Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger<br />
Ziele<br />
• Solange eine bedarfsgerechte gemeindenahe Versorgung durch niedergelassene<br />
Fachärzte bzw. Psychotherapeuten nicht adäquat sichergestellt werden kann, sind<br />
diese Versorgungslücken unter Beachtung der Regelungen nach § 118 SGB V durch<br />
Institutsambulanzen zu schließen.<br />
• Die PIA sind in die regionalen Strukturen der Hilfeanbieter (Jugendhilfe, Jugendämter)<br />
einzubinden, um die Integration der Patienten zu sichern und gemeindenahe<br />
Hilfeangebote koordiniert und bedarfsorientiert zu etablieren.<br />
5.1.4 Kinder- und Jugendpsychiater im Öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
Kinder- und Jugendpsychiater können in Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und<br />
Familien in kommunaler Trägerschaft, die in der Regel der Abteilung des Kinder- und<br />
Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) angehören, einen Beitrag zur psychosozialen<br />
Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen leisten. Sie übernehmen sowohl<br />
präventive Aufgaben als auch Aufgaben der kinder- und jugendpsychiatrischen<br />
Behandlung und Rehabilitation.<br />
Die Etablierung von Kinder- und Jugendpsychiatern im KJÄD der Kreisfreien Städte und<br />
Landkreise kann als Chance angesehen werden, möglichst frühzeitig<br />
Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensbesonderheiten von Kindern und Jugendlichen<br />
zu erkennen, Chronifizierungen zu verhindern und familiären Krisen und<br />
Fehlentwicklungen vorzubeugen, sowie beratend bei der Installation von Hilfen der<br />
Jugendhilfe und Sozialhilfe tätig zu sein.<br />
Ziele<br />
• Für eine flächendeckende und gemeindenahe Versorgung von psychisch auffälligen<br />
Kindern und Jugendlichen ist eine kassenärztliche Ermächtigung des KJÄD<br />
anzustreben. Dies darf jedoch nicht zu Lasten anderer Maßnahmen zur Sicherung<br />
einer bedarfsgerechten Versorgung gehen, indem Versicherte auf das erweiterte<br />
Angebot des öffentlichen Gesundheitsdienstes verwiesen werden.<br />
• Zur Verbesserung der Versorgungs- und Behandlungssituation der Minderjährigen<br />
insbesondere in Regionen mit einer psychiatrisch-psychotherapeutischen<br />
Unterversorgung ist der Aufbau am Bedarf orientierter Versorgungsangebote<br />
umzusetzen.<br />
• Den Kinder- und Jugendpsychiatern im Öffentlichen Gesundheitsdienst kommt zur<br />
Versorgungsoptimierung an den Schnittstellen der verschiedenen Leistungsträger eine<br />
wichtige Schlüsselposition zu, so dass ein weiterer Ausbau kinderpsychiatrischer<br />
Fachkompetenz in den Abteilungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der<br />
Kreise und Kreisfreien Städte empfohlen wird.<br />
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