Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
wöchentlich erbracht; sie können im Einzel- oder Paarwohnen sowie auch für<br />
Wohngemeinschaften realisiert werden.<br />
Ambulant betreutes Wohnen wird im Freistaat Sachsen derzeit von über 70 Diensten<br />
angeboten. Die Messziffer liegt gegenwärtig etwa bei 0,4 Plätzen je 1.000 Einwohner; sie<br />
ist jedoch aufgrund der Möglichkeit, Kapazitäten im ambulant betreuten Wohnen auf<br />
Antrag bedarfsentsprechend zu erweitern, nur als sehr allgemeiner Näherungswert zu<br />
verstehen.<br />
Ziele<br />
• Die Vernetzung mit anderen sozialpsychiatrischen Angeboten ist zu gewährleisten.<br />
• Die Betreuung in kleinen Wohngemeinschaften ist bedarfsgerecht anzubieten.<br />
4.6.4 Betreutes Wohnen in Familien<br />
Betreutes Wohnen in Familien (BWF) ist definiert als das Aufnehmen von psychisch<br />
erkrankten Menschen in fachlich supervidierten Gastfamilien. Das Konzept, im späten 19.<br />
Jahrhundert unter dem Begriff der Familienpflege relativ weit verbreitet und in den letzten<br />
Jahren wiederentdeckt, stellt ein sehr individuelles ambulantes Betreuungsangebot dar,<br />
das vor allem langfristig hospitalisierten Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht zu<br />
einer selbstständigen Lebensführung fähig sind, ein Leben in der Gemeinschaft<br />
ermöglichen kann. Es ist ein Angebot, das vor allem in strukturschwachen ländlichen<br />
Regionen etabliert werden kann. Der Erfolg dieser Betreuungsform ist wesentlich von der<br />
Bereitschaft und Befähigung der Gastfamilien sowie von der Tragfähigkeit der Beziehung<br />
zwischen Gastfamilie und Patient abhängig.<br />
Im Freistaat Sachsen wird dieses Konzept vom KSV Sachsen seit einigen Jahren<br />
unterstützt und sachsenweit angeboten, ist aber bisher kaum realisiert.<br />
Ziel<br />
• Betreutes Wohnen in Familien soll, regional organisiert, auch im Freistaat Sachsen<br />
etabliert werden, wobei die Indikation dieser Intervention geprüft und die Kriterien für<br />
die Auswahl der Gastfamilien klar definiert sein müssen und ein strenger Maßstab an<br />
die Fachbetreuung anzulegen ist.<br />
4.7 Angehörigenarbeit<br />
Die Angehörigen von psychisch erkrankten Menschen sind emotional und körperlich stark<br />
gefordert, tragen den größten Teil der Versorgungs- und Betreuungsaufgaben und sind auf<br />
Grund dieser Belastungen selbst gesundheitlich gefährdet; sie haben einen erheblichen<br />
Einfluss auf den Erfolg einer Behandlung und damit auf den Krankheitsverlauf, so dass sie<br />
im Sinn einer familienorientierten Therapie möglichst frühzeitig in den Behandlungsverlauf<br />
einzubeziehen sind.<br />
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