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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

4.2.2 Niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte<br />

für Psychiatrie und Neurologie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin<br />

und Psychotherapie („Fachärzte“)<br />

Die niedergelassenen Fachärzte III sind maßgeblich an der ambulanten Versorgung von<br />

psychisch erkrankten Menschen beteiligt. Aufgrund ihrer Kompetenz in der Behandlung<br />

unterschiedlichster psychischer Störungen sind sie für die Versorgung von zentraler<br />

Bedeutung.<br />

Im Freistaat Sachsen steht derzeit für ca. 14.000 Einwohner ein Facharzt zur Verfügung,<br />

was einer bevölkerungsbezogenen Zahl von 0,71 Fachärzten auf 10.000 Einwohner<br />

entspricht. Dieser Schlüssel erfüllt die Bedarfsplanungs-Richtlinie, die sich am<br />

Versorgungsstand der alten Bundesländer zum 31.12.1990 orientiert und in der die<br />

„nervenärztliche Arztgruppe“ nicht weiter differenziert ist, wie es den aktuellen<br />

Facharztgruppen gemäß Weiterbildungsverordnung entsprechen würde. Die<br />

Bedarfszahlen entsprechen damit nicht fachlichen Kriterien und berücksichtigen zum<br />

Beispiel weder die im BGS 98 erhobenen Prävalenzen noch die Auswirkungen der<br />

demographischen Entwicklung. Vor diesem Hintergrund kommt es im niedergelassenen<br />

Bereich oft zu erheblichen Wartezeiten bis zur Erstvorstellung; sie betragen, regional<br />

unterschiedlich, bis zu einem halben Jahr und können dazu führen, dass Patienten<br />

teilstationär oder stationär statt ambulant behandelt werden.<br />

Auf Grund der bestehenden Finanzierungsbedingungen gestaltet sich vor allem die<br />

Versorgung chronisch psychisch erkrankter Menschen als unbefriedigend. Die Patienten<br />

werden zum einen nicht immer ausreichend häufig gesehen, die Behandlung bleibt zum<br />

anderen oft auf Pharmakotherapie beschränkt; dabei macht die Beschränkung der<br />

Arzneimittelverordnung die Behandlung mit modernen Psychopharmaka gleichzeitig häufig<br />

schwierig. Die vorhandenen psychotherapeutischen Kompetenzen kommen aufgrund einer<br />

in der Regel sehr kurzen Kontaktzeit meist nicht zum Tragen.<br />

Ein fachärztlicher Hausbesuch ist angesichts der bestehenden Rahmenbedingungen<br />

praktisch nicht möglich. Die Komm-Struktur der Facharztpraxen erschwert allerdings die<br />

Behandlung und Betreuung von Patienten mit fehlender Krankheitseinsicht oder<br />

mangelndem Antrieb und Motivation.<br />

Ziele<br />

• Die ambulante fachärztliche Versorgung muss flächendeckend bedarfsgerecht<br />

erfolgen. Der Freistaat Sachsen unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />

Maßnahmen, die einer drohenden Unterversorgung entgegenwirken können. Dies<br />

kann – unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips – auch den Einsatz finanzieller<br />

Mittel beinhalten. Darüber hinaus werden Bemühungen zu einer Reformierung der<br />

Bedarfsplanungsrichtlinie unterstützt.<br />

III<br />

Wenn hier und im Folgenden ganz allgemein von „Fachärzten“ gesprochen wird, so bezieht sich das immer<br />

auf die in der Überschrift aufgeführten Facharztdisziplinen.<br />

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