Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Versorgung psychosomatisch erkrankter Menschen<br />
9.1 Akutbehandlung<br />
Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen finden sich in der ambulanten<br />
Akutversorgung meistens in der Praxis von Hausärzten, Internisten und anderen<br />
somatischen Fachärzten, im Rahmen der stationären Akutbehandlung in der Regel in den<br />
unterschiedlichen somatischen Fachabteilungen. Diesen Einrichtungen obliegen damit die<br />
wichtigen Aufgaben der Diagnostik sowie der Initiierung psychosomatischer und<br />
psychotherapeutischer Hilfen.<br />
Allerdings ist die Grundversorgung in diesen Bereichen aufgrund struktureller und<br />
fachlicher Bedingungen oft einseitig somatisch ausgerichtet, so dass das Wechselspiel von<br />
körperlichen und psychischen Faktoren nicht ausreichend beachtet wird und es häufig zu<br />
einem Übermaß somatischer Diagnostik und Therapie (Über- und Fehlversorgung) und zu<br />
einer Vernachlässigung psychosozialer Maßnahmen (Unter- und Fehlversorgung) kommt.<br />
Ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot erfordert daher ein interdisziplinäres<br />
Zusammenarbeiten in Form von Konsiliar- und Liaisondiensten. Flankierende Maßnahmen,<br />
beispielsweise wirtschaftliche Abrechnungsmodalitäten betreffend, sind hierfür<br />
Voraussetzung.<br />
Im ambulanten Bereich wird die Facharztversorgung von allen für die Grundversorgung<br />
von psychisch erkrankten Menschen zuständigen Fachärzten übernommen. Auf die<br />
Diagnostik und Behandlung psychosomatischer Erkrankungen besonders spezialisiert sind<br />
dabei die niedergelassenen Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,<br />
die die Versorgung komplexer und chronischer psychosomatischer Erkrankungen<br />
übernehmen sollen. Allerdings steht im Freistaat Sachsen gegenwärtig für ca. 262.000<br />
Einwohner nur ein solcher Facharzt zur Verfügung, so dass hier von einem nicht<br />
ausreichenden ambulanten Angebot auszugehen ist.<br />
In der stationären Versorgung psychosomatischer Erkrankungen soll der Konsiliar- und<br />
Liaisondienst für die somatischen Abteilungen der Krankenhäuser im Freistaat Sachsen<br />
grundsätzlich von Fachärzten dieser Fachdisziplin erbracht werden. Hierzu ist die<br />
Schaffung von Strukturen und Abrechnungsmechanismen erforderlich.<br />
In den sechs im Freistaat Sachsen etablierten Abteilungen für „Psychosomatische Medizin<br />
und Psychotherapie“ stehen gegenwärtig zur spezialisierten stationären Versorgung von<br />
psychosomatisch erkrankten Patienten 199 Betten zur Verfügung; gleichzeitig wird ein<br />
tagesklinisches Angebot von derzeit 113 Plätzen vorgehalten. Allerdings werden nicht nur<br />
Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen behandelt, sondern zunehmend Patienten<br />
mit „originär“ psychiatrischen Erkrankungen, was mehr und mehr zum Aufbau paralleler<br />
stationärer und tagesklinischer Versorgungsstrukturen für dieselben psychischen<br />
Erkrankungen führt. Dies gilt als problematisch, da es sowohl zu einer Unterversorgung<br />
psychosomatisch erkrankter Patienten als auch zu einer Stigmatisierung schwerer<br />
psychischer Erkrankungen führen kann.<br />
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