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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

Vor diesem Hintergrund ist Angehörigenarbeit ein wesentliches Kontextelement für die<br />

Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Sie trägt dazu bei, die Qualität der<br />

Gesundheitsversorgung von psychisch erkrankten Menschen zu verbessern und stärkt die<br />

oft schwer belasteten Familien, holt sie aus der Isolation und gibt ihnen auch in schweren<br />

Krisen Halt. Hauptaufgaben der Angehörigenarbeit sind die Aufklärung, Beratung und<br />

Betreuung von betroffenen Familien sowie die Stärkung in Krisensituationen in trialogischer<br />

Zusammenarbeit mit Fachleuten. Zudem sind Information, Unterstützung und Stärkung des<br />

Selbstbewusstseins von Angehörigen wichtige Instrumente, um der Stigmatisierung<br />

psychischer Krankheiten und psychisch kranker Menschen entgegenzuwirken.<br />

Im Freistaat Sachsen wird die Angehörigenarbeit ganz wesentlich vom Landesverband der<br />

Angehörigen psychisch Kranker in Sachsen e. V. (LApK) sowie von Angehörigenvereinen<br />

und regional organisierten Selbsthilfegruppen getragen; sie beraten die Angehörigen<br />

kostenlos, übernehmen die Vermittlung von Kontakten, Adressen und Literaturhinweisen<br />

und fördern vor allem den Erfahrungsaustausch. Der Landesverband, der Mitglied im<br />

Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e. V. ist, sucht den Dialog und die<br />

Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die Verantwortung im psychosozialen Hilfesystem<br />

haben. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt darin, ein landesweites Netzwerk von<br />

Angehörigengruppen aufzubauen und fachlich zu unterstützen.<br />

Ziele<br />

• Ein flächendeckendes Netz von Angehörigenvereinen und -selbsthilfegruppen trägt zu<br />

einer Verbesserung der Versorgungspraxis bei. Der Ausbau, besonders auch in<br />

ländlichen Regionen, sollte unterstützt werden.<br />

• Das Angebot zur Beratung, Begleitung und Betreuung von Kindern psychisch<br />

erkrankter Eltern sowie Bestrebungen von Angehörigeninitiativen, familienorientierte<br />

Angebote in den Bereichen Wohnen und Beschäftigung zu etablieren, sind zu<br />

unterstützen.<br />

• Die Angehörigen sollten, soweit möglich und erforderlich, in Hilfeplankonferenzen mit<br />

einbezogen werden.<br />

• Angehörigenarbeit muss ein fester Bestandteil der Tätigkeit in den SpDi, den<br />

Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen, den Fachkliniken und den<br />

gemeindepsychiatrischen Verbunden sein.<br />

• In der Aus- und Weiterbildung von professionellen Helfern ist der Stellenwert der<br />

Angehörigenarbeit zu vermitteln.<br />

4.8 Selbsthilfegruppen<br />

Selbsthilfegruppen sind freiwillige, selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Menschen,<br />

deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten sowie<br />

psychischen oder sozialen Problemen richten, von denen sie selber direkt oder indirekt<br />

betroffen sind. Sie dienen der Kontaktstiftung, dem Erfahrungsaustausch, der<br />

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