Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Versorgung psychosomatisch erkrankter Menschen<br />
Ziele<br />
• Die Vermittlung psychosomatischer Fachkompetenz ist in den Weiterbildungsrichtlinien<br />
somatischer Fächer stärker zu verankern.<br />
• Die Kooperation zwischen Hausärzten und somatischen Fachärzten einerseits und in<br />
der Behandlung von psychosomatisch erkrankten Patienten spezialisierten Fachärzten<br />
andererseits ist zu verbessern und umfassend im Sinn einer profilierten Konsiltätigkeit<br />
zu etablieren.<br />
• Im stationären Bereich ist an den somatischen Fachabteilungen Fachwissen in Form<br />
psychosomatisch-psychotherapeutischer Kompetenz zu gewährleisten, zum Beispiel<br />
durch ein umfassendes Angebot an Konsiliar- und Liaisondiensten.<br />
• Kooperation und Vernetzung der stationären Versorgung psychosomatisch erkrankter<br />
Patienten mit der ambulanten Versorgung sind zu stärken.<br />
• Das Angebot tagesklinischer Behandlung ist für Patienten mit psychosomatischen<br />
Erkrankungen bedarfsgerecht zu nutzen.<br />
• Die stationäre Versorgung von Patienten mit psychischen und psychosomatischen<br />
Erkrankungen soll möglichst in einer organisatorisch, räumlich und personell<br />
integrierten Struktur erfolgen.<br />
• Es ist anzustreben, kooperative Versorgungstrukturen zwischen den Fachgebieten<br />
„Psychiatrie und Psychotherapie“ und „Psychosomatische Medizin und<br />
Psychotherapie“ zu entwickeln.<br />
9.2 Rehabilitation<br />
Das System der Rehabilitation stellt im Bereich der Versorgung psychosomatischer<br />
Erkrankungen ein quantitativ bedeutsames Ausmaß der stationären Versorgung dar. Es<br />
handelt sich um einen spezifischen Typ der medizinischen Rehabilitation, bei dem<br />
psychotherapeutischen Interventionen ein besonderer Stellenwert zukommt. Ziel ist es, das<br />
Wechselspiel zwischen somatischen und psychischen Faktoren aufzuzeigen und<br />
therapeutisch zu bearbeiten, um dadurch die Chronifizierung der psychosomatischen<br />
Erkrankung möglichst zu verhindern. Den Rehabilitationseinrichtungen kommen darüber<br />
hinaus umfangreiche Aufgaben im Rahmen der sozialmedizinischen Begutachtungen zu.<br />
Allerdings ist der Begriff der psychosomatischen Rehabilitation etwas missverständlich, da<br />
er impliziert, dass in den psychosomatischen Rehabilitationskliniken Patienten mit<br />
psychosomatischen Erkrankungen rehabilitativ behandelt werden. In der Versorgungsrealität<br />
ist das Diagnosespektrum hingegen weitaus umfassender, und der Übergang<br />
zwischen akutstationärer Behandlung und rehabilitativer Behandlung ist im Bereich der<br />
Psychosomatik fließend. Vor diesem Hintergrund stieg die Zahl der psychosomatischen<br />
Rehabilitationsbetten – entgegen dem Grundprinzip „ambulant vor stationär“ – in den<br />
letzten Jahren an; sie übersteigt die Zahl der so genannten psychosomatischen Akutbetten<br />
erheblich.<br />
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