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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

Im Freistaat Sachsen wurden in der Laufzeit des Ersten <strong>Landespsychiatrieplan</strong>es keine<br />

speziell abgestimmten Förderangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen<br />

etabliert. Von den Einrichtungen der BBW werden aber für Menschen mit einer<br />

psychischen Erkrankung im Einzelfall Berufsvorbereitungs- bzw. Ausbildungsplätze zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Ziel<br />

• Die Möglichkeit zur beruflichen Erstausbildung und Förderung junger Menschen mit<br />

psychischen Erkrankungen ist durch ein bedarfsgerechtes Angebot an<br />

Berufsvorbereitungs- bzw. Ausbildungsplätze abzusichern.<br />

4.4.6 Berufsförderungswerke<br />

Berufsförderungswerke (BFW) sind gemeinnützige, außerbetriebliche und überregional<br />

aufnehmende Bildungseinrichtungen der beruflichen Rehabilitation, welche grundsätzlich<br />

der Fortbildung und Umschulung von Erwachsenen dienen, die in der Regel bereits<br />

berufstätig waren. Zentrales Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist die Eingliederung<br />

behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das Leistungsangebot reicht von<br />

Information, Beratung und Diagnostik, u. a. im Rahmen von Maßnahmen der Berufsfindung<br />

und Arbeitserprobung, über berufsbezogene Bildungsmaßnahmen und Qualifizierung<br />

(Anpassungs- und Aufschulungsmaßnahmen sowie Ausbildung) bis hin zu Hilfen zur<br />

beruflichen Eingliederung. Voraussetzung für eine Berufsförderungsmaßnahme ist eine<br />

Belastbarkeit von acht Stunden. Neben den Bildungsstätten stehen den Rehabilitanden<br />

begleitende Fachdienste zur Verfügung, die hauptamtlich mit medizinischen,<br />

psychologischen und sozialpädagogischen Mitarbeitern besetzt sind. Zudem werden<br />

Wohnangebote vorgehalten. Der Anteil der Rehabilitanden mit einer psychischen<br />

Erkrankung liegt bei ca. 20 bis 25 %.<br />

Derzeit gibt es in Dresden und Leipzig je ein Berufsförderungswerk, die nach § 35 SGB IX<br />

anerkannte Zentren für berufliche Förderung und Rehabilitation sind.<br />

Ziele<br />

• Durch geeignete vorbereitende und unterstützende Maßnahmen ist eine die<br />

individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten fördernde sowie die allgemeine<br />

Arbeitsmarktsituation berücksichtigende Berufsfindung abzusichern.<br />

• Für eine erfolgreiche Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist im Sinne des<br />

Grundsatzes „erst platzieren, dann rehabilitieren“ eine enge Kooperation zwischen den<br />

BFW und potentiellen Arbeitgebern anzustreben und umzusetzen.<br />

4.4.7 Berufstrainingszentren<br />

Berufstrainingszentren (BTZ) sind Einrichtungen gemäß § 35 SGB IX zur beruflichen<br />

Rehabilitation, die individuelle, auf die Leistungsfähigkeit zugeschnittene Spezialangebote<br />

der beruflichen Rehabilitation anbieten.<br />

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