Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

20.03.2014 Aufrufe

Landespsychiatrieplan Grundversorgung und ist in der Regel bei gleichwertigem Behandlungserfolg etwas kürzer. Die Verbreitung von „Home Treatment“ bleibt in Deutschland vor allem aufgrund der Voraussetzungen zur Finanzierung hinter dem Entwicklungsstand anderer Länder zurück. Im Freistaat Sachsen bestehen bisher keine Angebote des „Home Treatment“. Ziel • „Home Treatment“ sollte im Rahmen eines Modellprojekts als Alternative zur stationären Behandlung unter Berücksichtigung der bestehenden Voraussetzungen und Versorgungsangebote erprobt werden. 4.2.9 Ambulante Pflege für psychisch kranke Menschen Auf Grundlage des § 37 SGB V kann ambulante häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen gewährt werden, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird. Zudem kann häusliche Krankenpflege erbracht werden, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Die häusliche Krankenpflege steht damit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Krankenbehandlung nach § 27 SGB V und unterstützt die medizinische Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht allerdings nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Betroffenen nicht im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Die zum 01.07.2005 in Kraft getretene Neufassung der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie) erfasste erstmalig Leistungen der ambulanten psychiatrischen Pflege. Die Realisierung des Angebots im Freistaat verläuft bisher schleppend, da es an psychiatrisch qualifiziertem Fachpersonal in den ambulanten Pflegediensten fehlt. Ziel • Das Versorgungsangebot der ambulanten Pflege für psychisch erkrankte Menschen soll bedarfsgerecht und regionalen Erfordernissen entsprechend gestaltet werden. 4.2.10 Soziotherapie Soziotherapie ist eine ambulante Versorgungsleistung für Patienten mit schweren psychischen Störungen; sie zielt darauf ab, die ambulante Versorgung zu unterstützen und stationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden bzw. zu verkürzen. Auf der Grundlage des § 37a SGB V richtet sich diese Leistung der gesetzlichen Krankenkassen an Menschen, die wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie umfasst koordinierende Aufgaben sowie Trainings- und Motivationsmethoden mit der Intention, die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und die Entwicklung von krankheitsbezogenen Bewältigungsstrategien durch die 40

Landespsychiatrieplan Grundversorgung Betroffenen zu verbessern. Dazu gehören ebenfalls die Stärkung der sozialen Kompetenz bzw. der Abbau sozialer Defizite und eine Verbesserung der Alltagsbewältigung. Die Leistungen werden von speziell ausgebildeten bzw. vertraglich zugelassenen Fachkräften erbracht. Für eine Kostenübernahme dieser Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist eine fachärztliche Verordnung und eine Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse erforderlich. Soziotherapie kann einen wichtigen Beitrag leisten, die Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen individuell wirkungsvoller und wirtschaftlicher zu gestalten. Der Grad der Umsetzung entspricht derzeit nicht den ursprünglichen Erwartungen. Im Freistaat Sachsen ist das Angebot noch sehr begrenzt. Ziele • Eine flächendeckende bedarfsgerechte Versorgung mit Soziotherapie sollte nachhaltig unterstützt werden. • Die Anforderungen an die Qualifikation der Leistungserbringer von Soziotherapie sollten dem Hilfebedarf entsprechen. • Zur Nutzung von Synergieeffekten sollte Soziotherapie grundsätzlich in bestehende Strukturen integriert sein. • Für die Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes sind die finanziellen Rahmenbedingungen und die Zugangsvoraussetzungen entsprechend zu gestalten. 4.2.11 Psychiatrische Ergotherapie Ergotherapie als psychosozialer Therapieansatz unterstützt psychisch erkrankte Menschen aller Altersstufen, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung konkret bedroht sind. Durch spezifische Aktivitäten und Beratung sollen Handlungsfähigkeiten im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung der Lebensqualität entwickelt werden. Zielstellungen der psychiatrischen Ergotherapie sind vor allem die Entwicklung, die Verbesserung und der Erhalt von psychischen Grundleistungsfunktionen wie zum Beispiel Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität, Selbstständigkeit in der Tagesstrukturierung und Interaktionsfähigkeit. Zur Förderung und als Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben eröffnet Ergotherapie psychisch erkrankten Menschen die Möglichkeit, ihr seelisches Befinden mittels kreativer Techniken sowie lebenspraktischer Übungen einerseits und beruflich orientierter Angebote andererseits zu verbessern. Ziele • Ergotherapie muss als wesentlicher Teil der psychiatrischen Behandlung und Versorgung berücksichtigt werden. Die Behandlung muss sich als patientenorientiertes Angebot an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen der Patienten orientieren und ein differenziertes therapeutisches Angebot gewährleisten. 41

<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

Betroffenen zu verbessern. Dazu gehören ebenfalls die Stärkung der sozialen Kompetenz<br />

bzw. der Abbau sozialer Defizite und eine Verbesserung der Alltagsbewältigung.<br />

Die Leistungen werden von speziell ausgebildeten bzw. vertraglich zugelassenen<br />

Fachkräften erbracht. Für eine Kostenübernahme dieser Leistung durch die gesetzliche<br />

Krankenversicherung ist eine fachärztliche Verordnung und eine Genehmigung durch die<br />

zuständige Krankenkasse erforderlich.<br />

Soziotherapie kann einen wichtigen Beitrag leisten, die Betreuung von Menschen mit<br />

psychischen Erkrankungen individuell wirkungsvoller und wirtschaftlicher zu gestalten. Der<br />

Grad der Umsetzung entspricht derzeit nicht den ursprünglichen Erwartungen. Im Freistaat<br />

Sachsen ist das Angebot noch sehr begrenzt.<br />

Ziele<br />

• Eine flächendeckende bedarfsgerechte Versorgung mit Soziotherapie sollte nachhaltig<br />

unterstützt werden.<br />

• Die Anforderungen an die Qualifikation der Leistungserbringer von Soziotherapie<br />

sollten dem Hilfebedarf entsprechen.<br />

• Zur Nutzung von Synergieeffekten sollte Soziotherapie grundsätzlich in bestehende<br />

Strukturen integriert sein.<br />

• Für die Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes sind die finanziellen<br />

Rahmenbedingungen und die Zugangsvoraussetzungen entsprechend zu gestalten.<br />

4.2.11 Psychiatrische Ergotherapie<br />

Ergotherapie als psychosozialer Therapieansatz unterstützt psychisch erkrankte Menschen<br />

aller Altersstufen, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung<br />

konkret bedroht sind. Durch spezifische Aktivitäten und Beratung sollen<br />

Handlungsfähigkeiten im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung der<br />

Lebensqualität entwickelt werden.<br />

Zielstellungen der psychiatrischen Ergotherapie sind vor allem die Entwicklung, die<br />

Verbesserung und der Erhalt von psychischen Grundleistungsfunktionen wie zum Beispiel<br />

Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität, Selbstständigkeit in der<br />

Tagesstrukturierung und Interaktionsfähigkeit. Zur Förderung und als Hilfe zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben eröffnet Ergotherapie psychisch erkrankten Menschen die Möglichkeit, ihr<br />

seelisches Befinden mittels kreativer Techniken sowie lebenspraktischer Übungen<br />

einerseits und beruflich orientierter Angebote andererseits zu verbessern.<br />

Ziele<br />

• Ergotherapie muss als wesentlicher Teil der psychiatrischen Behandlung und<br />

Versorgung berücksichtigt werden. Die Behandlung muss sich als patientenorientiertes<br />

Angebot an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen der Patienten orientieren<br />

und ein differenziertes therapeutisches Angebot gewährleisten.<br />

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