Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
Landespsychiatrieplan Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen 6.6 Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege ist ein vorübergehendes stationäres Pflege- und Betreuungsangebot, das die Möglichkeit bietet, Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, für einen bestimmten Zeitraum in einer stationären Einrichtung zu versorgen. Ziel sind vor allem die Vermeidung und Verkürzung von Krankenhaus- und Heimaufenthalten oder die Aktivierung der Pflegebedürftigen; das Angebot kann aber auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Versorgung im häuslichen Umfeld vorübergehend nicht gewährleistet werden kann. Plätze für Kurzzeitpflege werden v.a. in bestehenden Alten- und Pflegeheimen vorgehalten, alternativ auch in ausgewiesenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Ein Anspruch besteht für die Höchstdauer von acht Wochen im Jahr. Ziel • Das Angebot an Kurzzeitpflege ist regional und bedarfsgerecht vorzuhalten, vorwiegend durch die bestehenden Strukturen der Altenhilfe (z. B. Alten- und Pflegeheime). 6.7 Psychiatrische Institutsambulanzen Die Institutsambulanzen haben auch in der Versorgung älterer psychisch erkrankter Menschen den in Kapitel 4.2.5 definierten Versorgungsauftrag. Sie halten hierzu inzwischen häufig ein spezielles Angebot vor, das vor allem Aufgaben der Diagnostik und Klassifikation von fortschreitenden Hirnleistungsstörungen, die Abklärung zusätzlicher psychiatrischer Erkrankungen und die Planung und Initiierung medikamentöser und nichtmedikamentöser Behandlungsstrategien übernimmt. Allerdings wird dieses Angebot im Freistaat Sachsen nicht flächendeckend angeboten, so dass die betroffenen Personen häufig einen langen Anfahrtsweg auf sich nehmen müssen. Ziele • Das Angebot ist im Sinn einer bedarfsgerechten gerontopsychiatrischen Versorgung zu sichern. • Die Zusammenarbeit der Institutsambulanzen vor allem mit den niedergelassenen Fachärzten ist erforderlich. 6.8 Krankenhaus Der Bereich der stationären Versorgung psychisch erkrankter Menschen hat sich im Freistaat Sachsen in den letzten zwei Jahrzehnten grundlegend verändert (vgl. Kapitel 4.3.2), so dass auch die älteren psychisch erkrankten Menschen von einer verbesserten Versorgungssituation profitieren. Die Gerontopsychiatrie ist Bestandteil des Vollversorgungsauftrages der psychiatrischen Krankenhäuser und psychiatrischen Abteilungen und somit von allen Kliniken mit psychiatrischem Versorgungsauftrag zu 74
Landespsychiatrieplan Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen gewährleisten. Die Versorgung selbst erfolgt dabei unter unterschiedlichen konzeptionellen Rahmenbedingungen, nämlich in speziell etablierten gerontopsychiatrischen Stationen, in allgemeinpsychiatrischen Stationen oder in internistischen und geriatrischen Stationen an Allgemeinkrankenhäusern. Die Versorgung in spezialisierten gerontopsychiatrischen Stationen bietet weit stärker als in den allgemeinpsychiatrischen Stationen den Vorteil störungsspezifischer Behandlungsmöglichkeiten, nachteilig ist die Absonderung der älteren Menschen. Auf allgemeinpsychiatrischen Stationen führen der Pflegeaufwand und die Multimorbidität der Patienten häufig dazu, dass die Versorgung nicht in notwendigem Ausmaß geleistet werden kann; vor allem für Patienten mit demenziellen Erkrankungen sind die räumlichen und personellen Bedingungen in der Regel nicht adäquat. Allerdings wird die Isolierung älterer Menschen vermieden. Die Versorgung auf internistischen und geriatrischen Stationen in Allgemeinkrankenhäusern erfordert die Verfügbarkeit eines psychiatrischen Konsiliar- oder Liaisondienstes. Ziele • Die gerontopsychiatrischen stationären Angebote sind an den jeweiligen Bedarf sowohl personell als auch strukturell anzupassen. • Die verschiedenen Abteilungen der Krankenhäuser, in denen Patienten mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen behandelt werden, müssen räumlich entsprechend ausgestattet sein. • Das Angebot interdisziplinärer Versorgung ist zu erweitern, etwa durch die Schaffung gerontopsychiatrisch-geriatrischer Stationen. Die Versorgung in somatischen und psychiatrischen Abteilungen ist stärker zu vernetzen. Es ist dabei zu beachten, dass ein multidisziplinäres ärztliches und nicht-ärztliches Team erforderlich ist. • Die fachspezifische Fort- und Weiterbildung aller an der psychiatrischpsychotherapeutischen Versorgung beteiligten Mitarbeiter ist zu gewährleisten. 6.9 Tageskliniken Tageskliniken vervollständigen mit ihrem typischen Leistungsspektrum auch in der gerontopsychiatrischen Behandlung das Angebot der stationären Versorgung (vgl. Kapitel 4.3.1.1). Ein besonderes Problem ist allerdings die erheblich eingeschränkte Mobilität der älteren Patienten. Aus diesem Grund sind Regelungen zu Fahrdiensten zwingender Bestandteil der tagesklinischen Konzeption. Spezialisierte gerontopsychiatrische tagesklinische Angebote existiert gegenwärtig nur an wenigen Standorten im Freistaat Sachsen. Ziele • Das Angebot der gerontopsychiatrischen tagesklinischen Versorgung ist konzeptionell 75
- Seite 23 und 24: Landespsychiatrieplan Grundprinzipi
- Seite 25 und 26: Landespsychiatrieplan Grundprinzipi
