Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger<br />
Erwachsenenmaßregelvollzuges so ausgebaut, dass sie im Wesentlichen den<br />
therapeutischen und baulich-sicherheitstechnischen Forderungen entsprechen. Der<br />
Maßregelvollzug ist Teil der dortigen Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und<br />
-psychotherapie. Für die Behandlung der Maßregelvollzugspatienten bzw. für die nach<br />
§ 126a Strafprozessordnung (StPO) Untergebrachten stehen gegenwärtig je 12 Plätze in<br />
Rodewisch und in Arnsdorf zur Verfügung. Für die Zukunft ist in Arnsdorf eine Kapazität<br />
von 16 Plätzen geplant. Ergänzend ist für beide Einrichtungen jeweils eine kleine Einheit in<br />
Planung, die als offen geführter Therapiebereich die Rehabilitation und Reintegration der<br />
Patienten, deren Aussetzung der Maßregel zur Bewährung absehbar ist, therapeutisch<br />
begleitet. Ein darüber hinausgehender Ausbau ist gegenwärtig nicht vorgesehen, wobei<br />
eine bedarfsorientierte Anpassung des Angebotes regelmäßig geprüft wird.<br />
Grundlage für eine qualitativ anspruchsvolle und adäquate Behandlung ist die Einhaltung<br />
der Psych-PV vom 18.12.1990, dritter Abschnitt. Die Gewinnung von adäquat<br />
qualifiziertem Personal erweist sich insbesondere im ärztlichen Bereich als sehr schwierig.<br />
Ziele<br />
• Die Qualität der Maßregelvollzugsbehandlung sowie die Sicherheit des Vollzuges sind<br />
durch die Umsetzung der Psych-PV sicherzustellen.<br />
• Durch regelmäßige, fachspezifische Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter ist die<br />
Qualität der Behandlung abzusichern.<br />
• Durch entsprechende, insbesondere bauliche Maßnahmen sind optimale Vollzugs- und<br />
Behandlungsbedingungen sicherzustellen, die den therapeutischen und baulichsicherheitstechnischen<br />
Standards bestmöglich gerecht werden.<br />
• Zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Maßregelvollzugsbehandlung sind<br />
ein elektronisches Dokumentationssystem zu implementieren und eine<br />
wissenschaftliche Begleitung sicherzustellen.<br />
5.4 Versorgung von Minderjährigen mit Substanzstörungen<br />
Die Versorgung und Behandlung von Minderjährigen mit Substanzstörungen wird im<br />
sächsischen Landessuchthilfeplan erörtert werden. Dort werden die fachlichen Grundlagen<br />
der Prävention und der Versorgung sowie die Versorgungssituation im Freistaat Sachsen<br />
und deren Perspektiven aufgezeigt. Für weiterführende und ausführliche Informationen sei<br />
daher auf diesen verwiesen.<br />
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