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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

zu erweitern.<br />

4.6 Wohnen<br />

Im Verlauf chronischer psychischer Erkrankungen kann es erforderlich werden, dass die<br />

Betroffenen zumindest vorübergehend ein Leben und Wohnen in einem geschützten<br />

Umfeld benötigen. Im Freistaat Sachsen ist auf Basis der Planungen aus dem Ersten<br />

Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong> als Standardmodell ein abgestuftes dreigliedriges<br />

Hilfsangebot bestehend aus Wohnstätten, Außenwohngruppen und aufsuchend ambulant<br />

betreutem Wohnen etabliert. Es kann durch Wohnformen wie „Betreutes Wohnen in<br />

Familien“ ergänzt werden.<br />

Für diesen Bereich der komplementären Versorgung lassen sich im Vorgriff auf die<br />

Erörterung der einzelnen Angebotsformen Zielstellungen definieren, die<br />

einrichtungsübergreifend gelten.<br />

• Das Versorgungssystem folgt in seiner gegenwärtigen Form dem Grundprinzip einer<br />

den indiviuellen Erfordernissen chronisch psychisch erkrankter Menschen angepassten<br />

Druchlässigkeit der betreuten Wohnformen. Es muss vor dem Hintergrund sich<br />

verändernder Bedingungen und Anforderungen weiterentwickelt und ausdifferenziert<br />

werden.<br />

• Der Bedarf an betreuten Wohnformen ist kontinuierlich und regional zu überprüfen;<br />

steigendem Bedarf ist durch den Ausbau weniger institutionalisierter Wohnformen zu<br />

begegnen.<br />

• Die meisten der in Wohnstätten aufgenommenen Klienten verbleiben in der Regel<br />

relativ lang in dieser stationären Einrichtung. Die Rahmenbedingungen müssen daher<br />

in allen Bereichen so gestaltet werden, dass die Durchlässigkeit hin zu einer weniger<br />

betreuten Wohnform erleichtert wird. Betreute Wohnangebote sollten unter Beachtung<br />

des individuellen Hilfebedarfs und unter Nutzung des Persönlichen Budgets noch<br />

flexibler ausgestaltet werden.<br />

• Es sollten gleichzeitig Rahmenbedingungen geschaffen werden, um bei einem<br />

kurzzeitig erhöhten Hilfebedarf Klienten auch kurzfristig und niederschwellig in eine<br />

stärker betreute Wohnform aufnehmen zu können (z. B. Krisenwohnen oder<br />

Kurzzeitbetreuung).<br />

• Für einen Großteil der Klienten aller Wohnformen besteht Optimierungsbedarf<br />

bezüglich der beruflichen und vor allem auch der sozialen Wiedereingliederung. Es<br />

sind daher, in Zusammenarbeit mit allen relevanten Einrichtungen, Anstrengungen<br />

notwendig, um die Bewohner soweit wie möglich beruflich und sozial adäquat und<br />

gemeindenah zu integrieren; hierzu zählen ganz besonders auch Maßnahmen der<br />

Motivation zur Veränderung.<br />

• Es ist in jeder Region zu prüfen, ob für spezifische Bedarfsgruppen ein spezialisiertes<br />

Angebot erforderlich ist; ein solches Angebot ist dann in bestehenden Einrichtungen zu<br />

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