- Seite 27 und 28: Landespsychiatrieplan Förderung un
- Seite 29 und 30: Landespsychiatrieplan Förderung un
- Seite 31 und 32: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 33 und 34: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 35 und 36: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 37 und 38: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 39 und 40: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 41 und 42: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 43 und 44: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 45 und 46: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 47 und 48: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 49 und 50: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 51 und 52: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 53 und 54: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 55 und 56: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 57 und 58: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 59 und 60: Landespsychiatrieplan Grundversorgu
- Seite 61 und 62: Landespsychiatrieplan Versorgung ps
- Seite 63 und 64: Landespsychiatrieplan Versorgung ps
- Seite 65 und 66: Landespsychiatrieplan Versorgung ps
- Seite 67 und 68: Landespsychiatrieplan Versorgung ps
- Seite 69 und 70: Landespsychiatrieplan Versorgung ps
- Seite 71 und 72: Landespsychiatrieplan Versorgung ge
- Seite 73: Landespsychiatrieplan Versorgung ge
- Seite 77 und 78: Landespsychiatrieplan Versorgung ge
- Seite 79 und 80: Landespsychiatrieplan Versorgung su
- Seite 81 und 82: Landespsychiatrieplan Versorgung vo
- Seite 83 und 84: Landespsychiatrieplan Versorgung ps
- Seite 85 und 86: Landespsychiatrieplan Versorgung ps
- Seite 87 und 88: Landespsychiatrieplan Versorgung vo
- Seite 89 und 90: Landespsychiatrieplan Versorgung vo
- Seite 91 und 92: Landespsychiatrieplan Forensisch-ps
- Seite 93 und 94: Landespsychiatrieplan Forensisch-ps
- Seite 95 und 96: Landespsychiatrieplan C Umsetzung 9
- Seite 97 und 98: Landespsychiatrieplan Maßnahmen zu
- Seite 99 und 100: Landespsychiatrieplan Literaturverz
- Seite 101 und 102: Landespsychiatrieplan Anhang Anhang
- Seite 103 und 104: ANHANG 1 Behinderung als Komplement
- Seite 105 und 106: ANHANG 1 In diesem Prozess nimmt di
- Seite 107 und 108: ANHANG 1 Chronisch psychisch kranke
- Seite 109 und 110: Gesamtkonzept zur Behandlung, Rehab
- Seite 111 und 112: Nordsachsen Leipzig Landkreis Leipz
- Seite 113 und 114: Nordsachsen Leipzig Landkreis Leipz
- Seite 115 und 116: Nordsachsen Leipzig Landkreis Leipz
<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen<br />
6.6 Kurzzeitpflege<br />
Die Kurzzeitpflege ist ein vorübergehendes stationäres Pflege- und Betreuungsangebot,<br />
das die Möglichkeit bietet, Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, für einen<br />
bestimmten Zeitraum in einer stationären Einrichtung zu versorgen. Ziel sind vor allem die<br />
Vermeidung und Verkürzung von Krankenhaus- und Heimaufenthalten oder die Aktivierung<br />
der Pflegebedürftigen; das Angebot kann aber auch dann in Anspruch genommen werden,<br />
wenn die Versorgung im häuslichen Umfeld vorübergehend nicht gewährleistet werden<br />
kann. Plätze für Kurzzeitpflege werden v.a. in bestehenden Alten- und Pflegeheimen<br />
vorgehalten, alternativ auch in ausgewiesenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Ein Anspruch<br />
besteht für die Höchstdauer von acht Wochen im Jahr.<br />
Ziel<br />
• Das Angebot an Kurzzeitpflege ist regional und bedarfsgerecht vorzuhalten,<br />
vorwiegend durch die bestehenden Strukturen der Altenhilfe (z. B. Alten- und<br />
Pflegeheime).<br />
6.7 Psychiatrische Institutsambulanzen<br />
Die Institutsambulanzen haben auch in der Versorgung älterer psychisch erkrankter<br />
Menschen den in Kapitel 4.2.5 definierten Versorgungsauftrag. Sie halten hierzu<br />
inzwischen häufig ein spezielles Angebot vor, das vor allem Aufgaben der Diagnostik und<br />
Klassifikation von fortschreitenden Hirnleistungsstörungen, die Abklärung zusätzlicher<br />
psychiatrischer Erkrankungen und die Planung und Initiierung medikamentöser und nichtmedikamentöser<br />
Behandlungsstrategien übernimmt. Allerdings wird dieses Angebot im<br />
Freistaat Sachsen nicht flächendeckend angeboten, so dass die betroffenen Personen<br />
häufig einen langen Anfahrtsweg auf sich nehmen müssen.<br />
Ziele<br />
• Das Angebot ist im Sinn einer bedarfsgerechten gerontopsychiatrischen Versorgung zu<br />
sichern.<br />
• Die Zusammenarbeit der Institutsambulanzen vor allem mit den niedergelassenen<br />
Fachärzten ist erforderlich.<br />
6.8 Krankenhaus<br />
Der Bereich der stationären Versorgung psychisch erkrankter Menschen hat sich im<br />
Freistaat Sachsen in den letzten zwei Jahrzehnten grundlegend verändert (vgl. Kapitel<br />
4.3.2), so dass auch die älteren psychisch erkrankten Menschen von einer verbesserten<br />
Versorgungssituation profitieren. Die Gerontopsychiatrie ist Bestandteil des<br />
Vollversorgungsauftrages der psychiatrischen Krankenhäuser und psychiatrischen<br />
Abteilungen und somit von allen Kliniken mit psychiatrischem Versorgungsauftrag zu<br />
74