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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen<br />

Ziele<br />

• Gerontopsychiatrisch ausgerichtete Beratungsangebote sind unter Nutzung des<br />

„PflegeNetz“ Sachsen bedarfsgerecht vorzuhalten, die Angehörigengruppen zu<br />

unterstützen.<br />

• Die pflegenden Angehörigen sollten im Umgang mit Demenzkranken geschult werden,<br />

um sich in spezifischen Problemlagen sicher und kompetent zu fühlen. Entsprechende<br />

Schulungsangebote bieten die Pflegekassen nach § 45 Sozialgesetzbuch Elftes Buch<br />

(SGB XI) an.<br />

• Niederschwellige und flexible Entlastungsangebote (z. B. Betreuungsgruppen) sind<br />

eine sinnvolle Unterstützung.<br />

6.2 Hausärzte<br />

Der Großteil der älteren psychisch erkrankten Menschen wird hausärztlich betreut. In der<br />

Regel erfolgt hier neben der Behandlung körperlicher Beschwerden auch die Diagnostik<br />

und Pharmakotherapie der psychiatrischen Erkrankung; dies erfordert, zum Beispiel mit<br />

Blick auf das Problem der pharmakologischen Neben- und Wechselwirkungen, ein hohes<br />

gerontopsychiatrisches Wissen.<br />

In einigen sächsischen Regionen besteht die Gefahr, dass die Versorgung aufgrund einer<br />

rückläufigen Anzahl der Hausarztpraxen nicht mehr ausreichend ist (vgl. Kapitel 4.2.1).<br />

Ziele<br />

• Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten in ausreichendem Maße angeboten und<br />

genutzt werden.<br />

• Vor allem in strukturschwachen Regionen ist zu prüfen, inwiefern zum Beispiel<br />

aufsuchende Versorgungsdienste nach dem „AGnES Konzept“ IV Hausarztpraxen<br />

entlasten können.<br />

• Es sollte überlegt werden, Fahrdienste einzurichten, die die älteren Patienten von<br />

ihrem Wohnort in die hausärztlichen Praxen bringen.<br />

6.3 Niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeuten<br />

Die niedergelassenen Fachärzte sind maßgeblich an der ambulanten Versorgung auch von<br />

psychisch erkrankten älteren Menschen beteiligt, und es gelten auch hier die in Kapitel<br />

4.2.2 angesprochenen Rahmenbedingungen. Ein spezifisches Problem in der<br />

IV<br />

AGnES steht für „Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention“. Die<br />

Arztentlastung wird erreicht, in dem entsprechend qualifiziertes nichtärztliches Fachpersonal bestimmte<br />

ärztliche Leistungen übernimmt. In Gebieten mit drohender oder bereits vorhandener hausärztlicher<br />

Unterversorgung kann das AGnES-Konzept dazu beitragen, einem Hausarzt die Versorgung eines größeren<br />

Patientenstammes bzw. einer größeren Region zu ermöglichen.<br />

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