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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

• Es ist zwingend erforderlich, dass die Finanzierungsbedingungen unter Beachtung des<br />

Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 SGB V eine fachgerechte ambulante Behandlung<br />

speziell chronisch psychisch erkrankter Menschen ermöglichen.<br />

• Die Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Fachärzten und anderen<br />

Anbietern und Einrichtungen der Grundversorgung ist weiter zu intensivieren und<br />

betrifft auch die Einbindung in die gemeindepsychiatrischen Hilfe- und<br />

Versorgungsstrukturen. Die Etablierung von sozialpsychiatrischen Schwerpunktpraxen<br />

ist vor diesem Hintergrund regional und bedarfsorientiert zu prüfen.<br />

4.2.3 Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten<br />

Die Prävalenzraten psychischer Störungen sprechen für einen hohen Bedarf an<br />

psychotherapeutischer Behandlung, die entsprechend dem 1999 in Kraft getretenen<br />

Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ganz wesentlich von approbierten ärztlichen und<br />

psychologischen Psychotherapeuten geleistet wird.<br />

Im Freistaat Sachsen gilt der Bedarf nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit derzeit etwa<br />

275 ärztlichen Psychotherapeuten und mehr als 600 niedergelassenen psychologischen<br />

Psychotherapeuten als gedeckt. Zum 01.07.2010 wurde in der Bedarfsplanungsrichtlinie<br />

das Verhältnis zwischen psychologischen Psychotherapeuten, ärztlichen<br />

Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugunsten der zwei<br />

letztgenannten Berufsgruppen neu geregelt. Aktuell gilt damit für die ärztlichen<br />

Psychotherapeuten die Mindestbesetzung in einigen Gebieten nicht als erreicht. Die Zahl<br />

der Einwohner, für die ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut zur Verfügung<br />

steht, liegt inzwischen mit 5.500 nur noch wenig über dem Durchschnittswert aller<br />

Bundesländer. Wartezeiten bis zu einem Erstgespräch von ca. zwei bis drei Monaten<br />

deuten allerdings darauf hin, dass die angewendeten Bedarfsplanungszahlen nicht<br />

geeignet sind, den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Zudem ist die Versorgungssituation<br />

regional unterschiedlich.<br />

Eine weitere Anlaufstelle bieten die Institutsambulanzen der Ausbildungsinstitute zum<br />

Psychologischen Psychotherapeuten und weitere Lehrpraxen, in denen die Wartezeiten für<br />

Patienten in der Regel deutlich geringer ausfallen.<br />

Unter strukturellen Gesichtspunkten ist kritisch zu bewerten, dass vor allem auch die<br />

Versorgungssituation von Menschen mit schweren und chronisch verlaufenden<br />

psychischen Störungen unbefriedigend ist. Dies gilt deshalb, weil deren Behandlung durch<br />

die niedergelassenen Fachärzte angesichts der bestehenden Finanzierungsbedingungen<br />

oft auf Pharmakotherapie reduziert bleiben muss und die betroffenen Patienten einerseits<br />

nur selten den Weg zum niedergelassenen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten<br />

finden, andererseits dort auch nicht immer fachgerecht behandelt werden.<br />

Ziele<br />

• Der Freistaat Sachsen hält eine Prüfung der Bedarfsplanung für erforderlich, um eine<br />

bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung sicherzustellen.<br />

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