Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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Landespsychiatrieplan Maßnahmen zur Umsetzung 13 Maßnahmen zur Umsetzung Die positiven Entwicklungen, die im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen erreicht werden konnten, wurden ausführlich erörtert (vgl. Kapitel 1.6). Der Bedarf, das Versorgungssystem dennoch weiter zu entwickeln, ist im Folgenden aufgezeigt und begründet worden. Die sich daraus ergebenden Aufgaben und Herausforderungen bedürfen umfassender Maßnahmen der Qualitätsplanung, -lenkung, -sicherung und -verbesserung. 13.1 Qualitätsplanung Die Qualitätsplanung ermittelt einen IST-Zustand und legt die allgemeinen und spezifischen Zielstellungen fest. In diesem Sinn werden im vorliegenden Landespsychiatrieplan die normativen Grundlagen zur psychiatrischen Versorgung im Freistaat Sachsen beschrieben und in Zielstellungen übersetzt. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Zielstellungen in die Praxis kommt, unbeschadet der Verpflichtungen Dritter wie den Leistungsträgern der Sozialversicherung, ganz wesentlich den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten zu. Ziel • In allen Versorgungsregionen ist ein regionaler bedarfsorientierter Psychiatrieplan zu erarbeiten und stetig fortzuschreiben. Als sinnvoll ist zu erachten, die Verantwortlichkeit hierfür, soweit noch nicht geschehen, explizit in das Tätigkeitsprofil der Psychiatriekoordinatoren zu übertragen, die sich mit den Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften zu beraten haben. 13.2 Qualitätslenkung Qualitätslenkung, das heißt die Umsetzung der im Planungsprozess festgelegten Zielstellungen, obliegt allen an der Versorgung beteiligten Akteuren, die sich in gemeinsamer Verantwortung fortlaufend um die Optimierung der Versorgungssituation bemühen und die sich in der jeweils gegebenen Situation bietenden Möglichkeiten flexibel nutzen müssen. Ziel • Die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften der Landkreise und Kreisfreien Städte tauschen sich regelmäßig über den Grad der Umsetzung der definierten Zielstellungen aus. Dabei sollen die Leistungserbringer, die jeweiligen Leistungsträger (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherung und KSV) und die entsprechenden Körperschaften (z. B. KV Sachsen) sowie Vertreter der psychisch erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen mitwirken. Interessen, Problemdefinitionen und 96
Landespsychiatrieplan Maßnahmen zur Umsetzung Bewertungen sollten kommuniziert und mit dem Ziel einer übergreifenden Gesamtplanung und Koordination aufeinander abgestimmt werden. Die Koordinierung liegt wesentlich im Aufgabenbereich der Psychiatriekoordinatoren. Im Rahmen dieser Prozesse ist der Freistaat Sachsen bei Bedarf moderierend tätig. 13.3 Qualitätssicherung Qualitätssicherung beinhaltet die Erhebung und Auswertung qualitativer und quantitativer Informationen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung. Dies bedeutet, dass Qualitätskriterien zu definieren, Methoden zur Erhebung entsprechender Daten zu implementieren und die erhobenen Daten auszuwerten sind. Ziele • Qualitätskriterien sollten möglichst bundeseinheitlich festgelegt werden, was die Möglichkeit einer landesspezifischen Datenerhebung nicht ausschließt. Mit dem Ziel einer hohen Praxisrelevanz sollten in einem Prozess der Definition entsprechender Kriterien zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nicht nur Fachexperten, Leistungserbringer und Leistungsträger einbezogen werden, sondern auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und damit die Nutzer der Versorgungsleistungen; gegebenenfalls sind auch die Angehörigen zu hören. • Im ambulanten und stationären medizinischen Bereich ist die Dokumentation überwiegend auf die Leistungsabrechnung und auf die gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen stationären und ambulanten Leistungserbringer ausgerichtet. Es ist zu prüfen, inwieweit die Routinedaten aus diesem Bereich in einen Qualitätsmanagementprozess einbezogen werden können. • Die Erhebung von Routinedaten im komplementären Bereich erfolgt im Freistaat Sachsen mit der "Basisdokumentation für die komplementäre psychiatrische Versorgung" (BADO-K), die in nahezu allen Einrichtungstypen Anwendung findet. Die Finanzierung erfolgt über das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und die Kommunen. Datenerhebung und -dokumentation erfolgen gegenwärtig noch auf freiwilliger Basis; es ist aber Ziel der Staatsregierung, mit den gesetzlichen Regelungen zur Psychiatrieberichterstattung die Einrichtungen zukünftig zur Datenerhebung und -dokumentation zu verpflichten und den Datensatz festzulegen, der zu einer bedarfsgerechten Planung und Strukturierung der Versorgungslandschaft, zur Implementierung von Qualitätssicherungszyklen sowie zur wissenschaftlichen Begleitforschung herangezogen werden soll. • Im Rahmen der regionalen Berichterstattung erfolgt die Information der administrativen Entscheidungsträger in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Es sollten Informationen zur strategischen Planung ebenso zur Verfügung gestellt werden wie Informationen zu operativen Entscheidungen. Die Verantwortung für die Koordinierung dieser regionalen Berichterstattung obliegt den Psychiatriekoordinatoren. Für eine optimale Nutzung der erfassten Daten sollen Art und Inhalt der Berichte zwischen den 97
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Die Qualitätsplanung ermittelt einen IST-Zustand und legt die allgemeinen und<br />
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hierfür, soweit noch nicht geschehen, explizit in das Tätigkeitsprofil der Psychiatriekoordinatoren<br />
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13.2 Qualitätslenkung<br />
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gemeinsamer Verantwortung fortlaufend um die Optimierung der Versorgungssituation<br />
bemühen und die sich in der jeweils gegebenen Situation bietenden Möglichkeiten flexibel<br />
nutzen müssen.<br />
Ziel<br />
• Die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften der Landkreise und Kreisfreien Städte<br />
tauschen sich regelmäßig über den Grad der Umsetzung der definierten Zielstellungen<br />
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