Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
Vor diesem Hintergrund ist Angehörigenarbeit ein wesentliches Kontextelement für die<br />
Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Sie trägt dazu bei, die Qualität der<br />
Gesundheitsversorgung von psychisch erkrankten Menschen zu verbessern und stärkt die<br />
oft schwer belasteten Familien, holt sie aus der Isolation und gibt ihnen auch in schweren<br />
Krisen Halt. Hauptaufgaben der Angehörigenarbeit sind die Aufklärung, Beratung und<br />
Betreuung von betroffenen Familien sowie die Stärkung in Krisensituationen in trialogischer<br />
Zusammenarbeit mit Fachleuten. Zudem sind Information, Unterstützung und Stärkung des<br />
Selbstbewusstseins von Angehörigen wichtige Instrumente, um der Stigmatisierung<br />
psychischer Krankheiten und psychisch kranker Menschen entgegenzuwirken.<br />
Im Freistaat Sachsen wird die Angehörigenarbeit ganz wesentlich vom Landesverband der<br />
Angehörigen psychisch Kranker in Sachsen e. V. (LApK) sowie von Angehörigenvereinen<br />
und regional organisierten Selbsthilfegruppen getragen; sie beraten die Angehörigen<br />
kostenlos, übernehmen die Vermittlung von Kontakten, Adressen und Literaturhinweisen<br />
und fördern vor allem den Erfahrungsaustausch. Der Landesverband, der Mitglied im<br />
Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e. V. ist, sucht den Dialog und die<br />
Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die Verantwortung im psychosozialen Hilfesystem<br />
haben. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt darin, ein landesweites Netzwerk von<br />
Angehörigengruppen aufzubauen und fachlich zu unterstützen.<br />
Ziele<br />
• Ein flächendeckendes Netz von Angehörigenvereinen und -selbsthilfegruppen trägt zu<br />
einer Verbesserung der Versorgungspraxis bei. Der Ausbau, besonders auch in<br />
ländlichen Regionen, sollte unterstützt werden.<br />
• Das Angebot zur Beratung, Begleitung und Betreuung von Kindern psychisch<br />
erkrankter Eltern sowie Bestrebungen von Angehörigeninitiativen, familienorientierte<br />
Angebote in den Bereichen Wohnen und Beschäftigung zu etablieren, sind zu<br />
unterstützen.<br />
• Die Angehörigen sollten, soweit möglich und erforderlich, in Hilfeplankonferenzen mit<br />
einbezogen werden.<br />
• Angehörigenarbeit muss ein fester Bestandteil der Tätigkeit in den SpDi, den<br />
Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen, den Fachkliniken und den<br />
gemeindepsychiatrischen Verbunden sein.<br />
• In der Aus- und Weiterbildung von professionellen Helfern ist der Stellenwert der<br />
Angehörigenarbeit zu vermitteln.<br />
4.8 Selbsthilfegruppen<br />
Selbsthilfegruppen sind freiwillige, selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Menschen,<br />
deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten sowie<br />
psychischen oder sozialen Problemen richten, von denen sie selber direkt oder indirekt<br />
betroffen sind. Sie dienen der Kontaktstiftung, dem Erfahrungsaustausch, der<br />
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