Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger<br />
Betreuung als Alternative zur stationären Versorgung und anderen institutionellen<br />
Betreuungsformen zu ermöglichen.<br />
Eine qualitätsgesicherte, angemessene medizinische Diagnostik und Behandlung von<br />
psychisch kranken Kindern und Jugendlichen kann nur von entsprechenden Fachärzten<br />
mit einer abgeschlossenen kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen<br />
Ausbildung sichergestellt werden. Dies ist insbesondere in ländlich geprägten Regionen im<br />
Freistaat Sachsen nicht adäquat gewährleistet, so dass eine Verbesserung der<br />
Versorgungssituation anzustreben ist.<br />
Ziele<br />
• Eine bedarfsgerechte, gemeindenahe ambulante Versorgung von psychisch<br />
erkrankten Minderjährigen durch niedergelassene Fachärzte ist unbedingt<br />
anzustreben.<br />
• Eine bedarfsgerechte Entwicklung von ambulanten sozialpsychiatrischen Angeboten<br />
für eine adäquate Behandlung der betroffenen Minderjährigen ist unbedingt<br />
umzusetzen.<br />
5.1.3 Institutsambulanzen für Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />
Die psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) bilden auch im Bereich der Kinder- und<br />
Jugendpsychiatrie eine weitere Stütze für die ambulante Behandlung. Das<br />
Behandlungsangebot der PIA richtet sich entsprechend § 118 SGB V an Patienten, die<br />
wegen Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu<br />
geeigneten Ärzten (§ 118 Abs. 1 SGB V) eines solchen besonderen, krankenhausnahen<br />
Angebotes bedürfen. Darüber hinaus besteht eine nachsorgende Funktion, um stationäre<br />
Behandlungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie auf das medizinisch notwendige Maß<br />
zu beschränken und durch ein ambulantes Angebot die notwendige therapeutische<br />
Kontinuität nach einer stationären Behandlung aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere<br />
für Patienten bei denen eine langfristige, kontinuierliche Behandlung medizinisch<br />
notwendig ist.<br />
Im Versorgungsnetzwerk für psychisch kranke Minderjährige bietet die PIA ferner<br />
Krisenintervention an. In dieser Funktion kommt den Institutsambulanzen auch eine<br />
koordinierende Rolle für weiterreichende gemeindenahe Hilfen, in enger Zusammenarbeit<br />
mit Eltern, Familie, Schulen, Jugendämtern und Jugendhilfeeinrichtungen, z. B. im<br />
Rahmen der Hilfeplanung, zu.<br />
Mittlerweile verfügen alle acht Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Freistaat<br />
Sachsen über eigene Institutsambulanzen. Insgesamt ist dieses Angebot an achtzehn<br />
Standorten etabliert.<br />
Damit hat sich die Versorgungssituation im ambulanten Bereich im Geltungszeitraum des<br />
Ersten <strong>Landespsychiatrieplan</strong>es erheblich verbessert, zumal das Angebot oft in regional<br />
unterversorgten Gebieten vorgehalten wird.<br />
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