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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

das speziell auch dem Bedarf psychisch erkrankter Menschen gerecht wird. Zum Angebot<br />

an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören auch ausgelagerte Plätze auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt, die zum Zwecke des Übergangs bzw. auch als dauerhaft<br />

ausgelagerte Plätze mit entsprechendem Betreuungsangebot vorgehalten werden. Eine<br />

Entwicklung in diese Richtung stellt der Aufbau betriebsintegrierter (virtueller)<br />

Werkstattplätze dar. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Begleitung durch eine<br />

qualifizierte Bezugsperson, die für alle Betroffenen und Maßnahmen eines Betriebes<br />

Ansprechpartner ist. Die WfbM vergüten die Leistungen der Beschäftigten durch ein<br />

Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis. Die Qualität des Angebotes der WfbM wird durch<br />

entsprechend qualifiziertes Personal sowie einen begleitenden Dienst mit zusätzlicher<br />

psychologischer Betreuung sichergestellt.<br />

Im Freistaat Sachsen konnte in der Laufzeit des Ersten <strong>Landespsychiatrieplan</strong>es ein<br />

breitgefächertes Angebot an WfbM für psychisch kranke und seelisch behinderte<br />

Menschen aufgebaut werden.<br />

Ziele<br />

• Es ist dafür Sorge zu tragen, dass gerade auch bei jungen Menschen alle Alternativen<br />

von beruflichen Rehabilitationsmöglichkeiten geprüft und, wenn möglich und vertretbar,<br />

vorrangig genutzt werden.<br />

• Ein differenziertes, bedarfsorientiertes Angebot für chronisch psychisch kranke und<br />

seelisch behinderte Menschen ist überwiegend in eigenen Abteilungen und unter<br />

Nutzung betriebsintegrierter Werkstattplätze sicherzustellen.<br />

• Für Menschen mit besonderem Förderbedarf sind eine bedarfsgerechte<br />

Angebotsdifferenzierung und Flexibilisierung der Nutzung der WfbM zu prüfen und<br />

gesetzliche Grundlagen entsprechend auszuschöpfen. So sind zum Beispiel die<br />

bestehenden Möglichkeiten zu einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden flexibel<br />

zu nutzen.<br />

• Zur Sicherstellung einer optimalen Betreuung und Förderung der Betroffenen ist eine<br />

enge Vernetzung und Kooperation zwischen dem komplementären<br />

Versorgungsbereich und den Werkstätten stets abzusichern.<br />

4.4.4 Integrationsfachdienste<br />

Integrationsfachdienste sind ein Angebot für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben. Das Angebot der Integrationsfachdienste umfasst die Unterstützung bei der<br />

Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung.<br />

Zielgruppen sind schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an<br />

arbeitsbegleitender Betreuung, Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen<br />

(WfbM), die nach zielgerichteter Vorbereitung den Übergang auf den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt erreichen können und schwerbehinderte Schulabgänger, die zur Aufnahme<br />

einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines<br />

Integrationsfachdienstes angewiesen sind. Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste<br />

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