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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger<br />

Im Freistaat Sachsen war im Juni 2009 ein Kinder- und Jugendarzt für ca. 1.500<br />

minderjährige Einwohner kassenärztlich zugelassen, so dass der Bedarf damit<br />

gegenwärtig als gedeckt gelten kann. Allerdings ist aufgrund der Altersstruktur damit zu<br />

rechnen, dass es zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgungssituation kommen<br />

wird, wenn es nicht gelingt, die aus dem Berufsleben ausscheidenden Fachärzte zu<br />

ersetzen.<br />

Ziele<br />

• Früherkennung und Erstdiagnostik von psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen<br />

ist ganz entscheidend dafür, dass die Betroffenen adäquat psychiatrisch versorgt<br />

werden. Ein umfassendes und möglichst verbindliches Angebot an spezifischen Fortund<br />

Weiterbildungsmaßnahmen ist daher den niedergelassenen Fachärzten für<br />

Kinder- und Jugendmedizin zu unterbreiten.<br />

• In enger Zusammenarbeit zwischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden,<br />

Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen, Landesärztekammer und zuständigen<br />

Landesbehörden sollen Maßnahmen entwickelt werden, um einen ausreichenden<br />

kinderärztlichen Versorgungsgrad in allen sächsischen Regionen aufrecht zu erhalten.<br />

5.1.2 Niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und<br />

-psychotherapie<br />

Die Tätigkeit niedergelassener Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />

stellt eine wesentliche Grundlage für die ambulante Versorgung und Behandlung<br />

von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen dar. Sie sind in der Regel erste<br />

Ansprechpartner für die niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und<br />

sind damit auch eine entscheidende Schnittstelle insbesondere zu den Leistungen der<br />

Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe.<br />

Für die fachärztliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Freistaat Sachsen stand<br />

2009 für ca. 22.800 minderjährige Einwohner ein Facharzt für Kinder- und<br />

Jugendpsychiatrie zur Verfügung. Die Niederlassungen sind überwiegend auf Großstädte<br />

bzw. Ballungsräume konzentriert.<br />

Das Versorgungsspektrum im niedergelassenen Bereich wird durch sozialpsychiatrische<br />

Angebote ergänzt. Auf der Basis der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung mit den Gesetzlichen<br />

Krankenkassen bieten derzeit dreizehn Praxen im Freistaat Sachsen eine qualifizierte<br />

sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als ambulante<br />

vertragsärztliche Leistung an. Im Vordergrund steht ein multiprofessionelles Angebot, das<br />

durch ein Praxisteam, dem neben dem Facharzt mindestens ein Sozialpädagoge und ein<br />

Heilpädagoge oder ein Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation angehören, und eine<br />

komplementäre Zusammenarbeit mit Psychologen, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten<br />

und Physiotherapeuten realisiert wird. Ziel dieses Angebotes ist es, bei komplexen<br />

sozialpädiatrischen und psychiatrischen Behandlungsproblemen die ambulante ärztliche<br />

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