Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

20.03.2014 Aufrufe

Landespsychiatrieplan Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen und im Umfang im Sinne einer gemeindenahen Versorgung bedarfsgerecht und regionsspezifisch zu gestalten. • Eine Abgrenzung zu Leistungen und Angeboten im Rahmen der Pflegeversicherung ist dabei ebenso erforderlich wie eine Abstimmung mit dem im Sächsischen Geriatrieplan vorgesehenen Aufbau gerontopsychiatrischer Tageskliniken. 6.10 Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe Ein bedeutender Anteil der Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen wird in stationären Einrichtungen der Altenhilfe geleistet, in denen alte Menschen betreut und gepflegt werden. Der Anteil gerontopsychiatrisch erkrankter Heimbewohner erhöht sich seit Jahren; er liegt gegenwärtig in vielen Alten- und Pflegeheimen bei mehr als 50 % und wird voraussichtlich weiter steigen. Am häufigsten sind Demenzerkrankungen, gefolgt von depressiven Erkrankungen. Die Versorgung erfolgt im Idealfall diagnosebezogen durch qualifiziertes Pflegepersonal in kleinen Einheiten, deren bauliche Voraussetzungen den Anforderungen - z.B. an die Betreuung demenzkranker Patienten - genügen. Die Facharztbetreuung sollte regelmäßig und aufsuchend erfolgen. Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit 860 stationäre Pflegeeinrichtungen (inkl. Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Stand 01.01.2011), deren Platzkapazität etwa 11 Plätzen je 1.000 Einwohner entspricht. Ziele • Die Einrichtungen sind gemeindenah zu führen und mit anderen gerontopsychiatrischen Angeboten zu vernetzen. Die Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten und Hausärzten ist unerlässlich. • Die Einrichtungen müssen personell, strukturell und baulich den besonderen Bedürfnissen an die Versorgung vor allem demenziell erkrankter Menschen entsprechen und den Bewohnern ein selbstbestimmtes Leben und Mobilität ermöglichen. Ein ausreichendes Angebot an Plätzen zu einer geschlossenen Unterbringung gemäß § 1906 BGB ist vorzuhalten. Der Umgang mit diesem Personenkreis vor Ort sollte sich an Leitlinien ausrichten. 6.11 Einrichtungen für Beratung, Begleitung und Tagesstrukturierung (BBT) Bei einer BBT-Stelle handelt es sich um ein umfassendes niedrigschwelliges Beratungsund Betreuungsangebot für ältere Menschen mit psychischen Problemen, die trotz Erkrankung weitgehend selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben können. Das Angebot umfasst die Begleitung durch regelmäßige Hausbesuche, Beratungsgespräche zu psychischen Veränderungen im Alter, die Vermittlung von Hilfen 76

Landespsychiatrieplan Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Hilfen bei der Erstellung einer individuellen Tagesstruktur. Weitere Leistungen sind Entlastungsgespräche mit Betroffenen und Angehörigen, organisatorische Hilfen zur Inanspruchnahme ambulanter Pflege, Vermittlung in Gerontopsychiatrische Tagesstätten sowie Unterstützung in ärztlichen und behördlichen Angelegenheiten, außerdem Gedächtnistraining und Begegnungsangebote. Im Freistaat Sachsen ergänzen vereinzelte BBT das allgemeine Beratungsangebot für ältere Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen. Ziel • Diese niedrigschwelligen Angebote sollen das gesamte gerontopsychiatrische Störungsspektrum abdecken und ggf. in andere angemessene Versorgungsstrukturen vermitteln. 6.12 Vernetzung gerontopsychiatrischer Angebotsformen Die Vernetzung verschiedener Angebotsformen ist im Bereich der Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen – wie in der geriatrischen Versorgung generell – von großer Bedeutung. Um eine fachspezifische, qualitätsgesicherte und auf die jeweiligen Bedürfnisse des einzelnen Patienten abgestellte Versorgung zu sichern bzw. weiter auszubauen, muss diese zukünftig weniger in „Monostrukturen“ angesiedelt sein, sondern unter Einbeziehung der Gerontopsychiatrie zu einem geriatrischen Versorgungsnetzwerk entsprechend dem Geriatriekonzept des Freistaates Sachsen weiterentwickelt werden. Zur Koordinierung hat sich die Schaffung gerontopsychiatrisch-geriatrischer Verbunde bewährt. Wichtig ist dabei die verpflichtende Einbindung aller Bereiche der geriatrischen Versorgung sowie des psychiatrischen Versorgungssystems, damit die erfolgreichen Versorgungsformen der Psychiatrie auch in diesem Bereich Anwendung finden. Mit Blick auf das Ziel, allen geriatrischen Patienten in Sachsen einen wohnortnahen Zugang zu einer hochwertigen und effizienten Diagnostik und Therapie inklusive rehabilitativer Angebote zu gewährleisten, wird angestrebt, regionale Versorgungsnetzwerke zu etablieren. Diese bestehen aus geriatrischen Zentren an Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen (Leiteinrichtungen) in Kooperation mit Krankenhäusern, Schwerpunktpraxen, Hausärzten und niedergelassenen Fachärzten, ambulanten- und stationären Reha- Einrichtungen, Pflegeheimen und -diensten, therapeutischen und psychosozialen sowie ergänzenden Diensten, Kommunen, Wohnungswirtschaft und Sozialorganisationen. Ziel sollte sein, eine belastbare Schnittstelle zum PflegeNetz zu entwickeln. Dabei soll das geriatrische Zentrum als Mittelpunkt des geriatrischen Versorgungsnetzwerkes besondere Aufgaben zentral und ggf. überregional wahrnehmen. Insbesondere ist dabei die fachspezifische Koordinierung der Patientenversorgung zu nennen. Das geriatrische Assessment bildet bei dieser Aufgabe das zentrale Steuerungsinstrument im Versorgungsnetzwerk. Durch die im Rahmen des Assessments gewonnenen Ergebnisse kann ein sachlicher Bezug zwischen dem konkreten Versorgungsbedarf des geriatrischen 77

