Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
gegenseitigen Hilfe, der Stärkung des Selbstbewusstseins und der Stabilisierung bis hin zu<br />
einer Selbstverwirklichung.<br />
Im Geltungszeitraum des Ersten <strong>Landespsychiatrieplan</strong>es hat sich im Freistaat Sachsen<br />
eine Kultur der Selbsthilfe entwickelt, die wertvolle Beiträge der Unterstützung psychisch<br />
erkrankter Menschen leistet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Form von<br />
sozialen Netzwerken einen positiv-unterstützenden Beitrag bei der Bewältigung der<br />
Krankheit und deren Therapie leistet. Des Öfteren bedürfen jedoch Netzwerke zur<br />
Selbsthilfe der Anregung, Unterstützung und - soweit von den Mitgliedern gewünscht -<br />
Begleitung durch Fachkräfte der psychosozialen Versorgung. Diese Unterstützungsleistung<br />
kann dann durch die Dienste und Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung erfolgen.<br />
Kristallisationspunkte für Selbsthilfegruppen können, neben Psychosozialen Kontakt- und<br />
Beratungsstellen und Sozialpsychiatrischen Diensten, auch Tageskliniken, Tagesstätten,<br />
Angehörigenvereine und Suchtberatungsstellen bzw. an diesen Einrichtungen ins Leben<br />
gerufene Patientenclubs sein.<br />
Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe stellt eine wertvolle Ergänzung zur ambulanten<br />
therapeutischen Behandlung dar. Da die Meinung der Fachleute bei der Entscheidung der<br />
Betroffenen für oder gegen Selbsthilfegruppen eine große Rolle spielt, sollten Patienten<br />
ermutigt werden, mit ihren stationären und ambulanten Therapeuten oder Ärzten über das<br />
Thema Selbsthilfe für psychische Störungen zu sprechen.<br />
Ziele<br />
• Der Zusammenschluss von psychisch erkrankten Menschen sowie Angehörigen zu<br />
Selbsthilfegruppen ist unter Beachtung der Autonomie und Unabhängigkeit sowie der<br />
vorhandenen Angebote zu unterstützen und zu fördern.<br />
• In Selbsthilfegruppen und -netzwerken aktiv Tätigen sollen durch die verschiedenen an<br />
der Behandlung und Betreuung beteiligten Institutionen und Einrichtungen<br />
unterstützende Angebote zur Organisation und Abwicklung der erforderlichen<br />
Gruppenarbeit zur Verfügung gestellt werden.<br />
4.9 Bürgerschaftliches Engagement<br />
Bürgerschaftliches Engagement, das heißt freiwilliges, nicht auf materiellen Gewinn<br />
ausgerichtetes Engagement von Einzelnen oder Gruppen, kann in ganz unterschiedlichen<br />
Bereichen stattfinden (z. B. in Form gezielter Einzelbetreuung von Demenzkranken, in<br />
Form von unterstützenden Gesprächen oder auch als Mitarbeit in Selbsthilfe- und<br />
Angehörigengruppen) und professionelles psychiatrisches Arbeiten wirkungsvoll ergänzen.<br />
Es dient der Förderung von sozialer Integration, trägt zur Normalisierung und<br />
Alltagsorientierung bei und kann Betroffenen und ihren Angehörigen Sicherheit,<br />
Verlässlichkeit und Unterstützung außerhalb professioneller und klinischer Beziehungen<br />
vermitteln Die in diesem Rahmen tätigen psychosozialen Hilfsvereine leisten in Sachsen<br />
einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Versorgung. Das Konzept des „Dritten<br />
Sozialraums“, welches das Paradigma der Gemeindeorientierung konsequent weiterdenkt,<br />
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