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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

höhere Anforderungen und gelten als erster Schritt in Richtung eines angestrebten<br />

selbstständigen Wohnens.<br />

Nachdem Außenwohngruppen im Ersten Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong> explizit noch<br />

nicht vorgesehen waren, ist deren Platzzahl in den Jahren nach 1994 stetig gewachsen.<br />

Das Angebot ist als Bindeglied zwischen stationärer Wohnstättenversorgung und<br />

ambulanter Betreuung ein wichtiges Versorgungselement, das der Selbstbestimmung und<br />

Eigenverantwortung chronisch psychisch erkrankter Menschen Rechnung trägt.<br />

Aufgrund einer Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen stehen Außenwohngruppen<br />

chronisch psychisch erkrankten Menschen mit unterschiedlichen Hilfebedarfen offen und<br />

damit zum Beispiel auch Klienten, die nicht in einer tagesstrukturierenden Einrichtung<br />

(z. B. einer WfbM) betreut werden. In diesen Fällen sollen zur Tagesstrukturierung die in<br />

den Wohnheimen oder anderweitig vor Ort existierenden Möglichkeiten genutzt werden.<br />

Ziele<br />

• Der Platzbedarf an Außenwohngruppen ist regional zu prüfen. Die Erweiterung der<br />

Platzkapazität und die Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen können dazu<br />

beitragen, dass eine Erweiterung der Wohnheimkapazitäten nicht erforderlich wird.<br />

• Der Betreuungsbedarf muss vor allem vor dem Hintergrund der erfolgten<br />

Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen am individuellen Hilfebedarf der<br />

Bewohner orientiert sein. Außenwohngruppen sollten jedoch den Charakter einer<br />

Zwischenform zwischen Wohnstätten und ambulant betreutem Wohnen behalten, so<br />

dass die Bewohner auch weiterhin über ein höheres Maß an Selbstständigkeit und<br />

sozialer Kompetenz verfügen.<br />

• Außenwohngruppen sollten mit anderen Angeboten zur Tagesstrukturierung, zum<br />

Beispiel Tagesstätten, kooperieren können.<br />

4.6.3 Ambulant betreutes Wohnen<br />

Das ambulant betreute Wohnen bietet Hilfen für chronisch psychisch erkrankte Menschen,<br />

die infolge ihrer Erkrankung nicht (mehr) ohne Betreuung in eigenem Wohnraum leben<br />

können und alternativ in eine stationäre Wohnform aufgenommen werden müssten, einer<br />

stationären Betreuung nicht (mehr) bedürfen und bei einer regelmäßigen<br />

sozialpädagogischen Betreuung ihren Lebensbereich weitgehend selbst gestalten können.<br />

Ambulant betreutes Wohnen erlaubt damit psychisch erkrankten Menschen in einer<br />

weitgehend von Hilfen unabhängigen Wohnform zu leben - in der Regel in den eigenen<br />

Räumlichkeiten. Ziel ist es, die Fähigkeiten und die Bereitschaft zu größtmöglicher<br />

Selbstständigkeit und Selbstbestimmung aufzubauen, zu erhalten und weiterzuentwickeln,<br />

um die Klienten zu befähigen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Zu den Hilfen<br />

zählen zum Beispiel Beratung, Begleitung, Anleitung und Unterstützung in verschiedenen<br />

Lebensbereichen; falls erforderlich, werden Tätigkeiten übernommen, die zur Bewältigung<br />

der Anforderungen im Lebensbereich Wohnen notwendig sind. Die Hilfen werden<br />

aufsuchend und durchschnittlich in ein bis drei einstündigen Betreuungskontakten<br />

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