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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung psychosomatisch erkrankter Menschen<br />

Ziele<br />

• Die Vermittlung psychosomatischer Fachkompetenz ist in den Weiterbildungsrichtlinien<br />

somatischer Fächer stärker zu verankern.<br />

• Die Kooperation zwischen Hausärzten und somatischen Fachärzten einerseits und in<br />

der Behandlung von psychosomatisch erkrankten Patienten spezialisierten Fachärzten<br />

andererseits ist zu verbessern und umfassend im Sinn einer profilierten Konsiltätigkeit<br />

zu etablieren.<br />

• Im stationären Bereich ist an den somatischen Fachabteilungen Fachwissen in Form<br />

psychosomatisch-psychotherapeutischer Kompetenz zu gewährleisten, zum Beispiel<br />

durch ein umfassendes Angebot an Konsiliar- und Liaisondiensten.<br />

• Kooperation und Vernetzung der stationären Versorgung psychosomatisch erkrankter<br />

Patienten mit der ambulanten Versorgung sind zu stärken.<br />

• Das Angebot tagesklinischer Behandlung ist für Patienten mit psychosomatischen<br />

Erkrankungen bedarfsgerecht zu nutzen.<br />

• Die stationäre Versorgung von Patienten mit psychischen und psychosomatischen<br />

Erkrankungen soll möglichst in einer organisatorisch, räumlich und personell<br />

integrierten Struktur erfolgen.<br />

• Es ist anzustreben, kooperative Versorgungstrukturen zwischen den Fachgebieten<br />

„Psychiatrie und Psychotherapie“ und „Psychosomatische Medizin und<br />

Psychotherapie“ zu entwickeln.<br />

9.2 Rehabilitation<br />

Das System der Rehabilitation stellt im Bereich der Versorgung psychosomatischer<br />

Erkrankungen ein quantitativ bedeutsames Ausmaß der stationären Versorgung dar. Es<br />

handelt sich um einen spezifischen Typ der medizinischen Rehabilitation, bei dem<br />

psychotherapeutischen Interventionen ein besonderer Stellenwert zukommt. Ziel ist es, das<br />

Wechselspiel zwischen somatischen und psychischen Faktoren aufzuzeigen und<br />

therapeutisch zu bearbeiten, um dadurch die Chronifizierung der psychosomatischen<br />

Erkrankung möglichst zu verhindern. Den Rehabilitationseinrichtungen kommen darüber<br />

hinaus umfangreiche Aufgaben im Rahmen der sozialmedizinischen Begutachtungen zu.<br />

Allerdings ist der Begriff der psychosomatischen Rehabilitation etwas missverständlich, da<br />

er impliziert, dass in den psychosomatischen Rehabilitationskliniken Patienten mit<br />

psychosomatischen Erkrankungen rehabilitativ behandelt werden. In der Versorgungsrealität<br />

ist das Diagnosespektrum hingegen weitaus umfassender, und der Übergang<br />

zwischen akutstationärer Behandlung und rehabilitativer Behandlung ist im Bereich der<br />

Psychosomatik fließend. Vor diesem Hintergrund stieg die Zahl der psychosomatischen<br />

Rehabilitationsbetten – entgegen dem Grundprinzip „ambulant vor stationär“ – in den<br />

letzten Jahren an; sie übersteigt die Zahl der so genannten psychosomatischen Akutbetten<br />

erheblich.<br />

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