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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger<br />

Ziele<br />

• Solange eine bedarfsgerechte gemeindenahe Versorgung durch niedergelassene<br />

Fachärzte bzw. Psychotherapeuten nicht adäquat sichergestellt werden kann, sind<br />

diese Versorgungslücken unter Beachtung der Regelungen nach § 118 SGB V durch<br />

Institutsambulanzen zu schließen.<br />

• Die PIA sind in die regionalen Strukturen der Hilfeanbieter (Jugendhilfe, Jugendämter)<br />

einzubinden, um die Integration der Patienten zu sichern und gemeindenahe<br />

Hilfeangebote koordiniert und bedarfsorientiert zu etablieren.<br />

5.1.4 Kinder- und Jugendpsychiater im Öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

Kinder- und Jugendpsychiater können in Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und<br />

Familien in kommunaler Trägerschaft, die in der Regel der Abteilung des Kinder- und<br />

Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) angehören, einen Beitrag zur psychosozialen<br />

Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen leisten. Sie übernehmen sowohl<br />

präventive Aufgaben als auch Aufgaben der kinder- und jugendpsychiatrischen<br />

Behandlung und Rehabilitation.<br />

Die Etablierung von Kinder- und Jugendpsychiatern im KJÄD der Kreisfreien Städte und<br />

Landkreise kann als Chance angesehen werden, möglichst frühzeitig<br />

Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensbesonderheiten von Kindern und Jugendlichen<br />

zu erkennen, Chronifizierungen zu verhindern und familiären Krisen und<br />

Fehlentwicklungen vorzubeugen, sowie beratend bei der Installation von Hilfen der<br />

Jugendhilfe und Sozialhilfe tätig zu sein.<br />

Ziele<br />

• Für eine flächendeckende und gemeindenahe Versorgung von psychisch auffälligen<br />

Kindern und Jugendlichen ist eine kassenärztliche Ermächtigung des KJÄD<br />

anzustreben. Dies darf jedoch nicht zu Lasten anderer Maßnahmen zur Sicherung<br />

einer bedarfsgerechten Versorgung gehen, indem Versicherte auf das erweiterte<br />

Angebot des öffentlichen Gesundheitsdienstes verwiesen werden.<br />

• Zur Verbesserung der Versorgungs- und Behandlungssituation der Minderjährigen<br />

insbesondere in Regionen mit einer psychiatrisch-psychotherapeutischen<br />

Unterversorgung ist der Aufbau am Bedarf orientierter Versorgungsangebote<br />

umzusetzen.<br />

• Den Kinder- und Jugendpsychiatern im Öffentlichen Gesundheitsdienst kommt zur<br />

Versorgungsoptimierung an den Schnittstellen der verschiedenen Leistungsträger eine<br />

wichtige Schlüsselposition zu, so dass ein weiterer Ausbau kinderpsychiatrischer<br />

Fachkompetenz in den Abteilungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der<br />

Kreise und Kreisfreien Städte empfohlen wird.<br />

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