Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
4.2.2 Niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte<br />
für Psychiatrie und Neurologie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin<br />
und Psychotherapie („Fachärzte“)<br />
Die niedergelassenen Fachärzte III sind maßgeblich an der ambulanten Versorgung von<br />
psychisch erkrankten Menschen beteiligt. Aufgrund ihrer Kompetenz in der Behandlung<br />
unterschiedlichster psychischer Störungen sind sie für die Versorgung von zentraler<br />
Bedeutung.<br />
Im Freistaat Sachsen steht derzeit für ca. 14.000 Einwohner ein Facharzt zur Verfügung,<br />
was einer bevölkerungsbezogenen Zahl von 0,71 Fachärzten auf 10.000 Einwohner<br />
entspricht. Dieser Schlüssel erfüllt die Bedarfsplanungs-Richtlinie, die sich am<br />
Versorgungsstand der alten Bundesländer zum 31.12.1990 orientiert und in der die<br />
„nervenärztliche Arztgruppe“ nicht weiter differenziert ist, wie es den aktuellen<br />
Facharztgruppen gemäß Weiterbildungsverordnung entsprechen würde. Die<br />
Bedarfszahlen entsprechen damit nicht fachlichen Kriterien und berücksichtigen zum<br />
Beispiel weder die im BGS 98 erhobenen Prävalenzen noch die Auswirkungen der<br />
demographischen Entwicklung. Vor diesem Hintergrund kommt es im niedergelassenen<br />
Bereich oft zu erheblichen Wartezeiten bis zur Erstvorstellung; sie betragen, regional<br />
unterschiedlich, bis zu einem halben Jahr und können dazu führen, dass Patienten<br />
teilstationär oder stationär statt ambulant behandelt werden.<br />
Auf Grund der bestehenden Finanzierungsbedingungen gestaltet sich vor allem die<br />
Versorgung chronisch psychisch erkrankter Menschen als unbefriedigend. Die Patienten<br />
werden zum einen nicht immer ausreichend häufig gesehen, die Behandlung bleibt zum<br />
anderen oft auf Pharmakotherapie beschränkt; dabei macht die Beschränkung der<br />
Arzneimittelverordnung die Behandlung mit modernen Psychopharmaka gleichzeitig häufig<br />
schwierig. Die vorhandenen psychotherapeutischen Kompetenzen kommen aufgrund einer<br />
in der Regel sehr kurzen Kontaktzeit meist nicht zum Tragen.<br />
Ein fachärztlicher Hausbesuch ist angesichts der bestehenden Rahmenbedingungen<br />
praktisch nicht möglich. Die Komm-Struktur der Facharztpraxen erschwert allerdings die<br />
Behandlung und Betreuung von Patienten mit fehlender Krankheitseinsicht oder<br />
mangelndem Antrieb und Motivation.<br />
Ziele<br />
• Die ambulante fachärztliche Versorgung muss flächendeckend bedarfsgerecht<br />
erfolgen. Der Freistaat Sachsen unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />
Maßnahmen, die einer drohenden Unterversorgung entgegenwirken können. Dies<br />
kann – unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips – auch den Einsatz finanzieller<br />
Mittel beinhalten. Darüber hinaus werden Bemühungen zu einer Reformierung der<br />
Bedarfsplanungsrichtlinie unterstützt.<br />
III<br />
Wenn hier und im Folgenden ganz allgemein von „Fachärzten“ gesprochen wird, so bezieht sich das immer<br />
auf die in der Überschrift aufgeführten Facharztdisziplinen.<br />
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