Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
Im Freistaat Sachsen wurden in der Laufzeit des Ersten <strong>Landespsychiatrieplan</strong>es keine<br />
speziell abgestimmten Förderangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen<br />
etabliert. Von den Einrichtungen der BBW werden aber für Menschen mit einer<br />
psychischen Erkrankung im Einzelfall Berufsvorbereitungs- bzw. Ausbildungsplätze zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Ziel<br />
• Die Möglichkeit zur beruflichen Erstausbildung und Förderung junger Menschen mit<br />
psychischen Erkrankungen ist durch ein bedarfsgerechtes Angebot an<br />
Berufsvorbereitungs- bzw. Ausbildungsplätze abzusichern.<br />
4.4.6 Berufsförderungswerke<br />
Berufsförderungswerke (BFW) sind gemeinnützige, außerbetriebliche und überregional<br />
aufnehmende Bildungseinrichtungen der beruflichen Rehabilitation, welche grundsätzlich<br />
der Fortbildung und Umschulung von Erwachsenen dienen, die in der Regel bereits<br />
berufstätig waren. Zentrales Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist die Eingliederung<br />
behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das Leistungsangebot reicht von<br />
Information, Beratung und Diagnostik, u. a. im Rahmen von Maßnahmen der Berufsfindung<br />
und Arbeitserprobung, über berufsbezogene Bildungsmaßnahmen und Qualifizierung<br />
(Anpassungs- und Aufschulungsmaßnahmen sowie Ausbildung) bis hin zu Hilfen zur<br />
beruflichen Eingliederung. Voraussetzung für eine Berufsförderungsmaßnahme ist eine<br />
Belastbarkeit von acht Stunden. Neben den Bildungsstätten stehen den Rehabilitanden<br />
begleitende Fachdienste zur Verfügung, die hauptamtlich mit medizinischen,<br />
psychologischen und sozialpädagogischen Mitarbeitern besetzt sind. Zudem werden<br />
Wohnangebote vorgehalten. Der Anteil der Rehabilitanden mit einer psychischen<br />
Erkrankung liegt bei ca. 20 bis 25 %.<br />
Derzeit gibt es in Dresden und Leipzig je ein Berufsförderungswerk, die nach § 35 SGB IX<br />
anerkannte Zentren für berufliche Förderung und Rehabilitation sind.<br />
Ziele<br />
• Durch geeignete vorbereitende und unterstützende Maßnahmen ist eine die<br />
individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten fördernde sowie die allgemeine<br />
Arbeitsmarktsituation berücksichtigende Berufsfindung abzusichern.<br />
• Für eine erfolgreiche Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist im Sinne des<br />
Grundsatzes „erst platzieren, dann rehabilitieren“ eine enge Kooperation zwischen den<br />
BFW und potentiellen Arbeitgebern anzustreben und umzusetzen.<br />
4.4.7 Berufstrainingszentren<br />
Berufstrainingszentren (BTZ) sind Einrichtungen gemäß § 35 SGB IX zur beruflichen<br />
Rehabilitation, die individuelle, auf die Leistungsfähigkeit zugeschnittene Spezialangebote<br />
der beruflichen Rehabilitation anbieten.<br />
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