Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Forensisch-psychiatrische Versorgung<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können aus dem Strafvollzug Entlassene in<br />
Einzelfällen in einer FIA behandelt und betreut werden. Mindestvoraussetzung ist eine<br />
psychiatrische ICD-Störungsdiagnose mit Auswirkungen auf die Legalprognose. Die<br />
Indikation für eine Behandlung ist durch das Team der Ambulanz zu prüfen. Eine<br />
richterliche Weisung alleine verpflichtet nicht zur Übernahme. Die endgültige Entscheidung<br />
über die Aufnahme obliegt dem verantwortlichen leitenden Arzt. Liegt für einen Probanden<br />
eine gerichtliche Therapieweisung, aber kein psychiatrisches Gutachten vor, prüft die FIA<br />
das Vorliegen einer ICD-Störungsdiagnose mit Auswirkung auf die Legalprognose und teilt<br />
dem Gericht mit, ob tatsächlich Behandlungsbedarf besteht oder ob die Therapieweisung<br />
aufgehoben werden sollte. Die im Einzelfall anfallenden Behandlungskosten werden durch<br />
die Justiz getragen, falls der Proband selbst mittellos und kein anderer Leistungsträger<br />
kostentragungspflichtig ist.<br />
Im Freistaat Sachsen erfolgte eine institutionelle forensisch-psychiatrische Nachsorge<br />
bisher nur am Standort Leipzig für Personen, die aus der Entziehungsanstalt entlassen<br />
wurden. Auf Grund der dabei gesammelten positiven Erfahrungen und Effekte, sowohl für<br />
die psychische Stabilität des Klienten als auch für die Legalbewährung, ist ein weiterer<br />
Ausbau von FIA im Freistaat Sachsen vorgesehen. Diese zusätzlichen<br />
Nachsorgeeinrichtungen sind personell und finanziell entsprechend auszustatten.<br />
Ziele<br />
• Der Übergang aus dem stationären Maßregelvollzug in die Rehabilitation bzw. die<br />
Resozialisation ist durch die Einrichtung von forensisch-psychiatrischen<br />
Institutsambulanzen an den Maßregelvollzugseinrichtungen, die auch aufsuchend tätig<br />
werden, sicherzustellen.<br />
• Die Ambulanz muss über interdisziplinäre Kompetenz verfügen, die durch<br />
fachärztliche, psychotherapeutische, sozialpädagogische und pflegende Mitarbeiter<br />
entsprechend zu untersetzen ist. Für die Umsetzung des Aufgabenspektrums ist ein<br />
adäquater Personalschlüssel festzulegen.<br />
• Der Aufbau des institutionell getragenen, nachsorgenden Angebotes an den MRV-<br />
Einrichtungen erfolgt in enger Kooperation mit den vorhandenen Strukturen und<br />
Institutionen im komplementären Bereich.<br />
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