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Freiburger Notizen - Katholische Hochschule Freiburg

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FREIBURGER NOTIZEN<br />

spricht den Grundsätzen demokratischer Teilhabe<br />

als allgemeinem Anspruch aller Menschenrechte<br />

(ebda).<br />

Inklusion zielt darauf, für alle Menschen unabhängig<br />

von Herkunft, Alter, Geschlecht, körperlichen<br />

Eigenschaften, sexueller Orientierung,<br />

religiösen Überzeugungen und Weltanschauung,<br />

eine chancengerechte Teilhabe an<br />

allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen<br />

(vgl. Hinz 2003).<br />

Inklusion kann daher auch im Sinne des Partizipationsmodells<br />

von Nancy Fraser als eine<br />

Eingliederung und angemessene Anerkennung<br />

der Individualität und der gleichen Partizipationschancen<br />

von Individuen mit unterschiedlichen<br />

Ausgangslagen verstanden werden<br />

(parity of participation) (Fraser 1995).<br />

Professorin Schirilla benennt anschauliche persönliche<br />

Erfahrungen.<br />

Inklusion und Migration<br />

Was heißt nun Inklusion in der soeben angerissenen<br />

Bedeutungsvielfalt im Zusammenhang<br />

mit Migration? Meiner Meinung nach<br />

umfasst das Inklusionsverständnis drei Dimensionen.<br />

Erstens kann Inklusion von MigrantInnen als<br />

Partizipation verstanden werden. Andere verstehen<br />

zweitens unter Inklusion von Migrantinnen<br />

eher ein multikulturelles Modell. Drittens<br />

kann Inklusion aber auch als Zugehörigkeit<br />

begriffen werden. Diese Dimensionen möchte<br />

ich kurz ausführen.<br />

Inklusion als Partizipation zielt auf eine aktive<br />

Teilhabe von Migrantinnen in allen Bereichen<br />

der Gesellschaft. Sie umfasst Chancengleichheit<br />

und Gleichberechtigung. Ein derart<br />

verstandener Inklusionsbegriff kommt einem<br />

partizipatorisch ausgelegten Integrationskonzept<br />

sehr nahe. So definierte der Rat für Zuwanderung,<br />

der das Zuwanderungsgesetz<br />

entwarf, Integration als „Aktive Teilhabe unter<br />

Wahrung kultureller Vielfalt“.<br />

Als wichtige Bedingungen für die Realisierung<br />

eines so verstandenen Konzepts der Inklusion<br />

müssen gesehen werden:<br />

• Abbau systemischer Barrieren für Gleichberechtigung<br />

• Beseitigung politischer, sozialer u. a. Ungleichheiten<br />

• verbindliche und langfristig angelegte Verpflichtung<br />

des Staates<br />

• angemessene und dauerhaft bereitgestellte<br />

Ressourcen<br />

• strukturelle Veränderungen im Bildungssystem.<br />

Dieses Verständnis von Inklusion als Partizipation<br />

beschreibt einen gesellschaftlichen und<br />

politischen Auftrag auf allen Ebenen der Gesellschaft,<br />

an dem auch soziale Arbeit beteiligt<br />

ist.<br />

Inklusion als multikulturelles Modell betont<br />

hingegen eher ethnische und kulturelle Aspekte<br />

in einer Einwanderungsgesellschaft. Unter<br />

Inklusion wird von manchen die friedvolle ‘Koexistenz’<br />

verschiedener Bevölkerungsgruppen<br />

unterschiedlicher Religion, Ethnizität, Kultur,<br />

politischer Ansichten, Sprache etc. verstanden.<br />

In diesem Sinne bedeutet Inklusion, dass<br />

unabhängig von ihrer Herkunft alle individuell<br />

ausgeprägte, aber gleiche Mitglieder der Gesellschaft<br />

sind. In diesem Konzept wird zum<br />

Einen der Migrationsaspekt vor allem kulturell<br />

verstanden und Mehrkulturalität wird als Bereicherung<br />

der Gesellschaft gesehen. Das führt<br />

zu einem Begriff von Multikulturalität, der von<br />

Rashmi Luther als Synthese von „Saris, Steel<br />

Drums und Samosas“ bezeichnet wurde. (Luther)<br />

Andere AutorInnen sehen hingegen das<br />

Hauptproblem einer Einwanderungsgesellschaft<br />

weder in der Angleichung oder Vielfältigkeit<br />

von Zugewanderten, noch auf einer<br />

kulturellen Ebene, sondern in der Zugehörigkeit<br />

von Eingewanderten in einem rechtlichen<br />

und symbolischen Sinne (Mecheril 2010). Studien<br />

zeigen, dass diese Zugehörigkeit proble-<br />

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