Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Maßnahmen zur Umsetzung<br />
Bewertungen sollten kommuniziert und mit dem Ziel einer übergreifenden<br />
Gesamtplanung und Koordination aufeinander abgestimmt werden. Die Koordinierung<br />
liegt wesentlich im Aufgabenbereich der Psychiatriekoordinatoren. Im Rahmen dieser<br />
Prozesse ist der Freistaat Sachsen bei Bedarf moderierend tätig.<br />
13.3 Qualitätssicherung<br />
Qualitätssicherung beinhaltet die Erhebung und Auswertung qualitativer und quantitativer<br />
Informationen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung. Dies bedeutet,<br />
dass Qualitätskriterien zu definieren, Methoden zur Erhebung entsprechender Daten zu<br />
implementieren und die erhobenen Daten auszuwerten sind.<br />
Ziele<br />
• Qualitätskriterien sollten möglichst bundeseinheitlich festgelegt werden, was die<br />
Möglichkeit einer landesspezifischen Datenerhebung nicht ausschließt. Mit dem Ziel<br />
einer hohen Praxisrelevanz sollten in einem Prozess der Definition entsprechender<br />
Kriterien zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nicht nur Fachexperten,<br />
Leistungserbringer und Leistungsträger einbezogen werden, sondern auch Menschen<br />
mit psychischen Erkrankungen und damit die Nutzer der Versorgungsleistungen;<br />
gegebenenfalls sind auch die Angehörigen zu hören.<br />
• Im ambulanten und stationären medizinischen Bereich ist die Dokumentation<br />
überwiegend auf die Leistungsabrechnung und auf die gesetzlichen Anforderungen der<br />
jeweiligen stationären und ambulanten Leistungserbringer ausgerichtet. Es ist zu<br />
prüfen, inwieweit die Routinedaten aus diesem Bereich in einen<br />
Qualitätsmanagementprozess einbezogen werden können.<br />
• Die Erhebung von Routinedaten im komplementären Bereich erfolgt im Freistaat<br />
Sachsen mit der "Basisdokumentation für die komplementäre psychiatrische<br />
Versorgung" (BADO-K), die in nahezu allen Einrichtungstypen Anwendung findet. Die<br />
Finanzierung erfolgt über das Sächsische Staatsministerium für Soziales und<br />
Verbraucherschutz und die Kommunen. Datenerhebung und -dokumentation erfolgen<br />
gegenwärtig noch auf freiwilliger Basis; es ist aber Ziel der Staatsregierung, mit den<br />
gesetzlichen Regelungen zur Psychiatrieberichterstattung die Einrichtungen zukünftig<br />
zur Datenerhebung und -dokumentation zu verpflichten und den Datensatz<br />
festzulegen, der zu einer bedarfsgerechten Planung und Strukturierung der<br />
Versorgungslandschaft, zur Implementierung von Qualitätssicherungszyklen sowie zur<br />
wissenschaftlichen Begleitforschung herangezogen werden soll.<br />
• Im Rahmen der regionalen Berichterstattung erfolgt die Information der administrativen<br />
Entscheidungsträger in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Es sollten<br />
Informationen zur strategischen Planung ebenso zur Verfügung gestellt werden wie<br />
Informationen zu operativen Entscheidungen. Die Verantwortung für die Koordinierung<br />
dieser regionalen Berichterstattung obliegt den Psychiatriekoordinatoren. Für eine<br />
optimale Nutzung der erfassten Daten sollen Art und Inhalt der Berichte zwischen den<br />
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