Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
höhere Anforderungen und gelten als erster Schritt in Richtung eines angestrebten<br />
selbstständigen Wohnens.<br />
Nachdem Außenwohngruppen im Ersten Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong> explizit noch<br />
nicht vorgesehen waren, ist deren Platzzahl in den Jahren nach 1994 stetig gewachsen.<br />
Das Angebot ist als Bindeglied zwischen stationärer Wohnstättenversorgung und<br />
ambulanter Betreuung ein wichtiges Versorgungselement, das der Selbstbestimmung und<br />
Eigenverantwortung chronisch psychisch erkrankter Menschen Rechnung trägt.<br />
Aufgrund einer Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen stehen Außenwohngruppen<br />
chronisch psychisch erkrankten Menschen mit unterschiedlichen Hilfebedarfen offen und<br />
damit zum Beispiel auch Klienten, die nicht in einer tagesstrukturierenden Einrichtung<br />
(z. B. einer WfbM) betreut werden. In diesen Fällen sollen zur Tagesstrukturierung die in<br />
den Wohnheimen oder anderweitig vor Ort existierenden Möglichkeiten genutzt werden.<br />
Ziele<br />
• Der Platzbedarf an Außenwohngruppen ist regional zu prüfen. Die Erweiterung der<br />
Platzkapazität und die Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen können dazu<br />
beitragen, dass eine Erweiterung der Wohnheimkapazitäten nicht erforderlich wird.<br />
• Der Betreuungsbedarf muss vor allem vor dem Hintergrund der erfolgten<br />
Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen am individuellen Hilfebedarf der<br />
Bewohner orientiert sein. Außenwohngruppen sollten jedoch den Charakter einer<br />
Zwischenform zwischen Wohnstätten und ambulant betreutem Wohnen behalten, so<br />
dass die Bewohner auch weiterhin über ein höheres Maß an Selbstständigkeit und<br />
sozialer Kompetenz verfügen.<br />
• Außenwohngruppen sollten mit anderen Angeboten zur Tagesstrukturierung, zum<br />
Beispiel Tagesstätten, kooperieren können.<br />
4.6.3 Ambulant betreutes Wohnen<br />
Das ambulant betreute Wohnen bietet Hilfen für chronisch psychisch erkrankte Menschen,<br />
die infolge ihrer Erkrankung nicht (mehr) ohne Betreuung in eigenem Wohnraum leben<br />
können und alternativ in eine stationäre Wohnform aufgenommen werden müssten, einer<br />
stationären Betreuung nicht (mehr) bedürfen und bei einer regelmäßigen<br />
sozialpädagogischen Betreuung ihren Lebensbereich weitgehend selbst gestalten können.<br />
Ambulant betreutes Wohnen erlaubt damit psychisch erkrankten Menschen in einer<br />
weitgehend von Hilfen unabhängigen Wohnform zu leben - in der Regel in den eigenen<br />
Räumlichkeiten. Ziel ist es, die Fähigkeiten und die Bereitschaft zu größtmöglicher<br />
Selbstständigkeit und Selbstbestimmung aufzubauen, zu erhalten und weiterzuentwickeln,<br />
um die Klienten zu befähigen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Zu den Hilfen<br />
zählen zum Beispiel Beratung, Begleitung, Anleitung und Unterstützung in verschiedenen<br />
Lebensbereichen; falls erforderlich, werden Tätigkeiten übernommen, die zur Bewältigung<br />
der Anforderungen im Lebensbereich Wohnen notwendig sind. Die Hilfen werden<br />
aufsuchend und durchschnittlich in ein bis drei einstündigen Betreuungskontakten<br />
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