20.03.2014 Aufrufe

Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

schlechten Beschäftigungssituation vor allem chronisch und komplex psychisch erkrankter<br />

Menschen in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung verloren, auch wenn der<br />

Behandlungserfolg mit dem anderer teilstationärer Maßnahmen vergleichbar scheint.<br />

Inzwischen jedoch wird ein nachtklinisches Angebot, in der DDR zum Beispiel als „Tages-<br />

Nacht-Therapeutikum“ oder auch als Modell einer „befürsorgten Wohnstätte“ vorgehalten,<br />

diskutiert und bundesweit an manchen Standorten neu etabliert.<br />

Ziel<br />

Der Bedarf an nachtklinischen Angeboten ist regional zu prüfen.<br />

4.3.2 Stationäre Versorgung<br />

Der Bereich der stationären Grundversorgung von psychisch erkrankten Menschen hat<br />

sich, im Freistaat Sachsen speziell in den letzten beiden Jahrzehnten, tiefgreifend<br />

verändert. Die Entwicklung war geprägt von der Abkehr von einigen zentralen<br />

psychiatrischen Großkliniken hin zu gemeindepsychiatrischen Versorgungsansätzen und<br />

ganz besonders vom Auf- und Ausbau psychiatrischer Abteilungen mit<br />

Vollversorgungsverpflichtung an Allgemeinkrankenhäusern. Dieser Paradigmenwechsel in<br />

Richtung einer sozial- und gemeindepsychiatrischen Versorgung war mit dem Abbau<br />

stationärer Langzeitbetten und dem Auf- und Ausbau ambulanter medizinischer,<br />

komplementärer und rehabilitativer Angebotsstrukturen verbunden. Parallel zum Abbau der<br />

allgemeinpsychiatrischen Langzeitbetten nahm die Anzahl betreuter Wohnformen zu. Die<br />

Behandlungsdauer pro Krankenhausaufenthalt hat sich im Verlauf dieser Entwicklung<br />

erheblich reduziert. Eine ausreichend lange Verweildauer zur Sicherstellung der<br />

Wirksamkeit von Arzneimitteltherapien muss in den Krankenhäusern jedoch weiterhin<br />

gewährleistet werden. Krankenhäuser erfüllen damit inzwischen fast ausschließlich<br />

Aufgaben der Akutversorgung, das Angebot richtet sich vor allem an Patienten, die einer<br />

besonderen Behandlungsintensität bedürfen.<br />

Im Freistaat Sachsen ist die Krankenhausbehandlung sektorisiert, d. h. Patienten sind<br />

gemäß SächsPsychKG von den Krankenhäusern aufzunehmen, in deren Einzugsgebiet<br />

sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; die Einzugsgebietsverordnung folgt dabei den<br />

definierten Grundprinzipien und hat das Ziel einer gemeindenahen Behandlung.<br />

Unter die Einzugsgebietsverordnung fallen aktuell im Freistaat Sachsen 25 psychiatrische<br />

Kliniken mit Vollversorgungsauftrag mit 2.616 Betten. Die Bettenmessziffer liegt damit bei<br />

0,62, d. h. es werden 0,62 Betten pro 1.000 Einwohner vorgehalten. Dabei stehen einigen<br />

wenigen Gebieten, in denen ein geringfügiges Überangebot an Krankenhausbetten zu<br />

konstatieren ist, noch immer Regionen gegenüber, in denen das Pflichtversorgungsgebiet<br />

deutlich mehr als 150.000 Einwohner umfasst und zum Teil Anreisezeiten für die<br />

Betroffenen entstehen, die einer gemeindenahen Versorgung nicht entsprechen.<br />

Die Einhaltung der Psychiatrie-Personalverordnung vom 18.12.1990 (Psych-PV) erweist<br />

sich derzeit vor allem im ärztlichen Bereich als schwierig, zunehmend aber auch im<br />

Pflegebereich. Die Bettenbelastung je Vollkraft liegt im Freistaat im ärztlichen Dienst<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!