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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger<br />

Erwachsenenmaßregelvollzuges so ausgebaut, dass sie im Wesentlichen den<br />

therapeutischen und baulich-sicherheitstechnischen Forderungen entsprechen. Der<br />

Maßregelvollzug ist Teil der dortigen Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und<br />

-psychotherapie. Für die Behandlung der Maßregelvollzugspatienten bzw. für die nach<br />

§ 126a Strafprozessordnung (StPO) Untergebrachten stehen gegenwärtig je 12 Plätze in<br />

Rodewisch und in Arnsdorf zur Verfügung. Für die Zukunft ist in Arnsdorf eine Kapazität<br />

von 16 Plätzen geplant. Ergänzend ist für beide Einrichtungen jeweils eine kleine Einheit in<br />

Planung, die als offen geführter Therapiebereich die Rehabilitation und Reintegration der<br />

Patienten, deren Aussetzung der Maßregel zur Bewährung absehbar ist, therapeutisch<br />

begleitet. Ein darüber hinausgehender Ausbau ist gegenwärtig nicht vorgesehen, wobei<br />

eine bedarfsorientierte Anpassung des Angebotes regelmäßig geprüft wird.<br />

Grundlage für eine qualitativ anspruchsvolle und adäquate Behandlung ist die Einhaltung<br />

der Psych-PV vom 18.12.1990, dritter Abschnitt. Die Gewinnung von adäquat<br />

qualifiziertem Personal erweist sich insbesondere im ärztlichen Bereich als sehr schwierig.<br />

Ziele<br />

• Die Qualität der Maßregelvollzugsbehandlung sowie die Sicherheit des Vollzuges sind<br />

durch die Umsetzung der Psych-PV sicherzustellen.<br />

• Durch regelmäßige, fachspezifische Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter ist die<br />

Qualität der Behandlung abzusichern.<br />

• Durch entsprechende, insbesondere bauliche Maßnahmen sind optimale Vollzugs- und<br />

Behandlungsbedingungen sicherzustellen, die den therapeutischen und baulichsicherheitstechnischen<br />

Standards bestmöglich gerecht werden.<br />

• Zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Maßregelvollzugsbehandlung sind<br />

ein elektronisches Dokumentationssystem zu implementieren und eine<br />

wissenschaftliche Begleitung sicherzustellen.<br />

5.4 Versorgung von Minderjährigen mit Substanzstörungen<br />

Die Versorgung und Behandlung von Minderjährigen mit Substanzstörungen wird im<br />

sächsischen Landessuchthilfeplan erörtert werden. Dort werden die fachlichen Grundlagen<br />

der Prävention und der Versorgung sowie die Versorgungssituation im Freistaat Sachsen<br />

und deren Perspektiven aufgezeigt. Für weiterführende und ausführliche Informationen sei<br />

daher auf diesen verwiesen.<br />

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