Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
schlechten Beschäftigungssituation vor allem chronisch und komplex psychisch erkrankter<br />
Menschen in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung verloren, auch wenn der<br />
Behandlungserfolg mit dem anderer teilstationärer Maßnahmen vergleichbar scheint.<br />
Inzwischen jedoch wird ein nachtklinisches Angebot, in der DDR zum Beispiel als „Tages-<br />
Nacht-Therapeutikum“ oder auch als Modell einer „befürsorgten Wohnstätte“ vorgehalten,<br />
diskutiert und bundesweit an manchen Standorten neu etabliert.<br />
Ziel<br />
Der Bedarf an nachtklinischen Angeboten ist regional zu prüfen.<br />
4.3.2 Stationäre Versorgung<br />
Der Bereich der stationären Grundversorgung von psychisch erkrankten Menschen hat<br />
sich, im Freistaat Sachsen speziell in den letzten beiden Jahrzehnten, tiefgreifend<br />
verändert. Die Entwicklung war geprägt von der Abkehr von einigen zentralen<br />
psychiatrischen Großkliniken hin zu gemeindepsychiatrischen Versorgungsansätzen und<br />
ganz besonders vom Auf- und Ausbau psychiatrischer Abteilungen mit<br />
Vollversorgungsverpflichtung an Allgemeinkrankenhäusern. Dieser Paradigmenwechsel in<br />
Richtung einer sozial- und gemeindepsychiatrischen Versorgung war mit dem Abbau<br />
stationärer Langzeitbetten und dem Auf- und Ausbau ambulanter medizinischer,<br />
komplementärer und rehabilitativer Angebotsstrukturen verbunden. Parallel zum Abbau der<br />
allgemeinpsychiatrischen Langzeitbetten nahm die Anzahl betreuter Wohnformen zu. Die<br />
Behandlungsdauer pro Krankenhausaufenthalt hat sich im Verlauf dieser Entwicklung<br />
erheblich reduziert. Eine ausreichend lange Verweildauer zur Sicherstellung der<br />
Wirksamkeit von Arzneimitteltherapien muss in den Krankenhäusern jedoch weiterhin<br />
gewährleistet werden. Krankenhäuser erfüllen damit inzwischen fast ausschließlich<br />
Aufgaben der Akutversorgung, das Angebot richtet sich vor allem an Patienten, die einer<br />
besonderen Behandlungsintensität bedürfen.<br />
Im Freistaat Sachsen ist die Krankenhausbehandlung sektorisiert, d. h. Patienten sind<br />
gemäß SächsPsychKG von den Krankenhäusern aufzunehmen, in deren Einzugsgebiet<br />
sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; die Einzugsgebietsverordnung folgt dabei den<br />
definierten Grundprinzipien und hat das Ziel einer gemeindenahen Behandlung.<br />
Unter die Einzugsgebietsverordnung fallen aktuell im Freistaat Sachsen 25 psychiatrische<br />
Kliniken mit Vollversorgungsauftrag mit 2.616 Betten. Die Bettenmessziffer liegt damit bei<br />
0,62, d. h. es werden 0,62 Betten pro 1.000 Einwohner vorgehalten. Dabei stehen einigen<br />
wenigen Gebieten, in denen ein geringfügiges Überangebot an Krankenhausbetten zu<br />
konstatieren ist, noch immer Regionen gegenüber, in denen das Pflichtversorgungsgebiet<br />
deutlich mehr als 150.000 Einwohner umfasst und zum Teil Anreisezeiten für die<br />
Betroffenen entstehen, die einer gemeindenahen Versorgung nicht entsprechen.<br />
Die Einhaltung der Psychiatrie-Personalverordnung vom 18.12.1990 (Psych-PV) erweist<br />
sich derzeit vor allem im ärztlichen Bereich als schwierig, zunehmend aber auch im<br />
Pflegebereich. Die Bettenbelastung je Vollkraft liegt im Freistaat im ärztlichen Dienst<br />
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