Umstände die Lieferung oder Leistung<br />
unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Auf die Unmöglichkeit<br />
können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller nach Kenntniserlangung<br />
unverzüglich informiert haben.<br />
7. Verlängert sich in den unter Ziff. 6 genannten Fällen die Lieferfrist in<br />
einem für den Besteller nicht mehr zumutbaren Maß, so ist der Besteller<br />
auch dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die<br />
Verzögerung nicht zu vertreten haben. Die Geltendmachung von<br />
Schadensersatzansprüchen für den Besteller ist in den in Ziff. 1 bis 7<br />
genannten Fällen ausgeschlossen, soweit das zulässig ist.<br />
Das umfasst auch Ansprüche aus der Behinderung von Bauarbeiten.<br />
8. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers,<br />
so können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,<br />
Lagergeld in Höhe von einem halben Prozent des<br />
Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen. Das<br />
Lagergeld wird auf 5 Prozent des Nettorechnungsbetrages begrenzt, es sei<br />
denn, wir weisen höhere Kosten nach.<br />
9. Teillieferungen sind im angemessenen Rahmen zulässig.<br />
V. Versand und Gefahrübergang<br />
1. Die Gefahr geht mit der Absendung oder der Abholung auf den Besteller<br />
über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Einwirkungsbereich<br />
des Bestellers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr<br />
bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.<br />
2. Grundsätzlich sind die von uns veranlaßten Lieferungen branchenüblich<br />
versichert. Wir haften für Transportschäden nur im Umfang der<br />
Versicherung bis maximal EUR 25.000,- Weitere Versicherungen werden<br />
nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers auf dessen Kosten und gegen<br />
Vorauszahlung abgeschlossen.<br />
VI. Eigentumsvorbehalt<br />
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher<br />
Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender<br />
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum Sicherung für unsere Saldoforderung.<br />
2. Eine Weiterveräußerung ist dem Besteller im Rahmen des ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsverkehrs gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt seine<br />
Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, insbesondere<br />
den Zahlungsanspruch gegen seine Abnehmer, an uns ab. Wir nehmen<br />
diese Abtretung an. Der Besteller ist verpflichtet, seinen Schuldnern die<br />
Abtretung auf unser Verlangen hin anzuzeigen. Forderungen und Namen<br />
der Schuldner des Bestellers sind uns mitzuteilen.<br />
3. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der KINGSPAN UNIDEK GmbH<br />
(AGB der <strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH entnehmen Sie bitte dem Internet unter www.kingspanunidek.de)<br />
Stand: März 2012<br />
einzuziehen. Bei Zahlungsverzug oder sofern uns Umstände bekannt<br />
werden, die nach kaufmännischem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit<br />
des Bestellers zu mindern, sind wir zum Widerruf des<br />
Einzugsrechtes berechtigt.<br />
4. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller<br />
im Sinne von § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen,<br />
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so<br />
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des<br />
Nettorechnungswertes der Vorbehaltsware zum Nettorechnungswert<br />
der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder<br />
Vermischung.<br />
5. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung von in unserem<br />
Eigentum stehender Ware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die<br />
Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Besteller auf unser<br />
Eigentum an der Ware hinweisen und uns unverzüglich unter Übersendung<br />
einer Abschrift des Pfändungsprotokolls benachrichtigen.<br />
6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers oder bei sonstiger Nichterfüllung<br />
der vertraglichen Pflichten durch diesen sind wir, nach Setzung<br />
einer angemessenen Nachfrist, berechtigt, die Weiterverarbeitung zu<br />
untersagen, die von uns gelieferte Ware zurückzunehmen und hierzu den<br />
Betrieb des Bestellers zu betreten. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt<br />
vom Vertrag. Darüber hinaus sind wir, wenn der Besteller seinen Verbindlichkeiten<br />
bei Fälligkeit nicht nachkommt, befugt, die Vorbehaltsware<br />
und sonstige Sicherheiten unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die<br />
Belange des Bestellers zu beliebiger Zeit und auch ohne gerichtliches<br />
Verfahren zu verwerten. Verwertung darf nur erfolgen, wenn wir dies dem<br />
Besteller mindestens 14 Tage zuvor angezeigt haben.<br />
7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen<br />
um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit<br />
zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl<br />
verpflichtet.<br />
VII. Gewährleistung<br />
1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sie beginnt mit dem<br />
Gefahrübergang.<br />
2. Soweit unsere Lieferung mangelhaft ist und dies auf Vorlieferanten oder<br />
auf Transportunternehmen zurückzuführen ist, treten wir unsere diesbezüglichen<br />
Ansprüche gegen unsere Lieferanten und Transportunternehmen<br />
hiermit erfüllungshalber an den Besteller ab.<br />
3. Der Besteller muß uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb<br />
von fünf Werktagen, nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen.<br />
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht<br />
entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung<br />
schriftlich mitzuteilen. Der Besteller muß uns die Möglichkeit geben, die<br />
Mängel in angemessener Zeit selbst oder durch Dritte umfassend zu<br />
prüfen. Sofern unsere Lieferung verarbeitet worden ist, obliegt dem<br />
Besteller der Nachweis, daß die von ihm geltend gemachten Mängel nicht<br />
durch die Verarbeitung verursacht worden ist.<br />
4. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, binnen angemessener<br />
Frist von mindestens 14 Tagen nach unserer eigenen Prüfung<br />
nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlagen Nachbesserung bzw.<br />
Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller den Preis mindern oder die<br />
Wandlung des Vertrages verlangen. Dasselbe gilt, wenn wir eine uns<br />
gestellte angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen.<br />
5. Es gilt nur die ausdrücklich mit dem Besteller vereinbarte Beschaffenheit<br />
der Liefergegenstände. Soweit in unserer Produktbeschreibung,<br />
Werbung oder in sonstigen für den Besteller bestimmten Unterlagen zur<br />
Materialbeschaffenheit auf eine deutsche oder europäische Norm oder<br />
auf ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder auf eine allgemeine<br />
bauaufsichtliche Zulassung Bezug genommen wird, gelten die darin<br />
geforderten Eigenschaften als vereinbart. Darüber hinausgehende<br />
Beschreibungen in unseren Prospekten und anderen Unterlagenbeinhalten<br />
nur den Hinweis auf die grundsätzliche Machbarkeit, keinesfalls eine<br />
Garantie für die Verwendung und Verarbeitung im Einzelfall. Die Verwendung<br />
und Verarbeitung von Liefergegenständen zu anderen Zwecken<br />
als mit uns vereinbart oder als in unseren Anwendungsbeispielen vorgesehen,<br />
insbesondere eine Verwendung und Verarbeitung entgegen<br />
unserer Verwendungs- und Verarbeitungsanleitungen erfolgt durch<br />
Besteller auf eigene Gefahr.<br />
6. Zumutbare Abweichungen von den vereinbarten Eigenschaften sind zulässig.<br />
Zumutbar sind Abweichungen, welche die Gebrauchstauglichkeit für<br />
den Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.<br />
7. Rückgriffsansprüche des Bestellers nach § 478 BGB gegen uns sind<br />
beschränkt auf den gesetzlichen Umfang der gegen den Besteller geltend<br />
gemachten Gewährleistungsansprüche Dritter und setzen voraus, dass der<br />
Besteller seiner Rügepflicht nach § 377 HGB nachgekommen ist.<br />
8. Für weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz<br />
von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,<br />
haften wir nur bei Vorsatz oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspflichten durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.<br />
Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, wie Produktionsausfall,<br />
Produktionsminderung oder entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.<br />
9. Der Haftungsausschluß gilt nicht in den Fällen, in denen wir nach dem<br />
Produkthaftungsgesetz für durch Fehler des Liefergegenstandes verursachte<br />
Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen<br />
haften. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die wir<br />
ausdrücklich zugesichert haben, wenn die Zusicherung den Zweck hatte,<br />
den Besteller gegen nicht am Liefergegenstand selbst entstandene<br />
Schäden abzusichern.<br />
10. Der Besteller wird aus Mängeln, die erst bei der Weiterveräußerung<br />
des Liefergegenstandes an Dritte erkennbar werden, nur dann Rechte<br />
gegen uns geltend machen, wenn und soweit der Besteller sichergestellt<br />
hat, daß unsere vereinbarten Rechte durch die Vereinbarung mit den<br />
Dritten nicht beeinträchtigt worden sind.<br />
11. Dem Besteller obliegt bei nicht fachgerechter Verarbeitung und Bearbeitung<br />
des Liefergegenstandes der Nachweis, daß die nicht fachgerechte Verarbeitung<br />
nicht für geltend gemachte Mängel und Schäden ursächlich ist.<br />
VIII. Haftung für sonstige Pflichten<br />
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver<br />
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubte<br />
Handlung werden in dem vorstehend in Ziffer VlI. genannten Umfang<br />
ausgeschlossen bzw. beschränkt, soweit zulässig.<br />
IX. Materialbeistellungen<br />
1. Werden Materialien vom Besteller geliefert, so sind sie auf seine Kosten<br />
und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 5<br />
% rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.<br />
2. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen verlängert sich die Lieferzeit<br />
angemessen. Der Besteller trägt die Mehrkosten, welche durch von ihm zu<br />
vertretene Fertig-stellungsunterbrechung verursacht werden.<br />
3. Sofern sich an den Liefergegenständen Mängel zeigen, obliegt dem<br />
Besteller der Nachweis, daß die Mängel nicht durch die beigestellten<br />
Materialien verursacht worden sind.<br />
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist<br />
Steinhagen.<br />
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden<br />
Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann,<br />
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches<br />
Sondervermögen handelt, Bretten. Es steht uns jedoch frei, das für<br />
den Sitz des Bestellers zuständige Gericht anzurufen.<br />
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der<br />
Vereinten Nationen über Verträge über internationalen Warenkauf vom<br />
11. April 1980 ist ausgeschlossen.<br />
XI. Datenschutz<br />
Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers zu speichern,<br />
zu übermitteln, zu verändern und zu löschen. Der Besteller erhält hiermit<br />
Kenntnis gemäß § 26 BDSG.<br />
XII. Stornierungen<br />
Eine Bestellung kann nur mit unserer Zustimmung storniert werden.<br />
Soweit bereits eine Teillieferung erfolgt ist, kann sich eine Stornierung nur<br />
auf unsere noch nicht erbrachte Teilleistung beziehen. Der Besteller ist<br />
verpflichtet, uns im Falle einer Stornierung Ersatz für die uns durch die Stornierung<br />
entstehenden Kosten zu leisten. Zumindest können 100,-¤ pauschal<br />
als Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Stornierung von uns geltend<br />
gemacht werden.<br />
XIII. Sonstiges<br />
Sofern diese Geschäftsbedingungen in Widerspruch zu den individuellen<br />
Regelungen einer Bestellung stehen, gehen die individuellen Regelungen<br />
der Bestellung den Geschäftsbedingungen vor. Sofern sich einzelne<br />
Regelungen als unwirksam erweisen, werden die Vertragspartner die<br />
unwirksamen Regelungen durch wirksame ersetzen, welche den<br />
unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommen.
<strong>Kingspan</strong> <strong>Unidek</strong> GmbH<br />
<strong>Unidek</strong>straße 4 • 75015 Bretten<br />
Telefon: +49/(0)72 52/97 87-70<br />
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Stand: März 2012<br />
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
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