Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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20.03.2014 Aufrufe

Landespsychiatrieplan Grundversorgung gehören die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen selbst sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten Problemsituationen bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Integrationsfachdienste werden an den Aufgaben der gesetzlichen Leistungsträger, von denen sie beauftragt werden, beteiligt. Die Verantwortung für die gesamte Aufgabenerledigung bleibt damit beim jeweiligen Auftraggeber. Das Angebot der Integrationsfachsdienste besitzt allerdings bei der Rehabilitation der Personengruppe der chronisch psychisch Erkrankten eine untergeordnete Bedeutung. Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, so dass in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit mindestens ein solcher Dienst vorhanden ist. Im Freistaat Sachsen arbeiten derzeit acht Integrationsfachdienste. Ziele • Durch eine intensive Zusammenarbeit und enge Kooperation zwischen den Integrationsfachdiensten, den gesetzlichen Leistungsträgern und den Arbeitgebern ist eine bestmögliche Vorbereitung der betroffenen Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abzusichern. • Für eine erfolgreiche Reintegration der Rehabilitanden sind die Maßnahmen an dem Grundsatz „erst platzieren, dann rehabilitieren“ zu orientieren. • Für chronisch psychisch kranke Menschen, die – krankheitsbedingt – keinen Schwerbehindertenausweis und keine Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch besitzen, weil sie das Antragsverfahren und das damit zusammenhängende Prozedere meiden, sollten Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Finanzierung des Betreuungsaufwandes sowie entsprechender Beratungs- und Betreuungsleistungen geprüft werden. 4.4.5 Berufsbildungswerke Auf der Grundlage des § 35 SGB IX gehören Berufsbildungswerke (BBW) zu den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation für behinderte Menschen. Die BBW sind überregionale Einrichtungen, die jungen Menschen mit Behinderungen eine dreijährige berufliche Erstausbildung ermöglichen. Das Angebot beinhaltet neben der praktischen Ausbildung bzw. der Berufsschule, auch Freizeitangebote und Wohngelegenheiten. Ziel der Ausbildung ist eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die soziale Integration. Um dies zu realisieren werden von den BBW Maßnahmen zur Berufsvorbereitung sowie Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und nach Ausbildungsregelungen für junge Menschen mit Behinderungen angeboten. Die Ausbildung erfolgt nach individuellen Förderplänen, die die persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse berücksichtigen. Für die Förderung steht ein interdisziplinäres Team von Ausbildern, Lehrern, Ärzten, Psychologen und Sozialpädagogen sowie Erziehern zur Verfügung. 48

Landespsychiatrieplan Grundversorgung Im Freistaat Sachsen wurden in der Laufzeit des Ersten Landespsychiatrieplanes keine speziell abgestimmten Förderangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen etabliert. Von den Einrichtungen der BBW werden aber für Menschen mit einer psychischen Erkrankung im Einzelfall Berufsvorbereitungs- bzw. Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt. Ziel • Die Möglichkeit zur beruflichen Erstausbildung und Förderung junger Menschen mit psychischen Erkrankungen ist durch ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsvorbereitungs- bzw. Ausbildungsplätze abzusichern. 4.4.6 Berufsförderungswerke Berufsförderungswerke (BFW) sind gemeinnützige, außerbetriebliche und überregional aufnehmende Bildungseinrichtungen der beruflichen Rehabilitation, welche grundsätzlich der Fortbildung und Umschulung von Erwachsenen dienen, die in der Regel bereits berufstätig waren. Zentrales Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist die Eingliederung behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das Leistungsangebot reicht von Information, Beratung und Diagnostik, u. a. im Rahmen von Maßnahmen der Berufsfindung und Arbeitserprobung, über berufsbezogene Bildungsmaßnahmen und Qualifizierung (Anpassungs- und Aufschulungsmaßnahmen sowie Ausbildung) bis hin zu Hilfen zur beruflichen Eingliederung. Voraussetzung für eine Berufsförderungsmaßnahme ist eine Belastbarkeit von acht Stunden. Neben den Bildungsstätten stehen den Rehabilitanden begleitende Fachdienste zur Verfügung, die hauptamtlich mit medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen Mitarbeitern besetzt sind. Zudem werden Wohnangebote vorgehalten. Der Anteil der Rehabilitanden mit einer psychischen Erkrankung liegt bei ca. 20 bis 25 %. Derzeit gibt es in Dresden und Leipzig je ein Berufsförderungswerk, die nach § 35 SGB IX anerkannte Zentren für berufliche Förderung und Rehabilitation sind. Ziele • Durch geeignete vorbereitende und unterstützende Maßnahmen ist eine die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten fördernde sowie die allgemeine Arbeitsmarktsituation berücksichtigende Berufsfindung abzusichern. • Für eine erfolgreiche Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist im Sinne des Grundsatzes „erst platzieren, dann rehabilitieren“ eine enge Kooperation zwischen den BFW und potentiellen Arbeitgebern anzustreben und umzusetzen. 4.4.7 Berufstrainingszentren Berufstrainingszentren (BTZ) sind Einrichtungen gemäß § 35 SGB IX zur beruflichen Rehabilitation, die individuelle, auf die Leistungsfähigkeit zugeschnittene Spezialangebote der beruflichen Rehabilitation anbieten. 49

