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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung<br />

qualifiziert, um differenzierten Bedarfslagen der Behandlung zu entsprechen.<br />

Psychiatrische Interventionen sollten hier dringend mit pädagogisch-erzieherischen bzw.<br />

verhaltenstherapeutischen Methoden kombiniert sein. Unter dem Dach des<br />

Gemeindepsychiatrischen Verbundes sollten in Kooperation mit dem für Menschen mit<br />

Intelligenzminderung etablierten Versorgungssystem bestehende<br />

Kriseninterventionsmöglichkeiten genutzt und mit dem System der Behindertenbetreuung<br />

vernetzt werden.<br />

In der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Sachsen ist das Angebot an<br />

spezialisierten Versorgungseinrichtungen zur Diagnostik und Therapie psychischer<br />

Erkrankungen bei Menschen mit Intelligenzminderung sehr begrenzt. Das Einzugsgebiet<br />

der existierenden Einrichtungen, die in der Regel als Spezialabteilungen an<br />

Fachkrankenhäusern firmieren, umfasst zwischen 500.000 und 3,8 Mio. Einwohner, so<br />

dass von einer wohnortnahen Versorgung nicht gesprochen werden kann.<br />

Die Einrichtungen halten im Wesentlichen ein stationäres Angebot vor; ihr ambulantes<br />

Angebot hat sich bislang nur sehr zögerlich entwickelt.<br />

Ziele<br />

• Mit dem Ziel einer möglichst vollständig wohnortnahen Behandlung sind die<br />

Einrichtungen der Grundversorgung zur Versorgung von psychisch erkrankten<br />

Menschen mit Intelligenzminderung verpflichtet. Die Versorgung in oft wohnortfernen<br />

spezialisierten Einrichtungen ist zu begrenzen auf die Diagnostik und Therapie<br />

schwerer und komplexer Problemlagen. Spezialisierte Einrichtungen sind nur im<br />

Einzelfall und zeitweilig im Zusammenhang mit spezifischen differentialdiagnostischen<br />

Erwägungen in Anspruch zu nehmen.<br />

• Die behandelnden Einrichtungen der Grundversorgung müssen Möglichkeiten der Ausund<br />

Weiterbildung von Allgemeinärzten, Fachärzten sowie ärztlichen und<br />

psychologischen Psychotherapeuten vorhalten, um das Angebotsspektrum<br />

zielgruppenspezifisch ausgerichtet fachlich und organisatorisch weiterzuentwickeln.<br />

Weitestgehend muss der Zugang zur Grundversorgung niederschwellig gestaltet<br />

werden. Listen mit Angaben zu speziell qualifizierten Ärzten, Fachärzten und<br />

Psychotherapeuten sollten von der KV Sachsen und der Psychotherapeutenkammer<br />

(OPK) leicht zugänglich - zum Beispiel im Internet - zur Verfügung gestellt werden.<br />

• Aufsuchende Angebote sind vorzuziehen, wenn Betroffene aufgrund ihrer Behinderung<br />

im Zusammenhang mit Fremdunterbringung überfordert sind. Behandlungs- und<br />

Betreuungskontinuität ist vor diesem Hintergrund von besonderer Relevanz.<br />

• Die komplexe Thematik sollte in der Ausbildung von Pflegepersonal und<br />

Heilerziehungspflegern verstärkt Berücksichtigung finden; Sensibilisierung für die<br />

besonderen Bedarfe sowie Ansätze psychiatrischer und psychotherapeutischer<br />

Versorgung sollten dabei im Vordergrund stehen.<br />

• Für Menschen mit Intelligenzminderung sind verstärkt gesundheitsfördernde Angebote<br />

zu entwickeln und präventive Maßnahmen zu implementieren.<br />

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