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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

wöchentlich erbracht; sie können im Einzel- oder Paarwohnen sowie auch für<br />

Wohngemeinschaften realisiert werden.<br />

Ambulant betreutes Wohnen wird im Freistaat Sachsen derzeit von über 70 Diensten<br />

angeboten. Die Messziffer liegt gegenwärtig etwa bei 0,4 Plätzen je 1.000 Einwohner; sie<br />

ist jedoch aufgrund der Möglichkeit, Kapazitäten im ambulant betreuten Wohnen auf<br />

Antrag bedarfsentsprechend zu erweitern, nur als sehr allgemeiner Näherungswert zu<br />

verstehen.<br />

Ziele<br />

• Die Vernetzung mit anderen sozialpsychiatrischen Angeboten ist zu gewährleisten.<br />

• Die Betreuung in kleinen Wohngemeinschaften ist bedarfsgerecht anzubieten.<br />

4.6.4 Betreutes Wohnen in Familien<br />

Betreutes Wohnen in Familien (BWF) ist definiert als das Aufnehmen von psychisch<br />

erkrankten Menschen in fachlich supervidierten Gastfamilien. Das Konzept, im späten 19.<br />

Jahrhundert unter dem Begriff der Familienpflege relativ weit verbreitet und in den letzten<br />

Jahren wiederentdeckt, stellt ein sehr individuelles ambulantes Betreuungsangebot dar,<br />

das vor allem langfristig hospitalisierten Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht zu<br />

einer selbstständigen Lebensführung fähig sind, ein Leben in der Gemeinschaft<br />

ermöglichen kann. Es ist ein Angebot, das vor allem in strukturschwachen ländlichen<br />

Regionen etabliert werden kann. Der Erfolg dieser Betreuungsform ist wesentlich von der<br />

Bereitschaft und Befähigung der Gastfamilien sowie von der Tragfähigkeit der Beziehung<br />

zwischen Gastfamilie und Patient abhängig.<br />

Im Freistaat Sachsen wird dieses Konzept vom KSV Sachsen seit einigen Jahren<br />

unterstützt und sachsenweit angeboten, ist aber bisher kaum realisiert.<br />

Ziel<br />

• Betreutes Wohnen in Familien soll, regional organisiert, auch im Freistaat Sachsen<br />

etabliert werden, wobei die Indikation dieser Intervention geprüft und die Kriterien für<br />

die Auswahl der Gastfamilien klar definiert sein müssen und ein strenger Maßstab an<br />

die Fachbetreuung anzulegen ist.<br />

4.7 Angehörigenarbeit<br />

Die Angehörigen von psychisch erkrankten Menschen sind emotional und körperlich stark<br />

gefordert, tragen den größten Teil der Versorgungs- und Betreuungsaufgaben und sind auf<br />

Grund dieser Belastungen selbst gesundheitlich gefährdet; sie haben einen erheblichen<br />

Einfluss auf den Erfolg einer Behandlung und damit auf den Krankheitsverlauf, so dass sie<br />

im Sinn einer familienorientierten Therapie möglichst frühzeitig in den Behandlungsverlauf<br />

einzubeziehen sind.<br />

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