Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
zu erweitern.<br />
4.6 Wohnen<br />
Im Verlauf chronischer psychischer Erkrankungen kann es erforderlich werden, dass die<br />
Betroffenen zumindest vorübergehend ein Leben und Wohnen in einem geschützten<br />
Umfeld benötigen. Im Freistaat Sachsen ist auf Basis der Planungen aus dem Ersten<br />
Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong> als Standardmodell ein abgestuftes dreigliedriges<br />
Hilfsangebot bestehend aus Wohnstätten, Außenwohngruppen und aufsuchend ambulant<br />
betreutem Wohnen etabliert. Es kann durch Wohnformen wie „Betreutes Wohnen in<br />
Familien“ ergänzt werden.<br />
Für diesen Bereich der komplementären Versorgung lassen sich im Vorgriff auf die<br />
Erörterung der einzelnen Angebotsformen Zielstellungen definieren, die<br />
einrichtungsübergreifend gelten.<br />
• Das Versorgungssystem folgt in seiner gegenwärtigen Form dem Grundprinzip einer<br />
den indiviuellen Erfordernissen chronisch psychisch erkrankter Menschen angepassten<br />
Druchlässigkeit der betreuten Wohnformen. Es muss vor dem Hintergrund sich<br />
verändernder Bedingungen und Anforderungen weiterentwickelt und ausdifferenziert<br />
werden.<br />
• Der Bedarf an betreuten Wohnformen ist kontinuierlich und regional zu überprüfen;<br />
steigendem Bedarf ist durch den Ausbau weniger institutionalisierter Wohnformen zu<br />
begegnen.<br />
• Die meisten der in Wohnstätten aufgenommenen Klienten verbleiben in der Regel<br />
relativ lang in dieser stationären Einrichtung. Die Rahmenbedingungen müssen daher<br />
in allen Bereichen so gestaltet werden, dass die Durchlässigkeit hin zu einer weniger<br />
betreuten Wohnform erleichtert wird. Betreute Wohnangebote sollten unter Beachtung<br />
des individuellen Hilfebedarfs und unter Nutzung des Persönlichen Budgets noch<br />
flexibler ausgestaltet werden.<br />
• Es sollten gleichzeitig Rahmenbedingungen geschaffen werden, um bei einem<br />
kurzzeitig erhöhten Hilfebedarf Klienten auch kurzfristig und niederschwellig in eine<br />
stärker betreute Wohnform aufnehmen zu können (z. B. Krisenwohnen oder<br />
Kurzzeitbetreuung).<br />
• Für einen Großteil der Klienten aller Wohnformen besteht Optimierungsbedarf<br />
bezüglich der beruflichen und vor allem auch der sozialen Wiedereingliederung. Es<br />
sind daher, in Zusammenarbeit mit allen relevanten Einrichtungen, Anstrengungen<br />
notwendig, um die Bewohner soweit wie möglich beruflich und sozial adäquat und<br />
gemeindenah zu integrieren; hierzu zählen ganz besonders auch Maßnahmen der<br />
Motivation zur Veränderung.<br />
• Es ist in jeder Region zu prüfen, ob für spezifische Bedarfsgruppen ein spezialisiertes<br />
Angebot erforderlich ist; ein solches Angebot ist dann in bestehenden Einrichtungen zu<br />
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