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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

BTZ sind spezielle Rehabilitationsangebote für Menschen mit seelischen Behinderungen.<br />

Zielgruppe sind Personen, die entweder noch im Erwerbsleben stehen oder die während<br />

bzw. nach einer psychiatrischen Behandlung mit Hilfe einer beruflichen und<br />

psychosozialen Förderung wieder auf eine Rückkehr ins Erwerbsleben vorbereitet werden.<br />

Das Angebotsspektrum der BTZ umfasst qualifizierende Schulungen, aber auch<br />

Trainingsplätze unter betrieblichen Bedingungen und Anforderungen. Die Rehabilitanden<br />

werden bei der Abklärung der individuellen, beruflichen Perspektiven, der<br />

Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder der Stabilisierung im Vorfeld einer<br />

Umschulung oder Ausbildung unterstützt. Voraussetzung für die Aufnahme einer<br />

Trainingsmaßnahme ist die Anerkennung als Rehabilitand und eine vierstündige<br />

Belastbarkeit.<br />

Bedingung für eine erfolgreiche Arbeit der beruflichen Rehabilitation mit psychisch<br />

behinderten Menschen ist eine enge Kooperation mit den Kliniken und den<br />

komplementären Einrichtungen, insbesondere den SpDi.<br />

Im Freistaat Sachsen steht das Leistungsangebot der BTZ gegenwärtig an zwei<br />

Standorten, in Dresden und Plauen, zur Verfügung.<br />

Ziele<br />

• Zur optimalen Nutzung der beruflichen Rehabilitation ist eine enge Vernetzung<br />

zwischen den relevanten Akteuren sowohl aus dem Bereich der psychiatrischen<br />

Behandlung und Versorgung als auch der Leistungsanbieter sicherzustellen.<br />

4.5 Tagesstrukturierung<br />

4.5.1 Sozialtherapeutische Tagesstätten<br />

Im Freistaat Sachsen stellen die Sozialtherapeutischen Tagesstätten ein teilstationäres<br />

komplementäres Angebot der Eingliederungshilfe dar, das als Leistungstyp in der Anlage<br />

des Rahmenvertrages gem. § 79 Abs. 1 SGB XII definiert ist. In Abgrenzung zu den<br />

psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen halten Tagesstätten ein verbindliches<br />

tagesstrukturierendes Beschäftigungsprogramm für einen festen Personenkreis vor. Es<br />

richtet sich an Menschen, die chronisch psychisch erkrankt sind, nicht vordergründig an<br />

einer Suchtmittelabhängigkeit leiden und die das Regelangebot einer Werkstatt für<br />

behinderte Menschen (WfbM) nicht, noch nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder in<br />

Anspruch nehmen können.<br />

Das Angebot muss wochentags für jeweils mindestens sechs Stunden in Anspruch<br />

genommen werden. In Abgrenzung zu teilstationären medizinischen Angeboten stehen<br />

Maßnahmen der sozialen und vorbereitenden beruflichen Rehabilitation zu (Wieder-)<br />

Erlangung und Erhalt einer selbstständigen Lebensführung im Vordergrund.<br />

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