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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger<br />

5 Versorgung psychisch erkrankter Minderjähriger<br />

Der Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie umfasst Diagnostik und Behandlung sowie<br />

Rehabilitation und Prävention psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter.<br />

Neben den Hilfen des ambulanten, teilstationären, stationären und komplementären<br />

psychiatrischen Versorgungssystems werden psychisch erkrankten Minderjährigen häufig<br />

auch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiterer Rehabilitations- und<br />

Sozialhilfeträger gewährt. Überschneidungen mit benachbarten Fachgebieten wie Pädiatrie<br />

und zu den Bereichen der Sozial- und Heilpädagogik sind bei der Planung und<br />

Ausgestaltung der Versorgung Rechnung zu tragen. Im Vorgriff auf die Erörterungen der<br />

einzelnen Angebotsformen und Einrichtungen lässt sich festhalten, dass auch vor diesem<br />

Hintergrund die Vernetzung und Kooperation der verschiedenen Hilfeanbieter<br />

Voraussetzung für ein optimales und erfolgreiches Versorgungssystem ist. Die Forderung<br />

nach einer vernetzten patientenzentrierten Zusammenarbeit ist daher als<br />

einrichtungsübergreifendes Ziel zu definieren. Die zunehmende Zahl von Kindern und<br />

Jugendlichen in komplexen Problemlagen ist eine Herausforderung, der sich alle<br />

beteiligten Einrichtungen gleichermaßen stellen müssen. Bei diesen Kindern und<br />

Jugendlichen liegen häufig schulische Integrations- und Leistungsstörungen sowie<br />

psychosoziale Probleme und gleichzeitig eine psychische Erkrankung vor.<br />

Ziel:<br />

• Die Fachkräfte aller beteiligten Einrichtungen nehmen sich der dringenden Aufgabe der<br />

Entwicklung neuer Lösungsansätze für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen<br />

mit komplexem Hilfebedarf an.<br />

5.1 Ambulante Versorgung<br />

5.1.1 Niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin<br />

Auch wenn dem Hausarzt (vgl. Kapitel 4.2.1) mit zunehmendem Alter der Kinder und<br />

Jugendlichen eine größere Bedeutung zukommt, so sind in jüngeren Jahren meist die<br />

niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin erster Ansprechpartner für<br />

Eltern, die Verhaltensauffälligkeiten ihrer Kinder beobachten. Durch die regelmäßigen<br />

Kindervorsorgeuntersuchungen kennen die Fachärzte in der Regel die Entwicklung der<br />

Kinder und Jugendlichen und verfügen zudem über einen kontinuierlichen Kontakt zu den<br />

Familien. Insofern kommt den Kinder- und Jugendmedizinern eine wichtige<br />

Schlüsselposition zu: Ihnen obliegen die wichtigen Aufgaben der Früherkennung und der<br />

Erstdiagnostik psychischer Erkrankungen, und sie müssen zudem die weiteren<br />

fachärztlichen Hilfeleistungen initiieren und gegebenenfalls koordinieren. Zugleich können<br />

die niedergelassen Kinder- und Jugendärzte eine bedeutende Rolle bei der Wahrnehmung<br />

von familiären Belastungssituationen und Kindeswohlgefährdungen einnehmen und<br />

entsprechende Hilfemaßnahmen vermitteln sowie Interventionen veranlassen.<br />

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