Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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20.03.2014 Aufrufe

Landespsychiatrieplan Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen 6.6 Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege ist ein vorübergehendes stationäres Pflege- und Betreuungsangebot, das die Möglichkeit bietet, Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, für einen bestimmten Zeitraum in einer stationären Einrichtung zu versorgen. Ziel sind vor allem die Vermeidung und Verkürzung von Krankenhaus- und Heimaufenthalten oder die Aktivierung der Pflegebedürftigen; das Angebot kann aber auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Versorgung im häuslichen Umfeld vorübergehend nicht gewährleistet werden kann. Plätze für Kurzzeitpflege werden v.a. in bestehenden Alten- und Pflegeheimen vorgehalten, alternativ auch in ausgewiesenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Ein Anspruch besteht für die Höchstdauer von acht Wochen im Jahr. Ziel • Das Angebot an Kurzzeitpflege ist regional und bedarfsgerecht vorzuhalten, vorwiegend durch die bestehenden Strukturen der Altenhilfe (z. B. Alten- und Pflegeheime). 6.7 Psychiatrische Institutsambulanzen Die Institutsambulanzen haben auch in der Versorgung älterer psychisch erkrankter Menschen den in Kapitel 4.2.5 definierten Versorgungsauftrag. Sie halten hierzu inzwischen häufig ein spezielles Angebot vor, das vor allem Aufgaben der Diagnostik und Klassifikation von fortschreitenden Hirnleistungsstörungen, die Abklärung zusätzlicher psychiatrischer Erkrankungen und die Planung und Initiierung medikamentöser und nichtmedikamentöser Behandlungsstrategien übernimmt. Allerdings wird dieses Angebot im Freistaat Sachsen nicht flächendeckend angeboten, so dass die betroffenen Personen häufig einen langen Anfahrtsweg auf sich nehmen müssen. Ziele • Das Angebot ist im Sinn einer bedarfsgerechten gerontopsychiatrischen Versorgung zu sichern. • Die Zusammenarbeit der Institutsambulanzen vor allem mit den niedergelassenen Fachärzten ist erforderlich. 6.8 Krankenhaus Der Bereich der stationären Versorgung psychisch erkrankter Menschen hat sich im Freistaat Sachsen in den letzten zwei Jahrzehnten grundlegend verändert (vgl. Kapitel 4.3.2), so dass auch die älteren psychisch erkrankten Menschen von einer verbesserten Versorgungssituation profitieren. Die Gerontopsychiatrie ist Bestandteil des Vollversorgungsauftrages der psychiatrischen Krankenhäuser und psychiatrischen Abteilungen und somit von allen Kliniken mit psychiatrischem Versorgungsauftrag zu 74

Landespsychiatrieplan Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen gewährleisten. Die Versorgung selbst erfolgt dabei unter unterschiedlichen konzeptionellen Rahmenbedingungen, nämlich in speziell etablierten gerontopsychiatrischen Stationen, in allgemeinpsychiatrischen Stationen oder in internistischen und geriatrischen Stationen an Allgemeinkrankenhäusern. Die Versorgung in spezialisierten gerontopsychiatrischen Stationen bietet weit stärker als in den allgemeinpsychiatrischen Stationen den Vorteil störungsspezifischer Behandlungsmöglichkeiten, nachteilig ist die Absonderung der älteren Menschen. Auf allgemeinpsychiatrischen Stationen führen der Pflegeaufwand und die Multimorbidität der Patienten häufig dazu, dass die Versorgung nicht in notwendigem Ausmaß geleistet werden kann; vor allem für Patienten mit demenziellen Erkrankungen sind die räumlichen und personellen Bedingungen in der Regel nicht adäquat. Allerdings wird die Isolierung älterer Menschen vermieden. Die Versorgung auf internistischen und geriatrischen Stationen in Allgemeinkrankenhäusern erfordert die Verfügbarkeit eines psychiatrischen Konsiliar- oder Liaisondienstes. Ziele • Die gerontopsychiatrischen stationären Angebote sind an den jeweiligen Bedarf sowohl personell als auch strukturell anzupassen. • Die verschiedenen Abteilungen der Krankenhäuser, in denen Patienten mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen behandelt werden, müssen räumlich entsprechend ausgestattet sein. • Das Angebot interdisziplinärer Versorgung ist zu erweitern, etwa durch die Schaffung gerontopsychiatrisch-geriatrischer Stationen. Die Versorgung in somatischen und psychiatrischen Abteilungen ist stärker zu vernetzen. Es ist dabei zu beachten, dass ein multidisziplinäres ärztliches und nicht-ärztliches Team erforderlich ist. • Die fachspezifische Fort- und Weiterbildung aller an der psychiatrischpsychotherapeutischen Versorgung beteiligten Mitarbeiter ist zu gewährleisten. 6.9 Tageskliniken Tageskliniken vervollständigen mit ihrem typischen Leistungsspektrum auch in der gerontopsychiatrischen Behandlung das Angebot der stationären Versorgung (vgl. Kapitel 4.3.1.1). Ein besonderes Problem ist allerdings die erheblich eingeschränkte Mobilität der älteren Patienten. Aus diesem Grund sind Regelungen zu Fahrdiensten zwingender Bestandteil der tagesklinischen Konzeption. Spezialisierte gerontopsychiatrische tagesklinische Angebote existiert gegenwärtig nur an wenigen Standorten im Freistaat Sachsen. Ziele • Das Angebot der gerontopsychiatrischen tagesklinischen Versorgung ist konzeptionell 75

