Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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20.03.2014 Aufrufe

Landespsychiatrieplan Grundversorgung vorrangige seelische Behinderung auf (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen – BIH). Zuverdienstfirmen bieten die Möglichkeit behinderungsgerechter Arbeit und sinnvoller Beschäftigung besonders für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen, psychischen Behinderungen oder Abhängigkeitserkrankungen; sie bieten angepasste Arbeitszeiten und Arbeitsanforderungen, Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle. Zuverdienstfirmen schaffen niederschwellige Beschäftigungsangebote für psychisch kranke Menschen. Basis der Beschäftigung kann sowohl ein geringfügiger Arbeits- als auch ein Beschäftigungsvertrag sein. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel weniger als 15 Stunden. Die Arbeitsverträge sind üblicherweise in der Dauer nicht befristet, d. h. nicht an Maßnahme- oder Bewilligungszeiträume geknüpft. Die Tages- oder Wochenarbeitszeiten werden flexibel nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter und der Auftragslage der Firmen gestaltet, so dass auch längere Krankheitszeiten der Mitarbeiter kompensiert werden können. Die Tätigkeitsfelder reichen von gastronomischen Angeboten über Hausmeisterdienstleistungen, Garten- und Landschaftspflege, Baunebenleistungen, Elektromontage und Verpackungsarbeiten bis hin zur Möbelbörse. Die Anzahl verfügbarer Zuverdienstarbeitsplätze muss aber noch immer als nicht bedarfsgerecht bewertet werden. Ziele • Ein bedarfsgerechtes Angebot von Integrationsprojekten und Zuverdienstfirmen ist anzustreben. Entsprechend den Möglichkeiten ist die erforderliche finanzielle Unterstützung bestehender sowie wirtschaftlich tragbarer neuer Projekte einzuplanen und sicherzustellen. • Die Staatsregierung regt die Rehabilitationsträger an, Zuverdienstprojekte zur Entwicklung von Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen. 4.4.3 Werkstätten für behinderte Menschen Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben auf der gesetzlichen Grundlage des § 136 SGB IX. Das Angebot richtet sich an behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Die WfbM bieten nicht nur eine berufliche Bildung oder einen Arbeitsplatz, sondern ermöglichen behinderten Menschen ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördern durch entsprechende Maßnahmen den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Hinblick auf die speziellen Bedürfnisse von chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen und deren unterschiedlichen Berufs- sowie Arbeitserfahrungen bzw. Zielvorstellungen, sollen die WfbM ein breit gefächertes und individuell anpassbares Angebotsspektrum vorhalten, 46

Landespsychiatrieplan Grundversorgung das speziell auch dem Bedarf psychisch erkrankter Menschen gerecht wird. Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören auch ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die zum Zwecke des Übergangs bzw. auch als dauerhaft ausgelagerte Plätze mit entsprechendem Betreuungsangebot vorgehalten werden. Eine Entwicklung in diese Richtung stellt der Aufbau betriebsintegrierter (virtueller) Werkstattplätze dar. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Begleitung durch eine qualifizierte Bezugsperson, die für alle Betroffenen und Maßnahmen eines Betriebes Ansprechpartner ist. Die WfbM vergüten die Leistungen der Beschäftigten durch ein Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis. Die Qualität des Angebotes der WfbM wird durch entsprechend qualifiziertes Personal sowie einen begleitenden Dienst mit zusätzlicher psychologischer Betreuung sichergestellt. Im Freistaat Sachsen konnte in der Laufzeit des Ersten Landespsychiatrieplanes ein breitgefächertes Angebot an WfbM für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen aufgebaut werden. Ziele • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass gerade auch bei jungen Menschen alle Alternativen von beruflichen Rehabilitationsmöglichkeiten geprüft und, wenn möglich und vertretbar, vorrangig genutzt werden. • Ein differenziertes, bedarfsorientiertes Angebot für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen ist überwiegend in eigenen Abteilungen und unter Nutzung betriebsintegrierter Werkstattplätze sicherzustellen. • Für Menschen mit besonderem Förderbedarf sind eine bedarfsgerechte Angebotsdifferenzierung und Flexibilisierung der Nutzung der WfbM zu prüfen und gesetzliche Grundlagen entsprechend auszuschöpfen. So sind zum Beispiel die bestehenden Möglichkeiten zu einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden flexibel zu nutzen. • Zur Sicherstellung einer optimalen Betreuung und Förderung der Betroffenen ist eine enge Vernetzung und Kooperation zwischen dem komplementären Versorgungsbereich und den Werkstätten stets abzusichern. 4.4.4 Integrationsfachdienste Integrationsfachdienste sind ein Angebot für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Angebot der Integrationsfachdienste umfasst die Unterstützung bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung. Zielgruppen sind schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung, Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die nach zielgerichteter Vorbereitung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen können und schwerbehinderte Schulabgänger, die zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind. Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste 47

