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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

gegenseitigen Hilfe, der Stärkung des Selbstbewusstseins und der Stabilisierung bis hin zu<br />

einer Selbstverwirklichung.<br />

Im Geltungszeitraum des Ersten <strong>Landespsychiatrieplan</strong>es hat sich im Freistaat Sachsen<br />

eine Kultur der Selbsthilfe entwickelt, die wertvolle Beiträge der Unterstützung psychisch<br />

erkrankter Menschen leistet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Form von<br />

sozialen Netzwerken einen positiv-unterstützenden Beitrag bei der Bewältigung der<br />

Krankheit und deren Therapie leistet. Des Öfteren bedürfen jedoch Netzwerke zur<br />

Selbsthilfe der Anregung, Unterstützung und - soweit von den Mitgliedern gewünscht -<br />

Begleitung durch Fachkräfte der psychosozialen Versorgung. Diese Unterstützungsleistung<br />

kann dann durch die Dienste und Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung erfolgen.<br />

Kristallisationspunkte für Selbsthilfegruppen können, neben Psychosozialen Kontakt- und<br />

Beratungsstellen und Sozialpsychiatrischen Diensten, auch Tageskliniken, Tagesstätten,<br />

Angehörigenvereine und Suchtberatungsstellen bzw. an diesen Einrichtungen ins Leben<br />

gerufene Patientenclubs sein.<br />

Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe stellt eine wertvolle Ergänzung zur ambulanten<br />

therapeutischen Behandlung dar. Da die Meinung der Fachleute bei der Entscheidung der<br />

Betroffenen für oder gegen Selbsthilfegruppen eine große Rolle spielt, sollten Patienten<br />

ermutigt werden, mit ihren stationären und ambulanten Therapeuten oder Ärzten über das<br />

Thema Selbsthilfe für psychische Störungen zu sprechen.<br />

Ziele<br />

• Der Zusammenschluss von psychisch erkrankten Menschen sowie Angehörigen zu<br />

Selbsthilfegruppen ist unter Beachtung der Autonomie und Unabhängigkeit sowie der<br />

vorhandenen Angebote zu unterstützen und zu fördern.<br />

• In Selbsthilfegruppen und -netzwerken aktiv Tätigen sollen durch die verschiedenen an<br />

der Behandlung und Betreuung beteiligten Institutionen und Einrichtungen<br />

unterstützende Angebote zur Organisation und Abwicklung der erforderlichen<br />

Gruppenarbeit zur Verfügung gestellt werden.<br />

4.9 Bürgerschaftliches Engagement<br />

Bürgerschaftliches Engagement, das heißt freiwilliges, nicht auf materiellen Gewinn<br />

ausgerichtetes Engagement von Einzelnen oder Gruppen, kann in ganz unterschiedlichen<br />

Bereichen stattfinden (z. B. in Form gezielter Einzelbetreuung von Demenzkranken, in<br />

Form von unterstützenden Gesprächen oder auch als Mitarbeit in Selbsthilfe- und<br />

Angehörigengruppen) und professionelles psychiatrisches Arbeiten wirkungsvoll ergänzen.<br />

Es dient der Förderung von sozialer Integration, trägt zur Normalisierung und<br />

Alltagsorientierung bei und kann Betroffenen und ihren Angehörigen Sicherheit,<br />

Verlässlichkeit und Unterstützung außerhalb professioneller und klinischer Beziehungen<br />

vermitteln Die in diesem Rahmen tätigen psychosozialen Hilfsvereine leisten in Sachsen<br />

einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Versorgung. Das Konzept des „Dritten<br />

Sozialraums“, welches das Paradigma der Gemeindeorientierung konsequent weiterdenkt,<br />

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