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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen<br />

und im Umfang im Sinne einer gemeindenahen Versorgung bedarfsgerecht und<br />

regionsspezifisch zu gestalten.<br />

• Eine Abgrenzung zu Leistungen und Angeboten im Rahmen der Pflegeversicherung ist<br />

dabei ebenso erforderlich wie eine Abstimmung mit dem im Sächsischen Geriatrieplan<br />

vorgesehenen Aufbau gerontopsychiatrischer Tageskliniken.<br />

6.10 Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe<br />

Ein bedeutender Anteil der Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen wird in<br />

stationären Einrichtungen der Altenhilfe geleistet, in denen alte Menschen betreut und<br />

gepflegt werden. Der Anteil gerontopsychiatrisch erkrankter Heimbewohner erhöht sich seit<br />

Jahren; er liegt gegenwärtig in vielen Alten- und Pflegeheimen bei mehr als 50 % und wird<br />

voraussichtlich weiter steigen. Am häufigsten sind Demenzerkrankungen, gefolgt von<br />

depressiven Erkrankungen.<br />

Die Versorgung erfolgt im Idealfall diagnosebezogen durch qualifiziertes Pflegepersonal in<br />

kleinen Einheiten, deren bauliche Voraussetzungen den Anforderungen - z.B. an die<br />

Betreuung demenzkranker Patienten - genügen. Die Facharztbetreuung sollte regelmäßig<br />

und aufsuchend erfolgen.<br />

Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit 860 stationäre Pflegeeinrichtungen (inkl.<br />

Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Stand 01.01.2011), deren Platzkapazität etwa 11<br />

Plätzen je 1.000 Einwohner entspricht.<br />

Ziele<br />

• Die Einrichtungen sind gemeindenah zu führen und mit anderen<br />

gerontopsychiatrischen Angeboten zu vernetzen. Die Kooperation mit<br />

niedergelassenen Fachärzten und Hausärzten ist unerlässlich.<br />

• Die Einrichtungen müssen personell, strukturell und baulich den besonderen<br />

Bedürfnissen an die Versorgung vor allem demenziell erkrankter Menschen<br />

entsprechen und den Bewohnern ein selbstbestimmtes Leben und Mobilität<br />

ermöglichen. Ein ausreichendes Angebot an Plätzen zu einer geschlossenen<br />

Unterbringung gemäß § 1906 BGB ist vorzuhalten. Der Umgang mit diesem<br />

Personenkreis vor Ort sollte sich an Leitlinien ausrichten.<br />

6.11 Einrichtungen für Beratung, Begleitung und<br />

Tagesstrukturierung (BBT)<br />

Bei einer BBT-Stelle handelt es sich um ein umfassendes niedrigschwelliges Beratungsund<br />

Betreuungsangebot für ältere Menschen mit psychischen Problemen, die trotz<br />

Erkrankung weitgehend selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben können.<br />

Das Angebot umfasst die Begleitung durch regelmäßige Hausbesuche,<br />

Beratungsgespräche zu psychischen Veränderungen im Alter, die Vermittlung von Hilfen<br />

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