Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
• Es ist zwingend erforderlich, dass die Finanzierungsbedingungen unter Beachtung des<br />
Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 SGB V eine fachgerechte ambulante Behandlung<br />
speziell chronisch psychisch erkrankter Menschen ermöglichen.<br />
• Die Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Fachärzten und anderen<br />
Anbietern und Einrichtungen der Grundversorgung ist weiter zu intensivieren und<br />
betrifft auch die Einbindung in die gemeindepsychiatrischen Hilfe- und<br />
Versorgungsstrukturen. Die Etablierung von sozialpsychiatrischen Schwerpunktpraxen<br />
ist vor diesem Hintergrund regional und bedarfsorientiert zu prüfen.<br />
4.2.3 Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten<br />
Die Prävalenzraten psychischer Störungen sprechen für einen hohen Bedarf an<br />
psychotherapeutischer Behandlung, die entsprechend dem 1999 in Kraft getretenen<br />
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ganz wesentlich von approbierten ärztlichen und<br />
psychologischen Psychotherapeuten geleistet wird.<br />
Im Freistaat Sachsen gilt der Bedarf nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit derzeit etwa<br />
275 ärztlichen Psychotherapeuten und mehr als 600 niedergelassenen psychologischen<br />
Psychotherapeuten als gedeckt. Zum 01.07.2010 wurde in der Bedarfsplanungsrichtlinie<br />
das Verhältnis zwischen psychologischen Psychotherapeuten, ärztlichen<br />
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugunsten der zwei<br />
letztgenannten Berufsgruppen neu geregelt. Aktuell gilt damit für die ärztlichen<br />
Psychotherapeuten die Mindestbesetzung in einigen Gebieten nicht als erreicht. Die Zahl<br />
der Einwohner, für die ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut zur Verfügung<br />
steht, liegt inzwischen mit 5.500 nur noch wenig über dem Durchschnittswert aller<br />
Bundesländer. Wartezeiten bis zu einem Erstgespräch von ca. zwei bis drei Monaten<br />
deuten allerdings darauf hin, dass die angewendeten Bedarfsplanungszahlen nicht<br />
geeignet sind, den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Zudem ist die Versorgungssituation<br />
regional unterschiedlich.<br />
Eine weitere Anlaufstelle bieten die Institutsambulanzen der Ausbildungsinstitute zum<br />
Psychologischen Psychotherapeuten und weitere Lehrpraxen, in denen die Wartezeiten für<br />
Patienten in der Regel deutlich geringer ausfallen.<br />
Unter strukturellen Gesichtspunkten ist kritisch zu bewerten, dass vor allem auch die<br />
Versorgungssituation von Menschen mit schweren und chronisch verlaufenden<br />
psychischen Störungen unbefriedigend ist. Dies gilt deshalb, weil deren Behandlung durch<br />
die niedergelassenen Fachärzte angesichts der bestehenden Finanzierungsbedingungen<br />
oft auf Pharmakotherapie reduziert bleiben muss und die betroffenen Patienten einerseits<br />
nur selten den Weg zum niedergelassenen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten<br />
finden, andererseits dort auch nicht immer fachgerecht behandelt werden.<br />
Ziele<br />
• Der Freistaat Sachsen hält eine Prüfung der Bedarfsplanung für erforderlich, um eine<br />
bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung sicherzustellen.<br />
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