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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Einleitung<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Geltungsbereich und Aufbau<br />

Der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen kommt ein hoher Stellenwert<br />

zu. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die Versorgung von Menschen mit akuten<br />

Störungen mit leicht ausgeprägter Symptomatik und geringen Funktionsbeeinträchtigungen<br />

handelt oder um die Versorgung chronifizierter Störungen mit schwer ausgeprägter<br />

Symptomatik und deutlichen Funktionsbeeinträchtigungen. Eine bedarfsgerechte und<br />

modernen fachlichen Standards entsprechende Basisversorgung für die<br />

Gesamtbevölkerung umfasst sowohl hausärztliche, psychiatrische, psychosomatische,<br />

psychotherapeutische und psychologische Kompetenz als auch komplementäre<br />

Hilfsangebote. Die besondere Fürsorgepflicht des Staates gilt psychisch kranken und<br />

psychisch behinderten Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Wahrnehmungsund<br />

Erkenntnisfähigkeiten sowie Handlungsmöglichkeiten, die zu tiefen Störungen des<br />

persönlichen Lebensvollzugs und aller Beziehungen in der natürlichen Umwelt führen<br />

können. Als Qualitätsmaßstab des <strong>Landespsychiatrieplan</strong>s ist folglich vor allem die<br />

Situation der Menschen definiert, die psychiatrische Hilfen benötigen und vom<br />

psychiatrischen Hilfesystem versorgt werden müssen.<br />

Gliederung und Umfang der folgenden Ausführungen werden ganz wesentlich durch<br />

dieses Primat bestimmt. In Ergänzung zu den entsprechenden Ausführungen zur<br />

Grundversorgung von psychisch erkrankten Erwachsenen (Kapitel 4) wird vor allem die<br />

Versorgung von psychisch erkrankten Minderjährigen (Kapitel 5) sowie von<br />

gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen (Kapitel 6) beleuchtet. Die Versorgung von<br />

suchtkranken Menschen wird nur kurz angerissen (Kapitel 7); hierzu wird derzeit der<br />

Landessuchthilfeplan erarbeitet. Kapitel 8 widmet sich der Versorgung von Menschen mit<br />

Doppeldiagnosen, Kapitel 9 der Versorgung von psychosomatisch erkrankten Patienten,<br />

Kapitel 10 psychisch erkrankten Menschen mit Intelligenzminderung, Kapitel 11 der<br />

Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund und Kapitel 12 der forensischpsychiatrischen<br />

Versorgung. Im abschließenden Kapitel 13 werden Möglichkeiten,<br />

Maßnahmen und Mittel zur Umsetzung und Qualitätssicherung diskutiert.<br />

In einleitenden Kapiteln werden zunächst jedoch Hintergrundvariablen geschildert, die für<br />

die Planung und Gestaltung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung<br />

bedeutsam sind. Hierzu zählen Informationen zur Entstehung und zum Verlauf psychischer<br />

Störungen (Kapitel 1.2), zur Häufigkeit psychischer Störungen (Kapitel 1.3), zur gesamtgesellschaftlichen<br />

Relevanz der Thematik (Kapitel 1.4) sowie zu rechtlichen Vorgaben und<br />

Rahmenbedingungen (Kapitel 1.5). Die Entwicklungen seit dem Ersten Sächsischen<br />

<strong>Landespsychiatrieplan</strong> werden in Kapitel 1.6 aufgezeigt und die Notwendigkeit der<br />

Fortschreibung und Weiterentwicklung in Kapitel 1.7.<br />

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