<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

vorrangige seelische Behinderung auf (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der<br />

Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen – BIH).<br />

Zuverdienstfirmen bieten die Möglichkeit behinderungsgerechter Arbeit und sinnvoller<br />

Beschäftigung besonders für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen,<br />

psychischen Behinderungen oder Abhängigkeitserkrankungen; sie bieten angepasste<br />

Arbeitszeiten und Arbeitsanforderungen, Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen<br />

und Krankheitsausfälle. Zuverdienstfirmen schaffen niederschwellige<br />

Beschäftigungsangebote für psychisch kranke Menschen. Basis der Beschäftigung kann<br />

sowohl ein geringfügiger Arbeits- als auch ein Beschäftigungsvertrag sein. Die<br />

wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel weniger als 15 Stunden. Die Arbeitsverträge<br />

sind üblicherweise in der Dauer nicht befristet, d. h. nicht an Maßnahme- oder<br />

Bewilligungszeiträume geknüpft. Die Tages- oder Wochenarbeitszeiten werden flexibel<br />

nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter und der Auftragslage der Firmen gestaltet, so dass<br />

auch längere Krankheitszeiten der Mitarbeiter kompensiert werden können. Die<br />

Tätigkeitsfelder reichen von gastronomischen Angeboten über<br />

Hausmeisterdienstleistungen, Garten- und Landschaftspflege, Baunebenleistungen,<br />

Elektromontage und Verpackungsarbeiten bis hin zur Möbelbörse. Die Anzahl verfügbarer<br />

Zuverdienstarbeitsplätze muss aber noch immer als nicht bedarfsgerecht bewertet werden.<br />

Ziele<br />

• Ein bedarfsgerechtes Angebot von Integrationsprojekten und Zuverdienstfirmen ist<br />

anzustreben. Entsprechend den Möglichkeiten ist die erforderliche finanzielle<br />

Unterstützung bestehender sowie wirtschaftlich tragbarer neuer Projekte einzuplanen<br />

und sicherzustellen.<br />

• Die Staatsregierung regt die Rehabilitationsträger an, Zuverdienstprojekte zur<br />

Entwicklung von Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen.<br />

4.4.3 Werkstätten für behinderte Menschen<br />

Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe<br />

behinderter Menschen am Arbeitsleben auf der gesetzlichen Grundlage des § 136 SGB IX.<br />

Das Angebot richtet sich an behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere der<br />

Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

beschäftigt werden können.<br />

Die WfbM bieten nicht nur eine berufliche Bildung oder einen Arbeitsplatz, sondern<br />

ermöglichen behinderten Menschen ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu<br />

entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit<br />

weiterzuentwickeln. Sie fördern durch entsprechende Maßnahmen den Übergang<br />

geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Hinblick auf die speziellen<br />

Bedürfnisse von chronisch psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen und<br />

deren unterschiedlichen Berufs- sowie Arbeitserfahrungen bzw. Zielvorstellungen, sollen<br />

die WfbM ein breit gefächertes und individuell anpassbares Angebotsspektrum vorhalten,<br />

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