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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Maßnahmen zur Umsetzung<br />

Bewertungen sollten kommuniziert und mit dem Ziel einer übergreifenden<br />

Gesamtplanung und Koordination aufeinander abgestimmt werden. Die Koordinierung<br />

liegt wesentlich im Aufgabenbereich der Psychiatriekoordinatoren. Im Rahmen dieser<br />

Prozesse ist der Freistaat Sachsen bei Bedarf moderierend tätig.<br />

13.3 Qualitätssicherung<br />

Qualitätssicherung beinhaltet die Erhebung und Auswertung qualitativer und quantitativer<br />

Informationen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung. Dies bedeutet,<br />

dass Qualitätskriterien zu definieren, Methoden zur Erhebung entsprechender Daten zu<br />

implementieren und die erhobenen Daten auszuwerten sind.<br />

Ziele<br />

• Qualitätskriterien sollten möglichst bundeseinheitlich festgelegt werden, was die<br />

Möglichkeit einer landesspezifischen Datenerhebung nicht ausschließt. Mit dem Ziel<br />

einer hohen Praxisrelevanz sollten in einem Prozess der Definition entsprechender<br />

Kriterien zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nicht nur Fachexperten,<br />

Leistungserbringer und Leistungsträger einbezogen werden, sondern auch Menschen<br />

mit psychischen Erkrankungen und damit die Nutzer der Versorgungsleistungen;<br />

gegebenenfalls sind auch die Angehörigen zu hören.<br />

• Im ambulanten und stationären medizinischen Bereich ist die Dokumentation<br />

überwiegend auf die Leistungsabrechnung und auf die gesetzlichen Anforderungen der<br />

jeweiligen stationären und ambulanten Leistungserbringer ausgerichtet. Es ist zu<br />

prüfen, inwieweit die Routinedaten aus diesem Bereich in einen<br />

Qualitätsmanagementprozess einbezogen werden können.<br />

• Die Erhebung von Routinedaten im komplementären Bereich erfolgt im Freistaat<br />

Sachsen mit der "Basisdokumentation für die komplementäre psychiatrische<br />

Versorgung" (BADO-K), die in nahezu allen Einrichtungstypen Anwendung findet. Die<br />

Finanzierung erfolgt über das Sächsische Staatsministerium für Soziales und<br />

Verbraucherschutz und die Kommunen. Datenerhebung und -dokumentation erfolgen<br />

gegenwärtig noch auf freiwilliger Basis; es ist aber Ziel der Staatsregierung, mit den<br />

gesetzlichen Regelungen zur Psychiatrieberichterstattung die Einrichtungen zukünftig<br />

zur Datenerhebung und -dokumentation zu verpflichten und den Datensatz<br />

festzulegen, der zu einer bedarfsgerechten Planung und Strukturierung der<br />

Versorgungslandschaft, zur Implementierung von Qualitätssicherungszyklen sowie zur<br />

wissenschaftlichen Begleitforschung herangezogen werden soll.<br />

• Im Rahmen der regionalen Berichterstattung erfolgt die Information der administrativen<br />

Entscheidungsträger in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Es sollten<br />

Informationen zur strategischen Planung ebenso zur Verfügung gestellt werden wie<br />

Informationen zu operativen Entscheidungen. Die Verantwortung für die Koordinierung<br />

dieser regionalen Berichterstattung obliegt den Psychiatriekoordinatoren. Für eine<br />

optimale Nutzung der erfassten Daten sollen Art und Inhalt der Berichte zwischen den<br />

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