Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Einleitung<br />
1 Einleitung<br />
1.1 Geltungsbereich und Aufbau<br />
Der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen kommt ein hoher Stellenwert<br />
zu. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die Versorgung von Menschen mit akuten<br />
Störungen mit leicht ausgeprägter Symptomatik und geringen Funktionsbeeinträchtigungen<br />
handelt oder um die Versorgung chronifizierter Störungen mit schwer ausgeprägter<br />
Symptomatik und deutlichen Funktionsbeeinträchtigungen. Eine bedarfsgerechte und<br />
modernen fachlichen Standards entsprechende Basisversorgung für die<br />
Gesamtbevölkerung umfasst sowohl hausärztliche, psychiatrische, psychosomatische,<br />
psychotherapeutische und psychologische Kompetenz als auch komplementäre<br />
Hilfsangebote. Die besondere Fürsorgepflicht des Staates gilt psychisch kranken und<br />
psychisch behinderten Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Wahrnehmungsund<br />
Erkenntnisfähigkeiten sowie Handlungsmöglichkeiten, die zu tiefen Störungen des<br />
persönlichen Lebensvollzugs und aller Beziehungen in der natürlichen Umwelt führen<br />
können. Als Qualitätsmaßstab des <strong>Landespsychiatrieplan</strong>s ist folglich vor allem die<br />
Situation der Menschen definiert, die psychiatrische Hilfen benötigen und vom<br />
psychiatrischen Hilfesystem versorgt werden müssen.<br />
Gliederung und Umfang der folgenden Ausführungen werden ganz wesentlich durch<br />
dieses Primat bestimmt. In Ergänzung zu den entsprechenden Ausführungen zur<br />
Grundversorgung von psychisch erkrankten Erwachsenen (Kapitel 4) wird vor allem die<br />
Versorgung von psychisch erkrankten Minderjährigen (Kapitel 5) sowie von<br />
gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen (Kapitel 6) beleuchtet. Die Versorgung von<br />
suchtkranken Menschen wird nur kurz angerissen (Kapitel 7); hierzu wird derzeit der<br />
Landessuchthilfeplan erarbeitet. Kapitel 8 widmet sich der Versorgung von Menschen mit<br />
Doppeldiagnosen, Kapitel 9 der Versorgung von psychosomatisch erkrankten Patienten,<br />
Kapitel 10 psychisch erkrankten Menschen mit Intelligenzminderung, Kapitel 11 der<br />
Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund und Kapitel 12 der forensischpsychiatrischen<br />
Versorgung. Im abschließenden Kapitel 13 werden Möglichkeiten,<br />
Maßnahmen und Mittel zur Umsetzung und Qualitätssicherung diskutiert.<br />
In einleitenden Kapiteln werden zunächst jedoch Hintergrundvariablen geschildert, die für<br />
die Planung und Gestaltung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung<br />
bedeutsam sind. Hierzu zählen Informationen zur Entstehung und zum Verlauf psychischer<br />
Störungen (Kapitel 1.2), zur Häufigkeit psychischer Störungen (Kapitel 1.3), zur gesamtgesellschaftlichen<br />
Relevanz der Thematik (Kapitel 1.4) sowie zu rechtlichen Vorgaben und<br />
Rahmenbedingungen (Kapitel 1.5). Die Entwicklungen seit dem Ersten Sächsischen<br />
<strong>Landespsychiatrieplan</strong> werden in Kapitel 1.6 aufgezeigt und die Notwendigkeit der<br />
Fortschreibung und Weiterentwicklung in Kapitel 1.7.<br />
9