<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen<br />

und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Hilfen bei der Erstellung einer<br />

individuellen Tagesstruktur. Weitere Leistungen sind Entlastungsgespräche mit<br />

Betroffenen und Angehörigen, organisatorische Hilfen zur Inanspruchnahme ambulanter<br />

Pflege, Vermittlung in Gerontopsychiatrische Tagesstätten sowie Unterstützung in<br />

ärztlichen und behördlichen Angelegenheiten, außerdem Gedächtnistraining und<br />

Begegnungsangebote.<br />

Im Freistaat Sachsen ergänzen vereinzelte BBT das allgemeine Beratungsangebot für<br />

ältere Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen.<br />

Ziel<br />

• Diese niedrigschwelligen Angebote sollen das gesamte gerontopsychiatrische<br />

Störungsspektrum abdecken und ggf. in andere angemessene Versorgungsstrukturen<br />

vermitteln.<br />

6.12 Vernetzung gerontopsychiatrischer Angebotsformen<br />

Die Vernetzung verschiedener Angebotsformen ist im Bereich der Versorgung<br />

gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen – wie in der geriatrischen Versorgung generell –<br />

von großer Bedeutung. Um eine fachspezifische, qualitätsgesicherte und auf die jeweiligen<br />

Bedürfnisse des einzelnen Patienten abgestellte Versorgung zu sichern bzw. weiter<br />

auszubauen, muss diese zukünftig weniger in „Monostrukturen“ angesiedelt sein, sondern<br />

unter Einbeziehung der Gerontopsychiatrie zu einem geriatrischen Versorgungsnetzwerk<br />

entsprechend dem Geriatriekonzept des Freistaates Sachsen weiterentwickelt werden. Zur<br />

Koordinierung hat sich die Schaffung gerontopsychiatrisch-geriatrischer Verbunde bewährt.<br />

Wichtig ist dabei die verpflichtende Einbindung aller Bereiche der geriatrischen Versorgung<br />

sowie des psychiatrischen Versorgungssystems, damit die erfolgreichen<br />

Versorgungsformen der Psychiatrie auch in diesem Bereich Anwendung finden.<br />

Mit Blick auf das Ziel, allen geriatrischen Patienten in Sachsen einen wohnortnahen Zugang<br />

zu einer hochwertigen und effizienten Diagnostik und Therapie inklusive rehabilitativer<br />

Angebote zu gewährleisten, wird angestrebt, regionale Versorgungsnetzwerke zu<br />

etablieren. Diese bestehen aus geriatrischen Zentren an Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen<br />

(Leiteinrichtungen) in Kooperation mit Krankenhäusern, Schwerpunktpraxen,<br />

Hausärzten und niedergelassenen Fachärzten, ambulanten- und stationären Reha-<br />

Einrichtungen, Pflegeheimen und -diensten, therapeutischen und psychosozialen sowie<br />

ergänzenden Diensten, Kommunen, Wohnungswirtschaft und Sozialorganisationen. Ziel<br />

sollte sein, eine belastbare Schnittstelle zum PflegeNetz zu entwickeln.<br />

Dabei soll das geriatrische Zentrum als Mittelpunkt des geriatrischen Versorgungsnetzwerkes<br />

besondere Aufgaben zentral und ggf. überregional wahrnehmen. Insbesondere ist<br />

dabei die fachspezifische Koordinierung der Patientenversorgung zu nennen. Das<br />

geriatrische Assessment bildet bei dieser Aufgabe das zentrale Steuerungsinstrument im<br />

Versorgungsnetzwerk. Durch die im Rahmen des Assessments gewonnenen Ergebnisse<br />

kann ein sachlicher Bezug zwischen dem konkreten Versorgungsbedarf des geriatrischen<br />

77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!