<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

gehören die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen selbst<br />

sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten<br />

Problemsituationen bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Die<br />

Integrationsfachdienste werden an den Aufgaben der gesetzlichen Leistungsträger, von<br />

denen sie beauftragt werden, beteiligt. Die Verantwortung für die gesamte<br />

Aufgabenerledigung bleibt damit beim jeweiligen Auftraggeber. Das Angebot der<br />

Integrationsfachsdienste besitzt allerdings bei der Rehabilitation der Personengruppe der<br />

chronisch psychisch Erkrankten eine untergeordnete Bedeutung.<br />

Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, so dass in jedem<br />

Bezirk einer Agentur für Arbeit mindestens ein solcher Dienst vorhanden ist. Im Freistaat<br />

Sachsen arbeiten derzeit acht Integrationsfachdienste.<br />

Ziele<br />

• Durch eine intensive Zusammenarbeit und enge Kooperation zwischen den<br />

Integrationsfachdiensten, den gesetzlichen Leistungsträgern und den Arbeitgebern ist<br />

eine bestmögliche Vorbereitung der betroffenen Menschen auf den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt abzusichern.<br />

• Für eine erfolgreiche Reintegration der Rehabilitanden sind die Maßnahmen an dem<br />

Grundsatz „erst platzieren, dann rehabilitieren“ zu orientieren.<br />

• Für chronisch psychisch kranke Menschen, die – krankheitsbedingt – keinen<br />

Schwerbehindertenausweis und keine Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch<br />

besitzen, weil sie das Antragsverfahren und das damit zusammenhängende Prozedere<br />

meiden, sollten Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Finanzierung des<br />

Betreuungsaufwandes sowie entsprechender Beratungs- und Betreuungsleistungen<br />

geprüft werden.<br />

4.4.5 Berufsbildungswerke<br />

Auf der Grundlage des § 35 SGB IX gehören Berufsbildungswerke (BBW) zu den<br />

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation für behinderte Menschen. Die BBW sind<br />

überregionale Einrichtungen, die jungen Menschen mit Behinderungen eine dreijährige<br />

berufliche Erstausbildung ermöglichen. Das Angebot beinhaltet neben der praktischen<br />

Ausbildung bzw. der Berufsschule, auch Freizeitangebote und Wohngelegenheiten. Ziel<br />

der Ausbildung ist eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die soziale<br />

Integration. Um dies zu realisieren werden von den BBW Maßnahmen zur<br />

Berufsvorbereitung sowie Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und<br />

nach Ausbildungsregelungen für junge Menschen mit Behinderungen angeboten. Die<br />

Ausbildung erfolgt nach individuellen Förderplänen, die die persönlichen Fähigkeiten und<br />

Bedürfnisse berücksichtigen. Für die Förderung steht ein interdisziplinäres Team von<br />

Ausbildern, Lehrern, Ärzten, Psychologen und Sozialpädagogen sowie Erziehern zur<br />

Verfügung.<br />

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