Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderung<br />
qualifiziert, um differenzierten Bedarfslagen der Behandlung zu entsprechen.<br />
Psychiatrische Interventionen sollten hier dringend mit pädagogisch-erzieherischen bzw.<br />
verhaltenstherapeutischen Methoden kombiniert sein. Unter dem Dach des<br />
Gemeindepsychiatrischen Verbundes sollten in Kooperation mit dem für Menschen mit<br />
Intelligenzminderung etablierten Versorgungssystem bestehende<br />
Kriseninterventionsmöglichkeiten genutzt und mit dem System der Behindertenbetreuung<br />
vernetzt werden.<br />
In der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Sachsen ist das Angebot an<br />
spezialisierten Versorgungseinrichtungen zur Diagnostik und Therapie psychischer<br />
Erkrankungen bei Menschen mit Intelligenzminderung sehr begrenzt. Das Einzugsgebiet<br />
der existierenden Einrichtungen, die in der Regel als Spezialabteilungen an<br />
Fachkrankenhäusern firmieren, umfasst zwischen 500.000 und 3,8 Mio. Einwohner, so<br />
dass von einer wohnortnahen Versorgung nicht gesprochen werden kann.<br />
Die Einrichtungen halten im Wesentlichen ein stationäres Angebot vor; ihr ambulantes<br />
Angebot hat sich bislang nur sehr zögerlich entwickelt.<br />
Ziele<br />
• Mit dem Ziel einer möglichst vollständig wohnortnahen Behandlung sind die<br />
Einrichtungen der Grundversorgung zur Versorgung von psychisch erkrankten<br />
Menschen mit Intelligenzminderung verpflichtet. Die Versorgung in oft wohnortfernen<br />
spezialisierten Einrichtungen ist zu begrenzen auf die Diagnostik und Therapie<br />
schwerer und komplexer Problemlagen. Spezialisierte Einrichtungen sind nur im<br />
Einzelfall und zeitweilig im Zusammenhang mit spezifischen differentialdiagnostischen<br />
Erwägungen in Anspruch zu nehmen.<br />
• Die behandelnden Einrichtungen der Grundversorgung müssen Möglichkeiten der Ausund<br />
Weiterbildung von Allgemeinärzten, Fachärzten sowie ärztlichen und<br />
psychologischen Psychotherapeuten vorhalten, um das Angebotsspektrum<br />
zielgruppenspezifisch ausgerichtet fachlich und organisatorisch weiterzuentwickeln.<br />
Weitestgehend muss der Zugang zur Grundversorgung niederschwellig gestaltet<br />
werden. Listen mit Angaben zu speziell qualifizierten Ärzten, Fachärzten und<br />
Psychotherapeuten sollten von der KV Sachsen und der Psychotherapeutenkammer<br />
(OPK) leicht zugänglich - zum Beispiel im Internet - zur Verfügung gestellt werden.<br />
• Aufsuchende Angebote sind vorzuziehen, wenn Betroffene aufgrund ihrer Behinderung<br />
im Zusammenhang mit Fremdunterbringung überfordert sind. Behandlungs- und<br />
Betreuungskontinuität ist vor diesem Hintergrund von besonderer Relevanz.<br />
• Die komplexe Thematik sollte in der Ausbildung von Pflegepersonal und<br />
Heilerziehungspflegern verstärkt Berücksichtigung finden; Sensibilisierung für die<br />
besonderen Bedarfe sowie Ansätze psychiatrischer und psychotherapeutischer<br />
Versorgung sollten dabei im Vordergrund stehen.<br />
• Für Menschen mit Intelligenzminderung sind verstärkt gesundheitsfördernde Angebote<br />
zu entwickeln und präventive Maßnahmen zu implementieren.<br />
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