Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger<br />
Im Freistaat Sachsen war im Juni 2009 ein Kinder- und Jugendarzt für ca. 1.500<br />
minderjährige Einwohner kassenärztlich zugelassen, so dass der Bedarf damit<br />
gegenwärtig als gedeckt gelten kann. Allerdings ist aufgrund der Altersstruktur damit zu<br />
rechnen, dass es zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgungssituation kommen<br />
wird, wenn es nicht gelingt, die aus dem Berufsleben ausscheidenden Fachärzte zu<br />
ersetzen.<br />
Ziele<br />
• Früherkennung und Erstdiagnostik von psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen<br />
ist ganz entscheidend dafür, dass die Betroffenen adäquat psychiatrisch versorgt<br />
werden. Ein umfassendes und möglichst verbindliches Angebot an spezifischen Fortund<br />
Weiterbildungsmaßnahmen ist daher den niedergelassenen Fachärzten für<br />
Kinder- und Jugendmedizin zu unterbreiten.<br />
• In enger Zusammenarbeit zwischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden,<br />
Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenkassen, Landesärztekammer und zuständigen<br />
Landesbehörden sollen Maßnahmen entwickelt werden, um einen ausreichenden<br />
kinderärztlichen Versorgungsgrad in allen sächsischen Regionen aufrecht zu erhalten.<br />
5.1.2 Niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und<br />
-psychotherapie<br />
Die Tätigkeit niedergelassener Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />
stellt eine wesentliche Grundlage für die ambulante Versorgung und Behandlung<br />
von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen dar. Sie sind in der Regel erste<br />
Ansprechpartner für die niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und<br />
sind damit auch eine entscheidende Schnittstelle insbesondere zu den Leistungen der<br />
Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe.<br />
Für die fachärztliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen im Freistaat Sachsen stand<br />
2009 für ca. 22.800 minderjährige Einwohner ein Facharzt für Kinder- und<br />
Jugendpsychiatrie zur Verfügung. Die Niederlassungen sind überwiegend auf Großstädte<br />
bzw. Ballungsräume konzentriert.<br />
Das Versorgungsspektrum im niedergelassenen Bereich wird durch sozialpsychiatrische<br />
Angebote ergänzt. Auf der Basis der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung mit den Gesetzlichen<br />
Krankenkassen bieten derzeit dreizehn Praxen im Freistaat Sachsen eine qualifizierte<br />
sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als ambulante<br />
vertragsärztliche Leistung an. Im Vordergrund steht ein multiprofessionelles Angebot, das<br />
durch ein Praxisteam, dem neben dem Facharzt mindestens ein Sozialpädagoge und ein<br />
Heilpädagoge oder ein Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation angehören, und eine<br />
komplementäre Zusammenarbeit mit Psychologen, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten<br />
und Physiotherapeuten realisiert wird. Ziel dieses Angebotes ist es, bei komplexen<br />
sozialpädiatrischen und psychiatrischen Behandlungsproblemen die ambulante ärztliche<br />
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