Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
Entwurf Landespsychiatrieplan A Grundlagen
Landespsychiatrieplan Einleitung 1 Einleitung 1.1 Geltungsbereich und Aufbau Der Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen kommt ein hoher Stellenwert zu. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die Versorgung von Menschen mit akuten Störungen mit leicht ausgeprägter Symptomatik und geringen Funktionsbeeinträchtigungen handelt oder um die Versorgung chronifizierter Störungen mit schwer ausgeprägter Symptomatik und deutlichen Funktionsbeeinträchtigungen. Eine bedarfsgerechte und modernen fachlichen Standards entsprechende Basisversorgung für die Gesamtbevölkerung umfasst sowohl hausärztliche, psychiatrische, psychosomatische, psychotherapeutische und psychologische Kompetenz als auch komplementäre Hilfsangebote. Die besondere Fürsorgepflicht des Staates gilt psychisch kranken und psychisch behinderten Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Wahrnehmungsund Erkenntnisfähigkeiten sowie Handlungsmöglichkeiten, die zu tiefen Störungen des persönlichen Lebensvollzugs und aller Beziehungen in der natürlichen Umwelt führen können. Als Qualitätsmaßstab des Landespsychiatrieplans ist folglich vor allem die Situation der Menschen definiert, die psychiatrische Hilfen benötigen und vom psychiatrischen Hilfesystem versorgt werden müssen. Gliederung und Umfang der folgenden Ausführungen werden ganz wesentlich durch dieses Primat bestimmt. In Ergänzung zu den entsprechenden Ausführungen zur Grundversorgung von psychisch erkrankten Erwachsenen (Kapitel 4) wird vor allem die Versorgung von psychisch erkrankten Minderjährigen (Kapitel 5) sowie von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen (Kapitel 6) beleuchtet. Die Versorgung von suchtkranken Menschen wird nur kurz angerissen (Kapitel 7); hierzu wird derzeit der Landessuchthilfeplan erarbeitet. Kapitel 8 widmet sich der Versorgung von Menschen mit Doppeldiagnosen, Kapitel 9 der Versorgung von psychosomatisch erkrankten Patienten, Kapitel 10 psychisch erkrankten Menschen mit Intelligenzminderung, Kapitel 11 der Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund und Kapitel 12 der forensischpsychiatrischen Versorgung. Im abschließenden Kapitel 13 werden Möglichkeiten, Maßnahmen und Mittel zur Umsetzung und Qualitätssicherung diskutiert. In einleitenden Kapiteln werden zunächst jedoch Hintergrundvariablen geschildert, die für die Planung und Gestaltung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung bedeutsam sind. Hierzu zählen Informationen zur Entstehung und zum Verlauf psychischer Störungen (Kapitel 1.2), zur Häufigkeit psychischer Störungen (Kapitel 1.3), zur gesamtgesellschaftlichen Relevanz der Thematik (Kapitel 1.4) sowie zu rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen (Kapitel 1.5). Die Entwicklungen seit dem Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplan werden in Kapitel 1.6 aufgezeigt und die Notwendigkeit der Fortschreibung und Weiterentwicklung in Kapitel 1.7. 9
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