Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen<br />
und im Umfang im Sinne einer gemeindenahen Versorgung bedarfsgerecht und<br />
regionsspezifisch zu gestalten.<br />
• Eine Abgrenzung zu Leistungen und Angeboten im Rahmen der Pflegeversicherung ist<br />
dabei ebenso erforderlich wie eine Abstimmung mit dem im Sächsischen Geriatrieplan<br />
vorgesehenen Aufbau gerontopsychiatrischer Tageskliniken.<br />
6.10 Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe<br />
Ein bedeutender Anteil der Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen wird in<br />
stationären Einrichtungen der Altenhilfe geleistet, in denen alte Menschen betreut und<br />
gepflegt werden. Der Anteil gerontopsychiatrisch erkrankter Heimbewohner erhöht sich seit<br />
Jahren; er liegt gegenwärtig in vielen Alten- und Pflegeheimen bei mehr als 50 % und wird<br />
voraussichtlich weiter steigen. Am häufigsten sind Demenzerkrankungen, gefolgt von<br />
depressiven Erkrankungen.<br />
Die Versorgung erfolgt im Idealfall diagnosebezogen durch qualifiziertes Pflegepersonal in<br />
kleinen Einheiten, deren bauliche Voraussetzungen den Anforderungen - z.B. an die<br />
Betreuung demenzkranker Patienten - genügen. Die Facharztbetreuung sollte regelmäßig<br />
und aufsuchend erfolgen.<br />
Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit 860 stationäre Pflegeeinrichtungen (inkl.<br />
Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Stand 01.01.2011), deren Platzkapazität etwa 11<br />
Plätzen je 1.000 Einwohner entspricht.<br />
Ziele<br />
• Die Einrichtungen sind gemeindenah zu führen und mit anderen<br />
gerontopsychiatrischen Angeboten zu vernetzen. Die Kooperation mit<br />
niedergelassenen Fachärzten und Hausärzten ist unerlässlich.<br />
• Die Einrichtungen müssen personell, strukturell und baulich den besonderen<br />
Bedürfnissen an die Versorgung vor allem demenziell erkrankter Menschen<br />
entsprechen und den Bewohnern ein selbstbestimmtes Leben und Mobilität<br />
ermöglichen. Ein ausreichendes Angebot an Plätzen zu einer geschlossenen<br />
Unterbringung gemäß § 1906 BGB ist vorzuhalten. Der Umgang mit diesem<br />
Personenkreis vor Ort sollte sich an Leitlinien ausrichten.<br />
6.11 Einrichtungen für Beratung, Begleitung und<br />
Tagesstrukturierung (BBT)<br />
Bei einer BBT-Stelle handelt es sich um ein umfassendes niedrigschwelliges Beratungsund<br />
Betreuungsangebot für ältere Menschen mit psychischen Problemen, die trotz<br />
Erkrankung weitgehend selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben können.<br />
Das Angebot umfasst die Begleitung durch regelmäßige Hausbesuche,<br />
Beratungsgespräche zu psychischen Veränderungen im Alter, die Vermittlung von Hilfen<br />
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