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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung psychosomatisch erkrankter Menschen<br />

9.1 Akutbehandlung<br />

Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen finden sich in der ambulanten<br />

Akutversorgung meistens in der Praxis von Hausärzten, Internisten und anderen<br />

somatischen Fachärzten, im Rahmen der stationären Akutbehandlung in der Regel in den<br />

unterschiedlichen somatischen Fachabteilungen. Diesen Einrichtungen obliegen damit die<br />

wichtigen Aufgaben der Diagnostik sowie der Initiierung psychosomatischer und<br />

psychotherapeutischer Hilfen.<br />

Allerdings ist die Grundversorgung in diesen Bereichen aufgrund struktureller und<br />

fachlicher Bedingungen oft einseitig somatisch ausgerichtet, so dass das Wechselspiel von<br />

körperlichen und psychischen Faktoren nicht ausreichend beachtet wird und es häufig zu<br />

einem Übermaß somatischer Diagnostik und Therapie (Über- und Fehlversorgung) und zu<br />

einer Vernachlässigung psychosozialer Maßnahmen (Unter- und Fehlversorgung) kommt.<br />

Ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot erfordert daher ein interdisziplinäres<br />

Zusammenarbeiten in Form von Konsiliar- und Liaisondiensten. Flankierende Maßnahmen,<br />

beispielsweise wirtschaftliche Abrechnungsmodalitäten betreffend, sind hierfür<br />

Voraussetzung.<br />

Im ambulanten Bereich wird die Facharztversorgung von allen für die Grundversorgung<br />

von psychisch erkrankten Menschen zuständigen Fachärzten übernommen. Auf die<br />

Diagnostik und Behandlung psychosomatischer Erkrankungen besonders spezialisiert sind<br />

dabei die niedergelassenen Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,<br />

die die Versorgung komplexer und chronischer psychosomatischer Erkrankungen<br />

übernehmen sollen. Allerdings steht im Freistaat Sachsen gegenwärtig für ca. 262.000<br />

Einwohner nur ein solcher Facharzt zur Verfügung, so dass hier von einem nicht<br />

ausreichenden ambulanten Angebot auszugehen ist.<br />

In der stationären Versorgung psychosomatischer Erkrankungen soll der Konsiliar- und<br />

Liaisondienst für die somatischen Abteilungen der Krankenhäuser im Freistaat Sachsen<br />

grundsätzlich von Fachärzten dieser Fachdisziplin erbracht werden. Hierzu ist die<br />

Schaffung von Strukturen und Abrechnungsmechanismen erforderlich.<br />

In den sechs im Freistaat Sachsen etablierten Abteilungen für „Psychosomatische Medizin<br />

und Psychotherapie“ stehen gegenwärtig zur spezialisierten stationären Versorgung von<br />

psychosomatisch erkrankten Patienten 199 Betten zur Verfügung; gleichzeitig wird ein<br />

tagesklinisches Angebot von derzeit 113 Plätzen vorgehalten. Allerdings werden nicht nur<br />

Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen behandelt, sondern zunehmend Patienten<br />

mit „originär“ psychiatrischen Erkrankungen, was mehr und mehr zum Aufbau paralleler<br />

stationärer und tagesklinischer Versorgungsstrukturen für dieselben psychischen<br />

Erkrankungen führt. Dies gilt als problematisch, da es sowohl zu einer Unterversorgung<br />

psychosomatisch erkrankter Patienten als auch zu einer Stigmatisierung schwerer<br />

psychischer Erkrankungen führen kann.<br />

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