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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Forensisch-psychiatrische Versorgung<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können aus dem Strafvollzug Entlassene in<br />

Einzelfällen in einer FIA behandelt und betreut werden. Mindestvoraussetzung ist eine<br />

psychiatrische ICD-Störungsdiagnose mit Auswirkungen auf die Legalprognose. Die<br />

Indikation für eine Behandlung ist durch das Team der Ambulanz zu prüfen. Eine<br />

richterliche Weisung alleine verpflichtet nicht zur Übernahme. Die endgültige Entscheidung<br />

über die Aufnahme obliegt dem verantwortlichen leitenden Arzt. Liegt für einen Probanden<br />

eine gerichtliche Therapieweisung, aber kein psychiatrisches Gutachten vor, prüft die FIA<br />

das Vorliegen einer ICD-Störungsdiagnose mit Auswirkung auf die Legalprognose und teilt<br />

dem Gericht mit, ob tatsächlich Behandlungsbedarf besteht oder ob die Therapieweisung<br />

aufgehoben werden sollte. Die im Einzelfall anfallenden Behandlungskosten werden durch<br />

die Justiz getragen, falls der Proband selbst mittellos und kein anderer Leistungsträger<br />

kostentragungspflichtig ist.<br />

Im Freistaat Sachsen erfolgte eine institutionelle forensisch-psychiatrische Nachsorge<br />

bisher nur am Standort Leipzig für Personen, die aus der Entziehungsanstalt entlassen<br />

wurden. Auf Grund der dabei gesammelten positiven Erfahrungen und Effekte, sowohl für<br />

die psychische Stabilität des Klienten als auch für die Legalbewährung, ist ein weiterer<br />

Ausbau von FIA im Freistaat Sachsen vorgesehen. Diese zusätzlichen<br />

Nachsorgeeinrichtungen sind personell und finanziell entsprechend auszustatten.<br />

Ziele<br />

• Der Übergang aus dem stationären Maßregelvollzug in die Rehabilitation bzw. die<br />

Resozialisation ist durch die Einrichtung von forensisch-psychiatrischen<br />

Institutsambulanzen an den Maßregelvollzugseinrichtungen, die auch aufsuchend tätig<br />

werden, sicherzustellen.<br />

• Die Ambulanz muss über interdisziplinäre Kompetenz verfügen, die durch<br />

fachärztliche, psychotherapeutische, sozialpädagogische und pflegende Mitarbeiter<br />

entsprechend zu untersetzen ist. Für die Umsetzung des Aufgabenspektrums ist ein<br />

adäquater Personalschlüssel festzulegen.<br />

• Der Aufbau des institutionell getragenen, nachsorgenden Angebotes an den MRV-<br />

Einrichtungen erfolgt in enger Kooperation mit den vorhandenen Strukturen und<br />

Institutionen im komplementären Bereich.<br />

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