<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen<br />

6.6 Kurzzeitpflege<br />

Die Kurzzeitpflege ist ein vorübergehendes stationäres Pflege- und Betreuungsangebot,<br />

das die Möglichkeit bietet, Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, für einen<br />

bestimmten Zeitraum in einer stationären Einrichtung zu versorgen. Ziel sind vor allem die<br />

Vermeidung und Verkürzung von Krankenhaus- und Heimaufenthalten oder die Aktivierung<br />

der Pflegebedürftigen; das Angebot kann aber auch dann in Anspruch genommen werden,<br />

wenn die Versorgung im häuslichen Umfeld vorübergehend nicht gewährleistet werden<br />

kann. Plätze für Kurzzeitpflege werden v.a. in bestehenden Alten- und Pflegeheimen<br />

vorgehalten, alternativ auch in ausgewiesenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Ein Anspruch<br />

besteht für die Höchstdauer von acht Wochen im Jahr.<br />

Ziel<br />

• Das Angebot an Kurzzeitpflege ist regional und bedarfsgerecht vorzuhalten,<br />

vorwiegend durch die bestehenden Strukturen der Altenhilfe (z. B. Alten- und<br />

Pflegeheime).<br />

6.7 Psychiatrische Institutsambulanzen<br />

Die Institutsambulanzen haben auch in der Versorgung älterer psychisch erkrankter<br />

Menschen den in Kapitel 4.2.5 definierten Versorgungsauftrag. Sie halten hierzu<br />

inzwischen häufig ein spezielles Angebot vor, das vor allem Aufgaben der Diagnostik und<br />

Klassifikation von fortschreitenden Hirnleistungsstörungen, die Abklärung zusätzlicher<br />

psychiatrischer Erkrankungen und die Planung und Initiierung medikamentöser und nichtmedikamentöser<br />

Behandlungsstrategien übernimmt. Allerdings wird dieses Angebot im<br />

Freistaat Sachsen nicht flächendeckend angeboten, so dass die betroffenen Personen<br />

häufig einen langen Anfahrtsweg auf sich nehmen müssen.<br />

Ziele<br />

• Das Angebot ist im Sinn einer bedarfsgerechten gerontopsychiatrischen Versorgung zu<br />

sichern.<br />

• Die Zusammenarbeit der Institutsambulanzen vor allem mit den niedergelassenen<br />

Fachärzten ist erforderlich.<br />

6.8 Krankenhaus<br />

Der Bereich der stationären Versorgung psychisch erkrankter Menschen hat sich im<br />

Freistaat Sachsen in den letzten zwei Jahrzehnten grundlegend verändert (vgl. Kapitel<br />

4.3.2), so dass auch die älteren psychisch erkrankten Menschen von einer verbesserten<br />

Versorgungssituation profitieren. Die Gerontopsychiatrie ist Bestandteil des<br />

Vollversorgungsauftrages der psychiatrischen Krankenhäuser und psychiatrischen<br />

Abteilungen und somit von allen Kliniken mit psychiatrischem Versorgungsauftrag zu<br />

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