Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen<br />
Ziele<br />
• Gerontopsychiatrisch ausgerichtete Beratungsangebote sind unter Nutzung des<br />
„PflegeNetz“ Sachsen bedarfsgerecht vorzuhalten, die Angehörigengruppen zu<br />
unterstützen.<br />
• Die pflegenden Angehörigen sollten im Umgang mit Demenzkranken geschult werden,<br />
um sich in spezifischen Problemlagen sicher und kompetent zu fühlen. Entsprechende<br />
Schulungsangebote bieten die Pflegekassen nach § 45 Sozialgesetzbuch Elftes Buch<br />
(SGB XI) an.<br />
• Niederschwellige und flexible Entlastungsangebote (z. B. Betreuungsgruppen) sind<br />
eine sinnvolle Unterstützung.<br />
6.2 Hausärzte<br />
Der Großteil der älteren psychisch erkrankten Menschen wird hausärztlich betreut. In der<br />
Regel erfolgt hier neben der Behandlung körperlicher Beschwerden auch die Diagnostik<br />
und Pharmakotherapie der psychiatrischen Erkrankung; dies erfordert, zum Beispiel mit<br />
Blick auf das Problem der pharmakologischen Neben- und Wechselwirkungen, ein hohes<br />
gerontopsychiatrisches Wissen.<br />
In einigen sächsischen Regionen besteht die Gefahr, dass die Versorgung aufgrund einer<br />
rückläufigen Anzahl der Hausarztpraxen nicht mehr ausreichend ist (vgl. Kapitel 4.2.1).<br />
Ziele<br />
• Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten in ausreichendem Maße angeboten und<br />
genutzt werden.<br />
• Vor allem in strukturschwachen Regionen ist zu prüfen, inwiefern zum Beispiel<br />
aufsuchende Versorgungsdienste nach dem „AGnES Konzept“ IV Hausarztpraxen<br />
entlasten können.<br />
• Es sollte überlegt werden, Fahrdienste einzurichten, die die älteren Patienten von<br />
ihrem Wohnort in die hausärztlichen Praxen bringen.<br />
6.3 Niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeuten<br />
Die niedergelassenen Fachärzte sind maßgeblich an der ambulanten Versorgung auch von<br />
psychisch erkrankten älteren Menschen beteiligt, und es gelten auch hier die in Kapitel<br />
4.2.2 angesprochenen Rahmenbedingungen. Ein spezifisches Problem in der<br />
IV<br />
AGnES steht für „Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention“. Die<br />
Arztentlastung wird erreicht, in dem entsprechend qualifiziertes nichtärztliches Fachpersonal bestimmte<br />
ärztliche Leistungen übernimmt. In Gebieten mit drohender oder bereits vorhandener hausärztlicher<br />
Unterversorgung kann das AGnES-Konzept dazu beitragen, einem Hausarzt die Versorgung eines größeren<br />
Patientenstammes bzw. einer größeren Region zu ermöglichen.<br />
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