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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

• Die Professionalisierung der Ergotherapie wird gefordert und soweit möglich gefördert.<br />

Mitarbeiter sollen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.<br />

4.3 Krankenhausversorgung<br />

4.3.1 Teilstationäre Versorgung<br />

4.3.1.1 Tageskliniken<br />

Tageskliniken vervollständigen das Angebot der stationären Versorgung und sind ein<br />

sinnvolles und unerlässliches Bindeglied zu den Bausteinen der gemeindenahen<br />

ambulanten und komplementären Versorgung. Dabei übernehmen Tageskliniken, zunächst<br />

als Ort der Behandlung nicht mehr vollstationär behandlungsbedürftiger Patienten<br />

konzipiert, in den letzten Jahren zunehmend Aufgaben der Akutversorgung, wobei sie in<br />

ihrer Wirksamkeit vollstationären Angeboten nicht nachstehen.<br />

Im Freistaat Sachsen wird in Übereinstimmung mit dem Krankenhausplan vom Dezember<br />

2009 derzeit ein Angebot von 1,79 Plätzen pro 10.000 Einwohnern vorgehalten, wobei sich<br />

die sächsischen psychiatrischen Tageskliniken, bei weitgehend einheitlichen<br />

administrativen Gegebenheiten, in strukturellen Merkmalen, wie zum Beispiel der<br />

personellen Ausstattung und dem vorgehaltenen therapeutischen Angebot, erheblich<br />

unterscheiden. Mit dem Ziel, der Intention einer gemeindenahen Versorgung Rechnung zu<br />

tragen und das Angebot möglichst flächendeckend vorzuhalten, befinden sich von den<br />

über 750 Plätzen knapp 250 nicht an dem Standort, an dem das Fachkrankenhaus oder<br />

die Fachabteilung ihr stationäres Angebot hat. Dennoch ist die Erreichbarkeit regional sehr<br />

unterschiedlich, und fachlich vertretbare Wegezeiten konnten bisher nicht allerorts realisiert<br />

werden.<br />

Ziel<br />

• Unter dem Gesichtspunkt der gemeindenahen Versorgung ist das Angebot<br />

konzeptionell und kapazitiv entsprechend dem regionalen Bedarf und den regionalen<br />

Besonderheiten zu gestalten. Das Ziel der Vermeidung vollstationärer Behandlungen<br />

muss dabei im Blickpunkt entsprechender Planungen stehen. Fachkrankenhäuser und<br />

Fachabteilungen sollten daher mindestens 20 % ihrer Platzkapazität als<br />

tagesklinisches Angebot vorhalten.<br />

4.3.1.2 Nachtklinische Angebote<br />

Ein nachtklinisches Angebot richtet sich als teilstationäres Angebot vor allem an Menschen<br />

mit psychischen Störungen, die über einen Arbeitsplatz verfügen oder im beruflichen<br />

Rehabilitationsprozess stehen und in den Abend- und Nachtstunden einen therapeutischen<br />

Rahmen benötigen. Es kann zum Beispiel zur Verkürzung einer stationären Behandlung<br />

beitragen oder aber alternativ zur stationären Behandlung angeboten werden.<br />

Das Angebot, das schon in den Rodewischer Thesen gefordert wurde, hat angesichts der<br />

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